Teil D / M2 / M4

© Nico Riffel

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Neue Aufgaben M2 und M4 im Vergleich zur alten Aufgabe D

Achtung, die neuen Aufgaben M2 und M4, werden ab 2026 den alten D-Teil ersetzen. Die Aufgabe M2 ist in Artikel 1 (5) c) VEP, sowie Regel 24 der ABVEP definiert:

Mit Aufgabe M2 wird beurteilt, ob der Bewerber das Verfahrensrecht und das materielle Patentrecht des EPÜ und des PCT sowohl in Routine- als auch in Ausnahmesituationen anwenden kann, die sich in der Praxis zugelassener Vertreter in Verfahren vor dem EPA ergeben. Ferner wird beurteilt, ob der Bewerber mit allen Verfahren nach dem EPÜ und dem PCT sowie mit dem Verfahrensrecht vertraut ist, das als Teil des Prüfungsstoffs und in den Ausführungsbestimmungen zu diesen Vorschriften (nachstehend „ABVEP“ genannt) genannt ist. Mindestens 50 % der erzielbaren Punkte für die Aufgabe M2 werden für Freitextantworten vergeben.

Die EPÜ- und PCT-Verfahren und das Verfahrensrecht im Sinne von Artikel 1 (5) c) VEP umfassen das Verfahrensrecht der EPÜ-Vertragsstaaten, Erstreckungsstaaten und Validierungsstaaten und das von den in Artikel 13 (2) VEP und Regel 2 (2) genannten IP-Ämtern angewandte Verfahrensrecht. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie alle in einer bestimmten Situation zur Verfügung stehenden Verfahrensoptionen erkennen und anwenden und dem Mandanten geeignete Empfehlungen und die Rechtsgrundlagen dafür vorlegen können.

(3) Die Aufgabe M2 dauert insgesamt zwischen 2,5 und 3 Stunden und besteht aus zwei Teilen. Teil 1 von Aufgabe M2 dauert nicht länger als 90 Minuten und umfasst verschiedene Arten von Fragen, darunter Multiple-Choice-Fragen (Einfach- oder Mehrfachauswahl), tabellarische Fragen, Ausfüllfragen, Dropdown-Menü-Fragen, Bewertungsauswahl-/Rangfolge-Fragen, Matrix-Mehrpunktskala-Fragen und/oder Drag-and-Drop-Fragen. Teil 2 von Aufgabe M2 dauert nicht länger als 90 Minuten und umfasst offene Fragen, die eine Freitextantwort erfordern.

Die Aufgabe M4 ist in Artikel 1 (5) e) VEP, sowie Regel 26 der ABVEP definiert:

Mit Aufgabe M4 wird beurteilt, ob der Bewerber eine Anfrage eines Mandanten mit einer Rechtsauskunft beantworten kann. Vom Bewerber wird erwartet, dass er fortgeschrittene verfahrens- und materiellrechtliche Aspekte des Patentrechts begründet, darlegt und behandelt.

Mit Aufgabe M4 wird ferner beurteilt, ob die Bewerber im Rahmen der Bearbeitung eines Patentportfolios, der Situationsanalyse und der strategischen Beratung eines Mandanten in komplexen Situationen das EPÜ, den PCT, die Pariser Verbandsübereinkunft, die Rechtsvorschriften zum europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung und das Verfahrensrecht der EPÜ-Vertragsstaaten, Erstreckungsstaaten und Validierungsstaaten sowie das von den in Artikel 13 (2) VEP und Regel 2 (2) genannten IP-Ämtern angewandte Verfahrensrecht anwenden können. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie eine Rechtsauskunft abfassen und darin die rechtlichen Folgen des vorgegebenen Sachverhalts darlegen. Dabei sollen sie zeigen, dass sie fähig sind, einen schwierigen Fall aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu klären, bei dem es um grundlegende Fragen der Patentierbarkeit, die Rechte von Erfindern, Erfindungen als Gegenstand des Vermögens und die Rechte Dritter geht.

Die Aufgabe M4 dauert insgesamt zwischen 2 und 2,5 Stunden und umfasst eine oder mehrere Aufgabenstellungen.

Diese Aufgabenbeschreibungen erinnern an die Beschreibung der Aufgabe D. Prüflinge, die den alten Teil D bestanden haben, können sich daher von M2 und M4 befreien lassen.

Auch zeitlich scheinen die beiden neuen Aufgaben zusammen den Zeiten zu entsprechen, die man für die Aufgabe D zur Verfügung gestellt bekommt.

M2 und M4

Leider gibt es bislang noch keine Übungsaufgaben für die neuen Aufgaben M2 und M4. Ich erwarte aber, dass im Sommer 2025 bzw. 2026 das Prüfungssekretariat zumindest eine Musteraufgabe zur Verfügung stellen wird.

Was wissen wir bislang über die Aufgaben M2 und M4?

Achtung! Damit man Aufgaben M2 ablegen kann, muss man 2 Jahre Berufstätigkeit vorweisen. Damit man Aufgaben M4 ablegen kann, muss man 3 Jahre Berufstätigkeit vorweisen. Es sei daher nochmals daran erinnert, dass es wichtig ist, sich so früh wie möglich beim Prüfungssekretariat zu registieren. Bitte außerdem die Anmeldefristen beachten!!!

Prüfungsform: Die Prüflinge werden ihre Antworten für den M2-Teil als Multiple-Choice, Multi-Select, Tabular, Dropdown, Rating Choice, Multi-point Scale Matrix, Drag and Drop, Fill-In Answer angeben müssen. Mindestens 50% der Antworten werden als „Freitext“ eingegeben werden. Der M4-Teil ist als reiner „Freitext“ vorgesehen.

Bestehen: Prüflinge erhalten eine PASS-Bewertung in den Prüfungen M2 und M4, wenn die Punktzahl zwischen 30 % und 60 % liegt (die genaue Schwelle wird vom Prüfungssekretariat pro Prüfung festgelegt). In den Regeln heißt es hierzu ein wenig allgemein (vgl. Regel 6 (6) b)):

Die Kriterien für die Festlegung des Schwellenwerts berücksichtigen das Ziel der europäischen Eignungsprüfung, nämlich festzustellen, ob ein Bewerber geeignet ist, als zugelassener Vertreter vor dem EPA aufzutreten (Artikel 1 (1) VEP).

Viel mehr ist noch nicht bekannt, daher nun im Folgenden noch meine Tipps anhand des „alten“ D-Teils, der ja noch bis 2026 eine Rolle spielen wird. In der Übergangszeit 2025 und 2026 können Prüflinge nämlich noch den alten D-Teil schreiben und sich dann (im Falle des Bestehens) vom M2 und M4-Teil befreien lassen.

Der alte Teil D

Teil D ist der Prüfungsteil, der das patentrechtliche Wissen als solches abfragt.

Oder, laut offizieller Sprachregelung:

Beantwortung rechtlicher Fragen und Ausarbeitung rechtlicher Beurteilungen von spezifischen Sachverhalten.

Aufgabe D dauert 5 Stunden und findet in der Regel am 1. Prüfungstag statt.

5 Stunden Prüfungszeit klingt komfortabel, ist aber angesichts der Fülle von Aufgaben doch relativ knapp bemessen.

Außerdem ist Teil D nochmals in zwei Unterteile aufgeteilt: Die Teile DI und DII. DI umfasst einzelne Fragen zu verschiedenen Themen des Patentrechts, Teil DII entspricht einem komplexeren, längeren Fall, der korrekt gelöst werden muss.

Beim alten DII-Teil gab es noch keine Fragen zum Sachverhalt, so dass der Prüfling völlig frei wählen konnte, welche Probleme zu lösen waren. Diese Freiheit ließ die Prüflinge teilweise in eine völlig falsche Richtung laufen. Dies führte häufig zu frustrierend hohen Punktabzügen und machte auch das Leben der Prüfer schwer, da eine gerechte Punktevergabe bei in sich logischen, aber stark von der Musterlösung abweichenden Lösungsansätzen natürlich schwer einheitlich zu erreichen war.

Schaue Dir mal die alten DII-Prüfungsaufgaben an, dann weißt Du was ich damit meine.

Dieses Problem hat man inzwischen erkannt und hat auch im DII-Teil Fragen eingeführt, die diesem Prüfungsteil deutlich mehr Struktur und Richtung geben.

Beachte bitte, dass ab 2020 die Aufteilung von DI und DII Teil variieren kann.

Die offizielle Mitteilung des Prüfungssekretariats hierzu lautet:

Mitteilung der Prüfungskommission für die europäische
Eignungsprüfung (EEP)

Gemäß Artikel 1 (4) VEP und Regel 26 ABVEP soll anhand der Aufgabe D
beurteilt werden, ob die Bewerber fähig sind, „rechtliche Fragen zu
beantworten und rechtliche Beurteilungen von spezifischen Sachverhalten
auszuarbeiten“

Ab dem Jahr 2020 kann die Verteilung der Punkte für die Teile I und II der
Aufgabe D zwischen 60:40 und 40:60 variieren.

Wie die Punkte verteilt werden, wird vor der Prüfung nicht bekanntgegeben.
Die Punkteverteilung wird wie gehabt auf der Prüfungsaufgabe angegeben
sein.

Daher wird es ab 2020 schwieriger wie man die Zeit auf die beiden Teile aufteilen sollte. 

Ich gehe auf die Bewertungspraxis und Zeiteinteilung bei Teil D nochmals detailliert in einem eigenen Beitrag ein.

Meines Erachtens ist übrigens der D-Teil der Prüfungsteil mit dem größten Praxisbezug, da er die wichtigste Fähigkeit eines Patentanwalts, nämlich dessen rechtliches Wissen, abfragt.

Denn wie oft kommt es vor, dass man im Mandantengespräch eine patentrechtliche Frage gestellt bekommt?!

Klar, es erwartet niemand, dass man ein wandelndes Patentrechtslexikon ist, aber ein „Grundgefühl“ für die patentrechtlichen Abläufe sollte man als Patentanwalt schon besitzen: Wann muss wer vertreten werden, welche sprachlichen Voraussetzungen gelten, wie kann man Gebühren sparen, wie ist eine Teilanmeldung einzureichen, wie ist eine Weiterbehandlung zu erreichen, etc.

Natürlich kann man bei komplexen Fragen um Bedenkzeit bitten, allerdings macht es keinen guten ersten Eindruck, wenn der Patentanwalt selbst bei Standardfragen nicht zumindest eine erste Einschätzung abgeben kann.

Ich finde, dass kein anderer Teil (außer vielleicht schon die Rechtsfragen in der Vorprüfung) den Bewerber auf diese Aufgabe so gut vorbereitet, wie Teil D.

Da Teil D eine gute Grundlage zum Verständnis des europäischen Rechts bereitet und daher ein gutes Fundament einer optimalen Prüfungsvorbereitung ist, empfehle ich jedem, der sich auf die EQE vorbereiten will, sich neben den Rechtsfragen für die Vorprüfung auch die alten D-Teil-Fragen anzusehen, bzw. sich Lehrmaterialen zuzulegen, die „D-Teil-artige“ Fragen enthalten.

Noch eine weitere Anmerkung zum D-Teil: Es ist zu beachten, dass im D-Teil immer häufiger PCT-spezifische Rechtsfragen gestellt werden. Dies gründet sich auf der Beobachtung, dass die Prüflinge in der Vergangenheit meist sehr gut auf EPÜ-spezifische Fragen vorbereitet waren, jedoch große Lücken bei PCT-Fragen aufwiesen. Es ist daher eine gute Praxis auch PCT-spezifische Fragen von Anfang an intensiv zu lernen.

Aktuelle Beiträge zu dem Thema:

4 Gedanken zu „Teil D / M2 / M4

  1. Sina

    Hallo, und danke für die Seite. Ich meine ab 2020 gibt es im D-Teil eine Änderung, nähmlich dass die Punkt und Zeitgewichtung von DI zu DII ab 2020 variieren können oder habe ich da was flasch verstanden?

    Antworten
  2. Cinmod

    Lieber Nico,
    ich habe dein Blog relativ spät entdeckt, aber es ist sehr informativ und die you tube videos sehr nützlich! Hast du vor die Sachen zu aktualisieren?

    Antworten

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