Die richtige Berechnung von Fristen ist eine wichtige Übung in der EPA-Prüfung. Vor allem in den Teilen C und D ist ein richtiger Umgang mit Fristen unumgänglich.
Da man in der Prüfung unter Zeitdruck steht, sollte man sich nicht darauf verlassen, dass die Fristenberechnung ebenso fehlerfrei und schnell abläuft, wie daheim im stillen Kämmerlein.
Man sollte daher bei der Fristenberechnung folgende „Werkzeuge“ vorbereiten:
1. Rechenschieber oder Schablone
Je nach handwerklicher Fertigkeit kann man sich eine Art Rechenschieber oder drehbare Schablone basteln, mit deren Hilfe die Fristen schnell „berechnen“ kann. Vor allem für die „unrunden“ Fristen, wie z.B. die 16- oder die 31-Monatsfrist sehr hilfreich.
Ich hatte z.B. den alten Rechenschieber meines Vaters einfach auf der Rückseite mit einem wasserfesten Stift so mit Skalen versehen, dass ich sowohl die Tagesfristen, als auch die wichtigsten „unrunden“ Monatsfristen schnell einstellen und ablesen konnte.
Natürlich habe ich vorher beim Prüfungssekretariat nachgefragt, ob das Mitnehmen eines solchen Rechenschiebers zulässig ist und dabei folgende Antwort erhalten:
Wie in den Anweisungen an die Bewerber für den Ablauf der europäischen Eignungsprüfung unter I) 4) geschrieben, dürfen Sie jegliche Bücher und Unterlagen mitbringen, die Sie für die Beantwortung der Prüfungsaufgaben als nützlich erachten. Daher ist Ihre Schablone wie unten beschrieben auch erlaubt. Sie dürfen sie aber nicht Ihrem Antwortblatt beilegen.
Ich fand, dass der Rechenschieber ein sehr hilfreiches Tool war, um auch in der Hektik der Prüfung sicher zu stellen, dass die Fristenberechnung korrekt ist.
2. Vorbereitete Datumsblätter
Ich hatte in der Vergangenheit empfohlen für die Prüfung ein vorbereitetes Datumsblatt für das aktuelle und die zurückliegenden zwei Jahre dabei zu haben.
Allerdings gibt es hier die Mitteilung des EPA von 2013 zu beachten. Danach sind nicht alle Zeiten, in denen eine der EPA-Niederlassungen geschlossen ist, auch im offiziellen Kalender vermerkt.
Die offiziellen Kalender enthalten also nicht unbedingt alle geschlossenen Tage, sodass Tage, an denen die Annahmestellen des EPA tatsächlich geschlossen sind, in den Kalendern unter Umständen nicht als geschlossene Tage gekennzeichnet sind.
Natürlich sind die offiziell mit den Prüfungsunterlagen mitgelieferten Datumsblätter für die Prüfung verbindlich. Dies gilt übrigens nicht nur für selbst angefertigte Datumsblätter, sondern natürlich auch für irgendwelche Fristenscheiben oder ähnliche Hilfsmittel, die die Schließtage kennzeichnen.
Bei allen diesen Unterlagen gilt: Bei einem Fehler in den eigenen Unterlagen hat man dann leider Pech gehabt.
Daher ist die Anfertigung und Mitnahme eines eigenen Kalenders auf eigenes Risiko!
Was Du aber dennoch machen kannst ist die Kalender der zurückliegenden Jahre in den alten Prüfungsunterlagen hernehmen und die Schließtage dort markieren. Für das aktuelle Jahr musst Du dann noch in der Prüfung mit einem Farbmarker alle relevanten Feiertage anhand der in der Prüfung mitgelieferten Tabelle eintragen.
So sparst Du immer noch Zeit und das Risiko eines Fehlers – so lange Du sorgfältig arbeitest – kann gering gehalten werden.
3. Checkliste für die richtige Fristenberechnung
Natürlich darf auch eine Checkliste für die richtige Fristenberechnung nach dem EPÜ und dem PCT inklusive der richtigen Artikel und Regeln nicht fehlen.
Auch hier gilt: Vorher Gehirnschmalz reinstecken, damit man in der Prüfung (so gut wie) nicht mehr denken muss.
Wovon leitet sich die 10-Tagesfrist ab?Die 10-Tagesfrist ist inzwischen entfallen.- Gibt es Unterschiede bei Zustellung per Post oder Mailbox?
- Was ist bei verspäteter Zustellung zu beachten?
- Wann verlängern sich die Fristen automatisch (Wochenden, Feiertage, außergewöhnliche Störungen)?
- usw.
Wie Du das technisch löst überlasse ich Dir. Ich habe z.B. zuerst mit einem einfachen Zettel und später dann mit Mindmaps experimentiert. In jedem Fall solltest Du diese „Werkzeuge“ früh erstellen und regelmäßig in Deinen Übungen verwenden, so dass Dir deren Gebrauch in „Fleisch und Blut“ übergeht.
4. Übersichtsliste
Hilfreich ist auch eine Übersichtsliste über die wichtigsten Fristen beim EPA. Zwar wirst Du sie spätestens zur Prüfung ohnehin im Kopf haben, aber es beruhigt ungemein sie dabei zu haben.
Solche eine Liste könnte z.B. wie folgt aussehen (keine Gewähr auf Richtigkeit):
Fristen, die nach dem Anmeldetag berechnet werden:
Anmeldegebühr | 1 Monat |
Recherchengebühr | 1 Monat |
Übersetzung der Anmeldung | 2 Monate |
Beglaubigte Abschrift der Voranmeldung | 2 Monate |
Übersetzung der Abschrift der Voranmeldung | 2 Monate |
Fristen, die (bei Inanspruchnahme) nach dem Prioritätstag berechnet werden:
Erfindernennung | 16 Monate |
Prioritätsbeleg | 16 Monate |
Korrektur, Hinzufügen eines Prioritätsanspruchs | 16 Monate (aber max. 4 Monate ab AT) |
Fristen, die nach anderen Terminen berechnet werden:
Anspruchsgebühren | 1 Monat ab Einreichung des ersten Anspruchsschriftsatzes |
Benennungsgebühren | 6 Monate ab Veröffentlichung des Recherchenberichtes |
Prüfungsgebühr | 6 Monate ab Veröffentlichung des Recherchenberichtes |
Erteilungsgebühr | Übersetzung 4 Monate ab Zustellung der Ansprüche (Regel 71 (3)) |
Einspruch | 9 Monate ab Bekanntmachung der Patenterteilung |
Beschwerde | 2 Monate nach Zustellung der Entscheidung |
Beschwerdebegründung | 4 Monate nach Zustellung der Entscheidung |
Jahresgebühren | am Ende des Monats, in dem der AT liegt |
Jahresgebühren mit Zuschlag | 6 Monate ab Fälligkeit |
Weiterbehandlungsantrag | 2 Monate nach Zustellung |
Wiedereinsetzung | 2 Monate nach Wegfall des Hindernisses |
Viel Erfolg!