Schlagwort-Archive: EQE-Prüfungspapier

Das EQE Prüfungspapier

Seit der Online-Prüfung ist das EQE-Prüfungspapier obsolet geworden. Ich lasse den Artikel noch eine Weile aus „historischen Gründen“ online, werde ihn aber bald löschen.

***

Damit man sich frühzeitig auf die richtigen Umstände der Prüfung vorbereiten kann, empfehle ich die ausschließliche Benutzung von Papier, welches dem EQE-Papier in der Prüfung in Bezug auf Layout und Zeilenabstand ähnelt.

Das Papier

Ich habe eine Vorlage hier mal einkopiert. Das Originalpapier enthält allerdings noch zusätzliche Strichcodes, die verhindern sollen, dass jemand mitgebrachtes und gar vorgeschriebenes Papier einsetzt.

Ich finde allerdings, dass es Ehrensache ist, dass niemals versucht wird diese oder andere im Internet erhältliche Kopien in der Prüfung zu verwenden!

Schließlich wollen wir alle einen Beruf als Organe der Rechtspflege ausüben. Eine solche Karriere sollte man nicht mit einem Betrugsversuch beginnen…

EEPPrüfungspapier-724x1024_2

Wie man sieht, ist nicht nur der Zeilenabstand gewöhnungsbedürftig und erinnert an Schulhefte aus der Grundschule. Als weiteres Merkmal enthält jede Seite oben rechts einen Kasten in den die Seitenzahlen einzutragen sind.

Seitenzahlen sind wichtig!

Ich werde an anderer Stelle nochmals darauf eingehen, aber es empfiehlt sich die Seiten erst einmal mit einem hellen Marker, der nicht kopiert wird (z.B. Gelb) vorzuschreiben und erst in den letzten 5 Minuten vor der Abgabe mit einem richtigen Stift nachzuschreiben.

So kann man auch am Ende der Prüfung noch Ergänzungen, Seitenaustausche oder Veränderungen der Reihenfolge vornehmen, ohne dass es in eine Tipp-Ex-Orgie ausartet ;-).

Außerdem empfiehlt es sich „Seitenzahl/Gesamtzahl“ zu schreiben, also z.B. „3/20“, um die Überprüfung zu erleichtern wie viele Gesamtseiten abgegeben wurden.

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, werden die Prüfungsarbeiten kopiert. Je eine Kopie erhält einer der Korrektoren und eine erhält auch der Prüfling zur Kontrolle. Bei dem Kopiervorgang kommt es immer wieder vor, dass beim Blatteinzug ein Blatt nicht richtig mitgenommen und daher nicht kopiert wird.

Die Beschriftung mit Seitenzahlen dient also nicht nur der Übersicht und der Beibehaltung der richtigen Reihenfolge, sie schützt den Prüfling auch davor, dass nicht nur ein Teil seiner Arbeit bewertet wird, weil einfach der Kopierer nicht funktionierte.

Deshalb sollte man, egal wie wenig Lust man auch verspürt in seine Arbeit zu sehen, zumindest die richtige Anzahl der Seiten überprüfen, wenn man die Kopie zugeschickt bekommt. Hat man die Seitenzahlbeschriftung richtig gemacht, dann ist das eine Übung von wenigen Minuten, die viel Ärger ersparen kann…