Die Vorprüfung hat in ihrer Ausgestaltung als Multiple-Choice-Aufgabe einige Besonderheiten, auf die ich hier eingehen will.
Gleich zu Beginn will ich nochmals einen großen Unterschied zwischen Vor- und Hauptprüfung erwähnen: Bei der Vorprüfung musst Du 70 von 100 Punkten erreichen um sie zu bestehen, während bei den Teilen der Hauptprüfung 50 Punkte (in Ausnahmefällen sogar 45 Punkte) ausreichen.
Wie erreicht man nun diese Punkte?
Wie Du inzwischen schon weißt, teilt sich die Vorprüfung in insgesamt 20 Fragen auf, die wiederum in 10 Rechtsfragen und 10 Fragen zum Thema Anspruchsgestaltung aufgeteilt sind.
Jede Frage ist jeweils in vier einzelne Aussagen unterteilt, bei denen es darum geht richtige und falsche Aussagen zu erkennen und entsprechend zu bewerten.
Die Punkte werden nun wie folgt vergeben:
- Bei keiner oder einer richtigen Bewertung einer Aussage (innerhalb einer Frage): 0 Punkte
- Bei zwei richtigen Bewertungen einer Aussage: 1 Punkt
- Bei drei richtigen Bewertungen: 3 Punkte
- Bei einer richtigen Bewertung aller vier Aussagen: 5 Punkte
Das heißt also, dass es nicht ausreicht immer nur drei von vier Bewertungen richtig zu haben, da dies nur 60 Punkte einbringen würde. Erst wenn man mindestens 5 Fragen vollständig richtig und die anderen 15 mit mindesten drei von vier richtigen Bewertungen beantwortet hat, erreicht man die notwendigen 70 Punkte.
Das bedeutet auch, dass man, wenn man eine Frage nicht oder völlig falsch beantwortet hat, schon ganze 5 Punkte verloren hat, die man nur mühsam wieder mittels der anderen Fragen ausgleichen kann. Ein Fehler, den man sich nicht allzu oft in der Prüfung leisten kann.
Beim Ausfüllen des Antwortblattes ist es wichtig, die Vorgaben der Prüfungskommission unbedingt einzuhalten:
- Für jede Aussage kann nur eine Antwort gegeben werden, entweder wahr oder falsch. Innerhalb einer Frage ist jede Aussage für sich und unabhängig von den anderen Aussagen zu beurteilen.
- Wird eine Aussage weder als wahr noch als falsch oder aber als wahr und als falsch bezeichnet, so gilt dies nicht als korrekte Antwort und gibt (natürlich) keine Punkte. Dies bedeutet also, dass Du im Zweifelsfall lieber raten solltest bevor Du eine „leere“ Antwort abgibst. Auf diese Weise besteht immerhin eine 50:50-Chance 1-2 Punkte mehr zu sammeln (1 statt 0; 3 statt 1; oder gar 5 statt 3).
- Um eine Aussage als wahr zu bezeichnen, ist der entsprechende Kreis für „wahr“ mit einem schwarzen mittelweichen HB Bleistift auszufüllen. Um eine Aussage als falsch zu bezeichnen, ist der entsprechende Kreis für „falsch“ mit einem schwarzen mittelweichen HB Bleistift auszufüllen.
- Füllt ein Bewerber einen Kreis versehentlich ganz oder teilweise aus, so müssen die
Markierungen in diesem Kreis unbedingt vollständig entfernt werden. - Es ist nicht möglich, Hinweise oder Bemerkungen an den Prüfer zu richten. Etwaige Angaben dieser Art werden nicht berücksichtigt.
Wenn Du eine Aussage noch nicht bewerten willst, solltest Du die jeweilige Aussage mit Post-it-Streifen markieren, die Du nicht schon bearbeitet hast. So siehst Du genau welche Frage noch zu beantworten ist. Am Ende entfernst Du natürlich diese Streifen wieder.
Ungefähr so:
Des Weiteren solltest Du Dir natürlich für die Prüfung ein gutes Zeitmanagement zurecht legen.
Du hast vier Stunden für die gesamte Prüfung zur Verfügung, also durchschnittlich 12 Minuten pro Frage.
Allerdings halte ich den Zeitaufwand für die 10 Fragen des zweiten Teils für größer, als für die Fragen des ersten Teils. Daher würde ich an Deiner Stelle eher ca. 8 Minuten für die ersten zehn Fragen und ca. 14 Minuten für die zweite Hälfte einplanen. Außerdem würde ich ca. 10 Minuten für die Dokumente einplanen, die Du im Rahmen von Teil 2 ausgeteilt bekommst (Anmeldetext, Anspruchssätze und SdT-Dokumente).
Die letzten 5-10 Minuten solltest Du dann als Reserve für die Fragen, die Du am Ende noch nicht vollständig beantwortet hast, bzw. für den Abschlusscheck verwenden.
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