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Über Nico

/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/ Dr. rer. nat. Dipl. Biochem. Patentanwalt European Patent Attorney European Trademark and Design Attorney /_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/_/

Publikationen der Ämter und Organisationen

Folgende Publikationen vom Europäischen Patentamt und anderen „Ämtern und Organisationen“ finde ich für die Prüfung empfehlenswert:

a. Europäisches Patentübereinkommen – EPÜ

Das Europäische Patentübereinkommen, kurz EPÜ (engl. EPC) ist natürlich die Grundlage für die Prüfung. Du kennst es bestimmt schon aus Deinem beruflichen Alltag im Detail, daher will ich hierzu auch gar nicht viele Worte verlieren. Wichtig ist für die Prüfung, dass man natürlich die aktuellste Auflage des EPÜ besitzen sollte. Das EPÜ gibt es in verschiedenen Versionen:

  • Eine HTML-Version, die vor allem für die Praxis sehr interessant ist, weil man hier gut Artikel und Regeln nachschlagen kann und auch die Querverweise gut verlinkt sind. In der Prüfungsvorbereitung würde ich allerdings nicht hierauf zurückgreifen, da man hier keine eigenen Anmerkungen und Notizen einfügen kann und die Querverlinkungen natürlich das Auffinden des richtigen Rechtstextes sehr vereinfachen. Eine Hilfe, auf die man freilich in der Prüfung nicht zurückgreifen kann.
  • Eine PDF-Version, die man herunterladen und ausdrucken kann; und
  • eine gedruckte & gebundene Buchversion für derzeit 82 €.

Ich habe mich übrigens bei der Prüfung für die gebundene Version entschieden, da ich diese „am handlichsten“ fand. Man kann aber natürlich auch die PDF-Version herunterladen, ausdrucken und sich z.B. in einem Copyshop binden lassen.

b. Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts

Das „Case-Law“ Buch mit der Sammlung der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, ist ebenfalls eine wichtige Grundlage für die EQE. Gerade eher exotische Rechtsfragen lassen sich häufig nur vollständig mit Hilfe dieses Buches beantworten. Auch hier gilt natürlich, dass man die aktuellste Version besitzen sollte. Allerdings wird leider das Buch nicht so oft aktualisiert, wie es anhand der lebhaften Rechtsprechung der Beschwerdekammern nötig wäre. So stammt die derzeit (2015) neueste 7. Auflage aus dem Jahr 2013 und umfasst nur die Rechtsprechung bis Ende 2012. Die Lücke in der Rechtsprechung von 2012 bis heute muss man also mittels anderer Methoden schließen.

Auch das Rechtsprechungs-Buch („Case-Law“-Buch) gibt es in drei Versionen:

c. Der PCT-Vertrag (inklusive Regeln)

Da gerade im D-Teil die Fragen zum Patent Cooperation Treaty (kurz: PCT) immer mehr zunehmen, sollte man natürlich auch hiervon eine aktuelle Fassung besitzen.

Hier gibt es zwei Versionen:

d. Nationales Recht zum EPÜ

Das „Nationale Recht zum EPÜ“ ist eine wertvolle Übersicht über die rechtlichen Besonderheiten in den verschiedenen Mitgliedsstaaten.

  • Welche Übersetzungserfordernisse gelten wo?
  • Was ist die verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung oder eines europäischen Patents?
  • Was ist bei der Umwandlung der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen Patents in nationale Patentanmeldungen zu beachten?
  • Welche nationalen Gebühren werden erhoben?

Alle diese Fragen und noch einige mehr werden übersichtlich im „Nationalen Recht zum EPÜ“ beantwortet. Für die EQE, insbesondere den D-Teil, ist das Buch daher eine wichtige Informationsquelle.

Auch hier gibt es mehrere Versionen:

e. Die PVÜ

Die „Paris Convention for the Protection of Industrial Property“ oder in deutsch die „Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums“ (kurz: PVÜ) ist bekanntlich eine weitere wichtige Säule in den Rechtsgrundlagen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als einer der ältesten internationalen Verträge auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist die PVÜ die Gesetzesgrundlage auf die man sich immar wieder mal beziehen muss. Insbesondere Regelungen zur Priorität (Art. 4 PVÜ) und Inländerbehandlung (Art. 2 I PVÜ) spielen in der Prüfung häufig eine wichtige Rolle.

An dieser Stelle eine kleine Übungsfrage: Wie ist das rechtliche Verhältnis zwischen EPÜ und PVÜ und wo ist das geregelt? (Die Lösung ist hier nachzulesen.)

Es gibt eine PDF-Version der PVÜ (allerdings nur in Englisch).

f. Londoner Übereinkommen

Das „Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 EPÜ“ kurz „Londoner Übereinkommen“ ist ein fakultatives Übereinkommen, das auf eine Senkung der Übersetzungskosten für europäische Patente abzielt. Die EPÜ-Vertragsstaaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind, verpflichten sich, auf die Einreichung von Übersetzungen europäischer Patente ganz oder weitgehend zu verzichten.

Es gibt eine PDF-Version des Übereinkommens (Englisch).

g. Prüfungsrichtlinien des Europäischen Patentamts

Die Richtlinien für die Prüfung enthalten Anweisungen in Bezug auf die praktischen und verfahrenstechnischen Aspekte der Prüfung von europäischen Anmeldungen und Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dessen Ausführungsordnung.

Sie sind die Grundlage für jeden EPA-Prüfer bei der Bearbeitung von Patentanmeldungen. Nach einer grundlegenden Reform bestehen die Richtlinien inzwischen aus folgenden Kapiteln:

  • Teil A: Richtlinien für die Formalprüfung
  • Teil B: Richtlinien für die Recherche
  • Teil C: Richtlinien für die verfahrensrechtlichen Aspekte der Sachprüfung
  • Teil D: Richtlinien für das Einspruchsverfahren und das Beschränkungs- bzw. Widerrufsverfahren
  • Teil E: Richtlinien für allgemeine Verfahrensfragen
  • Teil F: Die europäische Patentanmeldung
  • Teil G: Patentierbarkeit
  • Teil H: Änderungen und Berichtigungen

Man sieht, dass hiermit also eigentlich alle Teile des Anmeldeverfahrens, von der Einreichung bis zur Erteilung (und darüber hinaus) abgedeckt werden.

In der Prüfung, insbesondere in Teil D, kommt es immer wieder vor, dass sich einige Fragen sehr gut mit Hilfe der Richtlinien lösen lassen. Insbesondere, da diese an den wichtigen Stellen Querverweise auf die relevanten Artikel, Regeln, Entscheidungen und evtl. sogar Mitteilungen des Präsidenten enthalten.

Im Grunde kann man daher die Richtlinien wie eine aus Sicht des EPA kommentierte Fassung des EPÜ verstehen (inklusive ein paar Ausführungen zum PCT und nationalen Regelungen).

Auch die Richtlinien gibt es in verschiedenen Versionen:

Da die Richtlinien mit über 800 Seiten (!) sehr umfangreich sind, empfehle ich für die Prüfung die Richtlinien so auszudrucken, dass vier Blätter auf einer Druckseite ausgedruckt werden (also Adobe-Druckereinstellung: zwei Seiten pro Druckblatt und beidseitiger Druck, horizontale Seitenanordnung, Ausrichtung Hochformat, „an langer Kante spiegeln“). So verringert man die Zahl der Seiten auf ca. 200 und kann die Richtlinien z.B. in einem Copyshop binden lassen (man sollte hier auf eine haltbare Bindung Wert legen).

Auf diese Weise kann man die Richtlinien noch gut lesen (mit normalen Augen 😉 und hat sie in einem handlichen Format für die Prüfung parat.

Wenn man dann noch zumindest die Kapitel mittels beschrifteten breiteren Post-it Haftstreifen markiert, findet man auch in der Prüfung relativ schnell den gesuchten Abschnitt.

Weitere nützliche Referenzen sind:

Bücher und Kommentare

Die hier genannten Bücher und Kommentare sind nicht nur für die Prüfung, sondern häufig auch für das „echte“ Leben relevant, so dass sich die Anschaffung eigentlich immer lohnt.

a.
Bremi: The European Patent Convention

Tobias Bremi hat mit seinem Buch „The European Patent Convention …“ eine schöne Einleitung zum EPÜ-Patentverfahren geschrieben, welches sich gerade an Einsteiger und insbesondere an Prüflinge in der Vorbereitung auf die EQE richtet.

In einer angenehmen und leicht zu lesenden Sprache geht er in seinem Buch auf alle wichtigen Punkte des Verfahrens ein. Kontrollfragen am Ende der jeweiligen Kapitel erlauben es zu überprüfen, ob man auch wirklich alles verstanden hat und wo man eventuell sein Wissen noch nachbessern muss.

b. Trinks: PCT in der Praxis

Was „der Bremi“ für das EPÜ-Verfahren ist, ist „der Trinks“ für den PCT. Gerade da meiner Meinung nach der PCT deutlich komplexer aufgebaut ist als das EPÜ, besteht hier einfach eine großes Bedürfnis nach einer guten Einführung in den PCT. Ansonsten verliert man sich schnell im Gewirr der Referenzen und Querverweise.

Ole Trinks gelingt es mit seinem Buch den PCT verständlich zu machen (übrigens auf Deutsch!). Natürlich kann das Buch mit seinen rund 233 Seiten nicht alle Aspekte des PCT im Detail abdecken, aber es verhilft dem Leser zu einem guten Einstieg in die Materie.

Sprachlich ist das Buch zwar nicht ganz so flüssig zu lesen wie z.B. „der Bremi“, da es sich doch in weiten Teilen auf direkte Zitate der PCT-Artikel und -Regeln beschränkt, die von nur kurzen Kommentaren unterbrochen werden. Aber allein die Tatsache, dass hier die relevanten Regeln und Artikel thematisch sortiert zu finden sind, hilft einem – sowohl in der Prüfungsvorbereitung als auch in der Prüfung selbst – schneller die richtigen Antworten zu finden.

c. Gall: Die europäische Patentanmeldung und der PCT in Frage und Antwort

Günter Gall ergänzt meiner Meinung nach mit seinem Buch die beiden zuvor genannten Bücher ausgezeichnet. Der größte Unterschied zu den bisher genannten Büchern ist, dass er sein Buch konsequent auf in der Praxis immer wiederkehrende Fragen ausgerichtet hat.

In den verschiedenen Kapiteln führt Gall erst in das jeweilige Thema ein und stellt dann am Ende Fragen an den Leser, die im Buch dann an anderer Stelle ausführlich beantwortet werden. Mit dieser „eingebauten Lernkontrolle“ eignet sich das Buch natürlich bestens zur Vorbereitung auf die EQE (insbesondere für Teil D).

d. Visser: „The annotated European Patent Convention“

Derk Vissers „The annotated European Patent Convention“ ist wohl der international am häufigsten verwendete Kommentar bei Fragen rund um das EPÜ.

Dabei zitiert „der Visser“ alle relevanten Artikel, Regeln, Protokolle, etc. zum EPÜ, bringt sie in eine sinnvolle Ordnung und fügt an den passenden Stellen noch Erklärungen und Ergänzungen hinzu.

Somit wird auch deutlich was „der Visser“ kann und was nicht: Er kann nicht als echtes „Lehrbuch“ verwendet werden, welches man von Anfang bis Ende durcharbeitet. (Jedenfalls finde ich ein solches Vorgehen sehr beschwerlich).

Er eignet sich allerdings hervorragend als Nachschlagewerk, um zu einer spezifischen Fragestellung die richtige Antwort zu finden. Insbesondere in der Prüfung daher von großem Wert.

e.  Köllner: PCT-Handbuch: Texte – Zusammenhänge – Erläuterungen

Malte Köllners „PCT-Handbuch“ ist eine weitere Methode sich dem PCT anzunähern. Ähnlich wie „der Trinks“ oder „der Visser“ zitiert auch er alle relevanten PCT-Artikel, -Regeln und -Richtlinien, etc. und brignt sie in eine logische und sortierte Abfolge.

Malte Köllner beschreibt selbst in seinem Vorwort sein Buch sei kein Kommentar, sondern als eine Arbeitshilfe anzusehen.

Die Hauptaufgabe des Buches ist die Beantwortung einer konkreten Frage: Wo steht was im PCT?

Das ganze Buch ist auf diese Frage ausgerichtet: Ein gutes Inhaltsverzeichnis, ein alphabetisches Sachregister und zahlreiche Querverweise und Erläuterungen in kodensierter Form zeichnen „den Köllner“ aus.

Ich finde es auch positiv, dass man „dem Köllner“ immer noch ansieht, dass er einst als Skript für die EQE geschrieben wurde (was übrigens auch Einblick in die Detailtiefe gibt, mit der man sich auf die EQE vorbereiten sollte). Es steht eigentlich alles drin und verzichtet gleichtzeitig auf Überflüssiges.

Sein großer Vorteil gegenüber „dem Visser“ ist, dass auf Deutsch geschrieben ist. Klar, wir beherrschen alle auch Englisch, aber wenn man die Prüfung auf Deutsch ablegt, kann es von unschätzbarem Vorteil sein, wenn man direkt aus dem Buch den gesamten relevanten Artikel inklusive Regeln und sonstigen Verordnungen einfach abschreiben kann, während man beim Visser erst übersetzen muss (ganz schlecht bei Rechtstexten) oder parallel im mitgeführten PCT erst nach der deutschen Fassung suchen muss.

Im Vergleich zum „Trinks“ fällt auf, dass der Köllner trotz Verzicht auf Kommentare deutlich dicker ist. Ein klarer Hinweis auf die unterschiedliche Detailtiefe beider Bücher.

Kurz: Der Köllner ist ein sehr gutes Nachschlagewerk für den fortgeschrittenen Prüfling und eignet sich vor allem für die Endphase der Prüfungsvorbereitung und natürlich für die Prüfung selbst.

f. Kley-Kommentar zum EPÜ 2000 (inklusive Mindmaps)

© Mfh Verlag

© Mfh Verlag

Ein weiteres wichtiges Buch, sowohl für die Vorbereitung auf die Prüfung, als auch als Nachschlagewerk in der Prüfung selbst, stellt der Kommentar zum EPÜ 2000, auch bekannt als Kley-Kommentar  dar.

Er ist, glaube ich, der mit Abstand beste Kommentar zum EPÜ. Alle EPÜ-Artikel sind durch die entsprechenden Regeln, Entscheidungen, Mitteilungen, Richtlinien und Erläuterungen ergänzt, so dass man auf einen Blick alle relevanten Informationen zu dem Artikel sehen kann.

Außerdem wird der Kommentar durch Ergänzungslieferungen zweimal im Jahr aktualisert, was natürlich eine Garantie dafür ist, dass man auch in der Prüfung selbst neuere Entwicklungen der Rechtsprechung abgebildet findet.

Leider sind die Mind-Maps, die ich einst lobend erwähnt hatte, nicht mehr im Kommentar enthalten, da es zu schwierig war diese aktuell zu halten. Außerdem war ich immer ein Fan davon, sich selbst Mind-Maps zu Themengebieten zu erstellen, da man sich so noch viel besser an das Thema erinnert.

Ein kleiner Nachteil vom Kley-Kommentar ist, dass er in zwei Leitz-Ordnern geliefert wird, also kein gebundenes Buch darstellt. Dies ist aufgrund der vielen Ergänzungslieferungen technisch anders kaum lösbar. Leider verbrauchen die Ordner bei der Prüfung selbst viel zu viel Platz auf dem in der Regel viel zu kleinen Schreibtisch.

Ich empfehle daher sich eine Kopie des Ordners anzufertigen (natürlich nachdem man den Kommentar offiziell gekauft hat und nur für private Zwecke) und die Blätter dann im Copyshop mit einer festen Bindung zu versehen. Alternativ könnte man auch Jalema Abheftbügel oder ähnliche stabile, platzsparende Abheftsysteme nutzen.

Übrigens, und das ist wahrscheinlich vor allem für die fertigen Anwälte interessant, gibt es auch eine digitale Version des Kley-Kommentars. Zum Nachschlagen noch einfacher und dabei noch aktueller, da die digitale Version viermal im Jahr aktualisiert wird.

g. Schulte: Patentgesetz mit Europäischen Patentübereinkommen

„Der Schulte“ ist nach wie vor ein Standardkommentar zum Patentgesetz. Neben dem deutschen Patentrecht enthält er auch umfangreiche Abschnitte zum europäischen Patentrecht.

Ist der Kley-Kommentar eher darauf gerichtet schnell zu konkreten Fragestellungen die Lösung zu finden, ist der Ansatz „beim Schulte“ deutlich breiter angelegt. Wer sich mehr mit den Absichten des Gesetzgebers und den Hintergründen zu bestimmten Regelungen befassen will, der wird zum Schulte greifen.

Aber Vorsicht! Manchmal trennt meiner Meinung nach der Autor nicht immer sauber zwischen eigener und allgemein anerkannter Meinung. Außerdem trägt der Autor nach meinem Empfinden manchmal zu sehr die „deutsche Brille“ bei der Bewertung von patentrechtlichen Sachverhalten.

Ich habe „den Schulte“ übrigens zwar zur Prüfungsvorbereitung, aber nicht in der Prüfung selbst verwendet. Das liegt nicht am Buch, sondern eher in dem Umstand begründet, dass es in der Prüfung zu lange dauert, wenn man noch in einem Kommentar Details nachlesen muss. Hier eignet sich der Kley-Kommentar einfach besser.

h. Gruner & Großmann:  Verfahrenspraxis EPÜ und PCT

Copyright Heymanns Verlag

Das Buch „Verfahrenspraxis EPÜ und PCT“ ist eine Neuerscheinung, die seit dem 1. September 2016 erhältlich ist. Die Idee dieses Buches ist es dem Anwalt mittels Checklisten, Musterformulierungen, tabellarischen Übersichten und Praxistipps wichtige Hilfsmittel für die tägliche Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Behandelt werden in zahlreichen Kapiteln die Themen Anspruchssatz, Bescheidserwiderung, Einspruch, Übersicht zum EPÜ, Übersicht zum PCT, Übersicht zum Euro-PCT.

Das Buch ist kein Lehrbuch, sondern ist als ein schnelles Nachschlagewerk konzipiert. Somit eignet es sich gerade auch für die EQE, einerseits in der Vorbereitung, andererseits in der Prüfung selbst.

Ich muss sagen, dass mich das übersichtliche Design des Buches sehr angesprochen hat. So werden z.B. in tabellarischer Form die verschiedenen Anspruchskategorien vorgestellt und dem Leser auch gleich ein passender Mustertext an die Hand gegeben. Auf diese Art muss man nur noch wissen, welches Anspruchsformat zutrifft (z.B. zweite medizinische Indikation) und hat dann gleich die passende Formulierungshilfe vorliegen.

Der Aufgabe-Lösungs-Ansatz wird z.B. als Entscheidungsbaum dargestellt, so dass man auch hier schnell die wichtigsten Punkte für eine wirksame Argumentation identifizieren kann.

Hilfreich sind auch die Formulierungsvorschläge z.B. zum Verfassen eines Einspruchs, die sich eng an das annähern, was der Prüfling für Teil-C als eigene Formulierungshilfe ausarbeiten sollte.

Checklisten und eine Zusammenstellung der wichtigsten Artikel, Regeln und Rechtsprechungen zu einem Thema ergänzen das Buch.

Fazit: Ein schnelles, übersichtliches Nachschlagewerk, dass sich sowohl für den Patentanwalt im täglichen Geschäft als auch den Prüfling in seiner Vorbereitung auf die EQE eignet.

Das Buch lässt sich auch direkt von der Seite der Autoren bestellen. Übrigens bieten die Autoren auch eine „Fristenscheibe“ an, die Ihr euch mal ansehen könnt.

Weitere Bücher:

Einleitende Literatur

Wenn Du auf der Suche nach Büchern bist, die Dir Grundlagen vermitteln können, dann bist Du hier richtig.

a. Der Weg zum europäischen Patent – Leitfaden für Anmelder 1. Teil

Der Leitfaden für Anmelder ist eine Publikation des EPA, die eigentlich für patentrechtliche Laien gedacht ist. Allerdings kann man auch als Prüfling diesen Leitfaden als Einstiegsliteratur benutzen. Ich würde daher dieses Buch am Anfang der Prüfungsvorbereitung einmal durcharbeiten, um einen guten Überblick über die Verfahrensabläufe zu bekommen.

Für Einsteiger empfiehlt sich auch ein Blick in das eLearning-Modul des EPA. Dieses erklärt sehr schön den Weg zum Europäischen Patent Schritt für Schritt.

Natürlich ist es jedem selbst überlassen, ob er die Publikation auch zur Prüfung mitnehmen will, aber eigentlich sollte man spätestens in der Prüfung diese Informationen alle im Kopf oder zumindest auf entsprechenden Checklisten oder Mindmaps zusammengefasst haben, so dass man hier unnötigen Ballast sparen kann.

Es gibt auch hier verschiedene Versionen:

b. Der Weg zum europäischen Patent – Leitfaden für Anmelder 2. Teil – (EURO-PCT)

Neben der direkten Einreichung einer Neuanmeldung beim EPA gibt es natürlich auch den Weg über das PCT-Anmeldeverfahren (EURO-PCT). Dieser Weg ist in diesem Leitfaden beschrieben. Im Grunde gilt für diesen Leitfaden das Gleiche wie für den 1. Teil: Er ist besonders für Einsteiger von Interesse.

Es gibt auch hier verschiedene Versionen:

c. PCT-Leitfaden für Anmelder

Auch von der WIPO gibt es einen „Leitfaden“, der das PCT-Verfahren näher erklärt. Dieser ist allerdings sowohl aufgrund seines Umfangs als auch seines Inhalts schon etwas für Fortgeschrittene. Meines Erachtens richtet er sich eher an fertige Patentanwälte und ist für den rechtlichen Laien eigentlich nicht mehr zu verstehen. Dementsprechend sollte man sich erst im späteren Verlauf der Prüfungsvorbereitung mit diesem Leitfaden befassen (oder gleich auf einen guten Kommentar zum PCT zurückgreifen).

PDF-Versionen der PCT-Leitfaden zur nationalen und zur internationalen Phase finden sich hier.

d. Bremi: The European Patent Convention and Proceedings before the European Patent Office (EPC 2000)

Tobias Bremi hat mit seinem Buch „The European Patent Convention …“ eine schöne Einleitung zum EPÜ-Patentverfahren geschrieben, welches sich gerade an Einsteiger und insbesondere an Prüflinge in der Vorbereitung auf die EQE richtet.

In einer angenehmen und leicht zu lesenden Sprache geht er in seinem Buch auf alle wichtigen Punkte des Verfahrens ein. Kontrollfragen am Ende der jeweiligen Kapitel erlauben es zu überprüfen, ob man auch wirklich alles verstanden hat und wo man eventuell sein Wissen noch nachbessern muss.

e. Trinks: PCT in der Praxis

Was „der Bremi“ für das EPÜ-Verfahren ist, ist „der Trinks“ für den PCT. Gerade da meiner Meinung nach der PCT deutlich komplexer aufgebaut ist als das EPÜ, besteht hier einfach eine großes Bedürfnis nach einer guten Einführung in den PCT. Ansonsten verliert man sich schnell im Gewirr der Referenzen und Querverweise.

Ole Trinks gelingt es mit seinem Buch den PCT verständlich zu machen (übrigens auf Deutsch!). Natürlich kann das Buch mit seinen rund 233 Seiten nicht alle Aspekte des PCT im Detail abdecken, aber es verhilft dem Leser zu einem guten Einstieg in die Materie.

Sprachlich ist das Buch zwar nicht ganz so flüssig zu lesen wie z.B. „der Bremi“, da es sich doch in weiten Teilen auf direkte Zitate der PCT-Artikel und -Regeln beschränkt, die von nur kurzen Kommentaren unterbrochen werden. Aber allein die Tatsache, dass hier die relevanten Regeln und Artikel thematisch sortiert zu finden sind, hilft einem – sowohl in der Prüfungsvorbereitung als auch in der Prüfung selbst – schneller die richtigen Antworten zu finden.

Publikationen und Online-Quellen speziell für die EQE

Natürlich gibt es auch zahlreiche Publikationen, die speziell auf die EQE ausgerichtet sind. Und auch im Internet gibt es ein paar Anbieter, deren Seiten ich euch nicht vorenthalten will.

Publikationen für die EQE selbst

Publikationen von Wolters Kluwer, Heymanns Gewerblicher Rechtsschutz

Hinweis: Mir wurden die Bücher vom Verlag kostenlos zur Verfügung gestellt, ich wurde aber bei meiner Bewertung des Buches in keiner Weise vom Verlag beeinflusst.

A-Book (Wäckerlin/Marsman)

How to draft claims and the introductory part of a European patent application and pass paper A of the European Qualifying Examination

Dieses Buch befasst sich, wie man schon aus dem Titel erkennt, mit dem A-Teil der EQE. Die neueste Auflage reagiert hierbei auf die neuesten Prüfungsänderungen in diesem Teil. 

Der Ansatz zur Lösung des Teils A ist sehr detailliert und nutzt unter anderem Tabellen-artige Auflistungen der Merkmale, um die letztlich unterschiedlichen Merkmale zwischen Erfindung und SdT-Dokumenten zu identifizieren. Dieser Ansatz ist für das Verständnis des Aufbaus von Teil A-Aufgaben hilfreich, an manchen stellen aber bisweilen etwas zu ausführlich, so dass der Prüfling in der Prüfung selbst Zeitprobleme bekommen dürfte, sollte er diesen Ansatz 1:1 in der Prüfung umsetzen wollen.

Fazit: Ein umfangreiches Werk, dass sich gerade an den Einsteiger richtet und detailreich auf die verschiedenen Aspekte eingeht, die bei Teil A zu beachten sind. Wer allerdings in der Prüfung die Zeit nicht aus den Augen verlieren will, wird die beschriebenen Techniken anpassen müssen (und z.B. meine schnelleren Ansätze wählen ;-).  

C-Book (Chandler/Meinders)

How to write a successful opposition and pass paper C of the European Qualifying Examination.

Das „C-Book“ ist inzwischen in der sechsten Auflage erhältlich und seit der ersten Auflage kontinuierlich verbessert worden. Die neueste Edition fokussiert insbesondere auf drei Aspekte, die sich bei Befragungen von „Re-Sittern“ als besonders problematisch im Umgang mit Teil C herausgestellt haben: Ausreichender Detailgrad um nicht unnötig Punkte auszulassen, gutes Zeitmanagement und Schwerpunkt auf die Argumentation bzgl. erfinderischer Tätigkeit.

Also genau die Punkte auf die auch ich in meinem Blog Bezug nehme.

Hierzu werden verschiedene Methoden erläutert und angewandt: Vor allem der so genannte Matrix-Ansatz und eine Variante des „Analyse-Bogens“. Nach der Vorstellung und Übung der verschiedenen Methoden folgen die Kapitel, die sich mit spezifischen, wiederkehrenden Fallkonstellationen befassen, z.B. die Prioritäten der Ansprüche, Interpretation der Ansprüche, Bewertung des Standes der Technik, erfinderische Tätigkeit, Erweiterungen, Zahlenbereiche, etc. Abgeschlossen wird das Buch mit einem Kapitel, welches über die häufigsten Fehler und Fallstricke reflektiert.

Fazit: Insgesamt also ein sehr umfangreiches Werk für die Vorbereitung auf den C-Teil der EQE. Wichtig ist allerdings auch hier der Transfer der theoretischen Überlegungen in „Echtzeit-Anwendung“, also die Anwendung der diversen Methoden unter Realbedingungen, z.B. beim Lösen von Überungsaufgaben ohne Hilfsmittel und unter der echten Zeitbeschränkung, um die Methode zu identifizieren, die einem persönlich am besten liegt und unter den gegebenen Prüfungsbedingungen zu den besten Ergebnissen führt.

D-Book (Rudge)

How to answer legal opinions, draft legal opinions and pass Paper D of the European Qualifying Examination.  

Das D-Book ist in drei Teile aufgeteilt: Teil A umfasst allgemeine Hinweise zum Teil D und wie man sich am besten darauf vorbereitet. Anhand einiger Beispiele kann man einen Eindruck über die Tiefe der Fragen erlangen. Die Teile B und C befassen sich mit den relevanten Gesetzestexten und Entscheidungen unter dem EPÜ bzw. dem PCT. Dabei hat man sich an den „Lebensphasen“ der Patentanmeldung und des Patents orientiert, um dem ganzen eine logische Struktur zu geben. In der nun siebten Auflage von 2019 sollten alle Angaben auch vergleichsweise aktuell sein.

Fazit: Das D-Book ist das dickste (490 Seiten) der drei Bücher aus der Reihe. Ich halte es für nahezu ideal, um sich auf die Fragen des D-Teils vorzubereiten, allerdings sollte man es nicht als einzige Vorbereitungsquelle nutzen, sondern eher als ein Verzeichnis der Problemstellungen ansehen, die dem Prüfling im D-Teil begegnen können.

Was meine ich damit?

Nun, wie die meisten Prüfungsunterlagen wurde es anhand vergangener Prüfungen zusammengestellt und befasst sich daher primär mit Lösungen der darin vorhandenen Problemstellungen. Wenn man sich aber auch „auf die Zukunft gerichtet“ vorbereiten will, dann sollte man sich die Zeit nehmen, anhand der im D-Book gelisteten Entscheidungen und Problemfelder, die Punkte nochmals in der „Primärliteratur“ nachzulesen. So ist z.B. zwar das Lesen einer gesamten G-Entscheidung aufwändiger, als nur das Lesen der Headnote oder einer kurzen Zusammenfassung, gleichzeitig erarbeitet man sich aber ein besseres Verständnis der Erwägungsgründe und der Entwicklung der Entscheidung, welches auch beim Lösen neuer Probleme helfen kann. 

Weitere Büchertipps:

Online-Quellen

Checkliste für die „Toolbox“

Hier findest Du eine einfache Checkliste mit deren Hilfe Du sicherstellen kannst beim Packen für die Prüfung nichts zu vergessen.

Werkzeugkasten

Wenn es daran geht für die Prüfung zu packen, dann solltest Du unbedingt eine Checkliste nutzen, um sicherzustellen, dass Du nichts vergisst. Ich habe übrigens meinen „Prüfungskoffer“ schon ein paar Wochen vor der Prüfung gepackt und für meine letzten Übungsprüfungen unter Realbedingungen genutzt. So fiel mir relativ schnell auf, wenn ich etwas vergessen hatte und hatte noch Zeit meine Sammlung zu ergänzen.

Folgende Dinge sollte man ungefähr dabei haben…

1. Unterlagen für die Prüfungszulassung

Für die Prüfung benötigt man ein paar Unterlagen, die man auf keinen Fall vergessen sollte, wenn man nicht bei der Prüfung vor verschlossenen Türen stehen will.

  • Platzkarte für die europäische Eignungsprüfung
  • Zulassung zur europäischen Eignungsprüfung
  • Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)

2. „Schreiben und Markieren“

Wie ich schon in meinem Beitrag zum Thema „Schreibwerkzeug“ geschrieben habe, ist ein deutliches Schriftbild sehr wichtig. Weiterhin benötigt man natürlich auch Werkzeuge, um Textstellen gut zu markieren (insbesondere Schlüsselworte) und für die diversen „ausschneiden-und-kleben“-Techniken (insbeosnder bei Teil C) sind Klebestift, Schere, usw. vorgesehen.

3. „Heften und Sortieren“

Da Zeit ein wichtiger Faktor ist, braucht man Hilfsmittel, die einem das Auffinden sowohl der mitgebrachten Unterlagen, als auch der Prüfungsunterlagen erlauben. Genauers beschreibe ich in meinem Beitrag „Ordnung auf dem Tisch„.

4. „Lesehilfen“

Ob man wirklich eine Lesestütze braucht, überlasse ich jedem selbst (mir war das etwas zu viel). Aber Hilfsmittel um wichtige Punkte in Büchern zu markieren und Buchstützen, damit man die Bücher möglichst platzssparend auf dem Tisch unterbringen kann sind durchaus hilfreich. Denn nicht vergessen: der Platz auf den Tischen ist eigentlich an jedem Prüfungsort ein Problem.

5. „Unterlagen“

6. „Essen & Trinken“

  • Traubenzucker
  • Belegte Brote (Brotbox nicht vergessen)
  • Banane, Apfel
  • Wasser, Kakao, Isotonisches Getränk

7. „Sonstiges“

Ergänzungshinweise zur Checkliste nehme ich natürlich gerne unter patentanwalt.riffel(at)gmail.com entgegen.

Hinweis: Für die hier verlinkten Artikel bekomme ich eine Vermittlungsprovision von Amazon, wenn ihr darüber den Artikel bestellt. Euch entstehen dadurch keine Mehrkosten. Ich empfehle hier nur Artikel, die ich selbst in der EQE genutzt habe und für nützlich befunden habe. Ihr könnt natürlich gerne auch andere, vergleichbare Hilfsmittel anderer Firmen und Anbieter kaufen.

Detaillierter Ablauf von Teil A

Im Teil A geht es um das Verfassen eines neuen Anspruchssatzes und einer (rudimentären) Beschreibung anhand der Wünsche und Angaben des Mandanten und im Lichte zweier SdT-Dokumente.

Die Bearbeitung von Teil A lässt sich in folgende Schritte einteilen:

1. Allgemeine Vorbereitung (5 Minuten)

Mit dem Erhalt der Arbeit solltest Du erst einmal alle Prüfungsblätter entklammern, lochen und abheften. Zum Abheften nimmst Du am besten einen vorbereiteten Ordner, der hier näher beschrieben wird.

Während des Schreibens auf die Prüfungsblätter solltest Blätter für die Abgabe mit einem hellem Marker (oder weichem Bleistift) nach folgendem Schema vornummerieren:

  • Ansprüche: A-1, A-2, A-3, etc.
  • Beschreibung: B-1, B-2, B-3, etc.
  • Mandantenschreiben (in der Regel nicht nötig): M-1, M-2, M-3, etc.

Auf das Blatt B-1 kannst Du schon folgenden Text schreiben:

<Seite B-1>

Verwendete Abkürzungen:

Art. = Artikel (des EPÜ 2000)
R. = Regel (des EPÜ 2000)

RiLi = Prüfungsrichtlinien des EPA
S. = Seite
Z. = Zeile
(n)SdT = (nächstliegender) SdT
PA = Patentanmeldung
D1 = Dokument 1
D2 = Dokument 2
erf. Tät. = erfinderische Tätigkeit

Beschreibungseinleitung
Die Erfindung betrifft …

Diese ersten Handlungen helfen Dir die Prüfungsroutine einzuleiten und Dich selbst erst einmal zu beruhigen. Außerdem hast Du schon ein Arbeitsergebnis vorliegen (auch wenn es in dieser Form noch keine Punkte bringt).

2. Schreiben des Anmelders lesen und „verarbeiten“ (1 Stunde)

In Teil A hast Du genügend Zeit das Schreiben des Anmelders zweimal bis dreimal zu lesen und genau das würde ich auch tun.

Bei ersten Durchgang versuchst Du in der „Adlerperspektive“ die Erfindung einfach nur zu verstehen und allgemeine Notizen festzuhalten, beim zweiten Durchgang geht es dann an die „Analyse“ in der „Maulwurfperspektive“. In diesem Durchgang achtest Du besonders auf Schlüsselworte und -bemerkungen die Du mit verschiedenen Marker-Farben markierst.

a. Es hilft dabei die Absätze je nach ihrem Schwerpunkt zu beschriften:

  • Stoff
  • pharmazeutische Zusammensetzung/Formulierung
  • Verfahren
  • Verwendung (medizinische/nichtmedizinische Verwendung)
  • etc.

b. Hinweise auf „essentielle“ Teile der Erfindung. Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden. Häufige Schlüsselworte sind:

  • „besonders […]“
  • „signifikant verbessert“
  • „stark erhöht“
  • „muss“
  • „essentiell“
  • „wichtig“

c. Hinweise auf „nice-to-have“-Merkmale (meist Merkmale für mögliche abhängige Ansprüche). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „alternativ“
  • „wahlweise“
  • „ebenfalls gute Ergebnisse“
  • „vorzugsweise“
  • „erhöht“
  • „geeignet“
  • „fakultative Bestandteile“

d. Hinweise auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch ein Hinweis im Mandantenschreiben). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „keine Wirkung“
  • „keine Reaktion“
  • „zu langsam“
  • „wirtschaftlich uninteressant“
  • „mindert die Effizienz“
  • „nicht wesentlich“
  • „erhebliche Zusatzkosten“

e. Hinweise auf mangelnde Neuheit oder mangelnde erf. Tätigkeit. Häufige Schlüsselworte sind:

  • „bekannt“
  • „handelsüblich“
  • „normalerweise“
  • „sind Standard“

f. Markierungen für eine spätere Aufgabe-Lösungs-Argumentation:

  • „NachT“: Nachteile im SdT
  • „OA“: objektive Aufgabe
  • „L“: Lösung(en)

g. „Ungewöhnliche“ Hinweise oder scheinbare Definitionen:

    • Wünsche des Mandanten. Diese sind wichtig, da hier die Prüfungsabteilung zu den Prüflingen spricht. Wenn der Mandant z.B. keine Verfahrensansprüche will, dann sollte man tunlichst keine Zeit drauf verwenden, da es hierfür wahrscheinlich keine Punkte geben wird.
    • Definitionen sind evtl. wichtig zur Überwindung von (Un)klarheitseinwänden
    • „Ungewöhnliche Hinweise“ können z.B. Hinweise auf einen technischen Effekt sein, der eine besondere Aufmerksamkeit verdient. So ist denkbar, dass die Erfindung nicht über die gesamte Breite ausführbar ist, oder dieser Effekt einem speziellen Anspruch abgedeckt werden muss oder gar die Einreichung einer Teilanmeldung nötig wird. Zum Beispiel: „Wenn das Bindemittel XY ist, müssen 0,3 – 0,8% eines Vernetzungsmittels zugegeben werden, um die Stabilität zu erhalten.“

h. Testsysteme gut verstehen!

Nimm Dir die Zeit die beschriebenen Testsysteme gut zu verstehen und auf die Tabellen anzuwenden. Im Chemie A-Teil läuft es eigentlich immer auf den Abgleich mehrerer Tabellen hinaus. Hier muss man erkennen, welche Parametergruppen aufgrund welcher Eigenschaften interessant sein könnten. Daher sollte man sich folgende Fragen gut beantworten bzw. in der Tabelle markieren:

  • Welcher Parameter wird hier wie gemessen?
  • Was sind gute, was sind schlechte und was sind herausragende Messwerte?

Merkmals-Analyse-Tabelle

Außerdem nutzt Du diesen, oder einen dritten Durchgang dazu die Merkmals-Analyse-Tabelle auszufüllen. Das bedeutet, Du trägst für jedes Merkmal den allgemeinen Oberbegriff, sowie offenbarte Beschränkungen und (Teil)-Bereiche ein.

In der nachfolgenden Abbildung habe ich dies für das Merkmal „Storage Layer“ aus dem Mock-Trial-Paper A durchgeführt.

3. Analyse der SdT-Dokumente D1 und D2 (1 Stunde)

Bei der Analyse der SdT-Dokumente ist größte Sorgfalt geboten. Bedenke: Wir wollen „Lücken“ im Schutzbereich finden den weder D1 noch D2 abdecken. Diese Analyse ist daher der eigentliche Kern des A-Teils und sollte daher möglichst ohne Fehler durchgeführt werden!

  • Zuerst markierst Du D1 mit Orange und D2 (z.B.) in Pink.
  • Dann liest Du beide Dokumente erst einmal im Schnelldurchgang durch um sie zu verstehen.
  • Im zweiten Lesedurchgang markierst Du alle Merkmale, die schon durch D1 vorweg genommen sind, in der Merklmals-Analysetabelle mit Orange.

  • Dann markierst Du alle Merkmale, die schon durch D2 vorweg genommen sind, in der Anmeldung mit Pink.

  • Danach kannst Du noch alle übrig gebliebenen Teile, also jene die nicht durch D1 und D2 vorweg genommen sind, grün markieren.

  • Danach habe ich nochmals alle Markierungen überprüft, um sicher zu stellen, dass ich nichts falsch markiert habe (insbesondere die grünen Teile).

Normalerweise kann man schon mit dieser Methode einen guten Überblick über die „übrig gebliebene“ Erfindung bekommen. Ich habe die Benutzung der Analysetabelle in diesem Beitrag nochmals genauer erklärt.

4. Entwurf des neuen Anspruchssatzes (30 Minuten – 1 Stunde)

Wenn Du Dir nun die „grünen Merkmale“ ansiehst, dann musst Du noch überprüfen, welche der Merkmale auch einen spezifischen „technischen Effekt“ verursachen. Denn diese sind nicht nur neu gegenüber dem SdT, sondern wahrscheinlich auch erfinderisch.

In der Regel wird es nur ein paar „lohnende“ Merkmale geben, die sich dementsprechend auszeichnen und Du wirst feststellen, dass wahrscheinlich je eines dieser Merkmale meist ausreicht um jeweils einen Anspruch „neu und erfinderisch“ werden zu lassen.

Doch diese Merkmale reichen noch nicht. Du musst Dir als nächstes auch deine Schlüsselworte ansehen. Insbesondere die „essentiellen“ Merkmale müssen meist in die unabhängigen Ansprüche aufgenommen werden um auch das Erfordernis des Ausführbarkeit zu erfüllen.

Außerdem solltest Du natürlich auch die Wünsche des Mandanten nochmals lesen um auszuschließen, dass Du eine Anspruchskategorie entwirfst, die nicht gewünscht ist. Außerdem findet sich meist auch ein Hinweis im Mandantenschreiben welche Kategori(en) besonders bevorzugt sind.

Gibt es keinen eindeutigen Hinweis auf die Anspruchskategorie, so gilt natürlich:

  • Stoffanspruch > Verfahrensanspruch > Verwendungsanspruch > alles andere.
  • Am Ende sollte der Anspruch 1 den breitesten Schutz darstellen, den man vernünftigerweise bekommen kann.
  • Identifiziere ich mehrere Kategorien, so wähle ich für jede (sinnvolle) Kategorie einen unabhängigen Anspruch.

Steht der Satz aus 1-3 unabhängigen Ansprüchen, dann überprüfst Du natürlich die Ansprüche nochmals darauf, dass sie sich nicht doch schon im SdT wiederfinden.

Im Zweifelsfall nimmst Du lieber ein Merkmal mehr in den Anspruch hinein (gegebenenfalls ein „nice-to-have“-Merkmal) als eines zu wenig.

Am Ende prüfst Du auch noch, ob der nun beschränkte Teil des Anspruchs 1 immer noch eine einheitliche Erfindung darstellt (Lösen alle Kombinationsmöglichkeiten die Aufgabe?) und alle Merkmale klar sind.

Erst wenn Du von Deinen unabhängigen Ansprüchen überzeugt bist überlegst Du Dir noch ein paar abhängige Ansprüche, die bestimmte Ausführungsformen oder Merkmale näher definieren. Hierzu nutzt Du vor allem die „Nice-to-have“-Merkmale in Deiner Schlüsselwortmarkierung.

In der Regel werden nicht mehr als 15 Ansprüche erwartet und daher auch keine Punkte für mehr als 15 Ansprüche vergeben. Du solltest es an dieser Stelle also nicht übertreiben.

Abhaken!

Wenn nicht schon geschehen, solltest Du Dir an dieser Stelle nochmals kurz die Zeit nehmen die Markierungen abzuhaken. Hast Du alle Argumente richtig verwendet? Sind nun alle (grünen) Merkmale angesichts des Anspruchsentwurfes sinnvoll abgedeckt?

Ja? Dann kann es weitergehen…

5. Schreiben der Beschreibung (ca. 20-30 Minuten)

Wenn Du mit Deinem Anspruchssatz zufrieden bist, dann kannst Du Dich an das Schreiben der Beschreibung machen. Hier gibt es drei Teile auf die Du Dich fokussieren solltest:

  • 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2
  • korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ (5-6 Punkte)
  • Konsistenz zwischen den Ansprüchen und der Beschreibung (5 Punkte)

Um den Prozess zu beschleunigen solltest Du Dir aus alten Prüfungen eine Formulierungshilfe erstellen, so dass Du die obigen Teile schnell „herunterschreiben“ kannst.

Wenn Du Ausschneide- und Aufklebe-Techniken verwendest, achte darauf, dass der Klebstoff nicht die Seiten zusammenklebt.

Vergiss nicht: Es gibt nur maximal 15 Punkte zu erreichen, also verschwende hier nicht zu viel Zeit, die Du evtl. an anderer Stelle besser verwenden kannst.

6. Endkontrolle (letzten 5-10 Minuten)

In der Endkontrolle sortierst Du alle Blätter und gehst nochmals Deine Unterlagen durch, insbesondere den Notizzettel vom Anfang:

  • Hast Du alle Hinweise des Mandanten beachtet?
  • Hast Du alle „essentielle“ Merkmale möglichst schon in den unabhängigen Ansprüchen geschützt?
  • Sind die wichtigsten „nice-to-have“-Merkmale zumindest in abhängigen Ansprüchen geschützt?

Wenn alles in Ordnung ist, dann nummerierst Du noch Deine Seiten diesmal mit einem dokumentenechten Stift (nach dem Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]) und gibst alles ab!

Viel Erfolg!

 

 

 

 

 

Bewertungspraxis bei Teil C

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie richtig auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil C aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

 

 

 

Die Punktevergabe bei Teil C teilt sich in zwei Bereiche auf:

  1. „Use of Information“
  2. „Argumentation“

Use of information

Für „Use of information“ gibt es in der Regel 45% der Punkte. Damit meint die Prüfungskommision dass der Prüfling zeigt, dass er alle zur Verfügung gestellten Informationen irgendwie zur Kenntnis genommen und in der Prüfung „verarbeitet“ hat.

Das kann z.B. sein:

  • Zeitränge und Typus der Entgegenhaltungen richtig beschreiben/bewerten.
  • Angaben wie Anspruchsmerkmale, technische Wirkungen, technische Aufgaben und Hinweise im Stand der Technik erkennen und sinnvoll verwenden.
  • Richtige Zitierungen (also z. B. Absatz, Figur oder Bezugszeichen).
  • Definitionen für Fachbegriffe aus den Unterlagen übernehmen (selbst wenn man vom Fach ist und die Definition in den Unterlagen für falsch oder ungenau hält, sollte man diese Definitionen verwenden und keine eigenen, R. 22 ABVEP).
  • Erläuterungen bei abweichender Terminologie zwischen Patentanmeldung und Entgegenhaltung.
  • Gute Begründung zum nächstliegender SdT beim Aufgabe-Lösungs-Ansatz.
  • Überhaupt die Ausarbeitung eines guten Aufgabe-Lösungs-Ansatzes unter Nutzung aller Informationen.
  • Ordentliche Anträge, Hinweis auf Gebührenzahlung, richtige Bezeichnung von angegriffenem Patent und Entgegenhaltungen, Einsprechender (meist das Unternehmen), etc.. Wer allerdings Form 2300 richtig ausfüllt (und abgibt!) kann hier leichte Punkte holen.

Wie man sieht, können diese Punkte zu einem großen Anteil allein durch eine gute Checkliste mit Formulierungshilfe eingesammelt werden. Natürlich muss man auch die Prüfungsunterlagen sorgfältig lesen und richtig markieren, aber wenn man gut vorbereitet in die Prüfung geht, sollte man in der Lage sein ca. 30 von 45 Punkten als „niedrig hängende Punkte“ einzusammeln.

Argumentation

Mit „Argumentation“ (55% der Punkte) ist die rechtlich-inhaltliche Auseinandersetzung mit der Prüfung gemeint. Das betrifft natürlich vor allem das Erkennen der richtigen Angriffe und eine gute Argumentation bei der Ausformulierung der Neuheits- und erfinderische Tätigkeitsangriffe.

Auch hier ist es selbstverständlich, dass die mitgebrachten Unterlagen richtige und gut ausformulierte Agriffe bezüglich Neuheit und erfinderischer Tätigkeit erlauben.

Vor allem die Anspruchs-Angriffs-Matrix (siehe „Detaillierter Ablauf von Teil C“) und die Merkmalstabelle sind hierbei wichtige Hilfsmittel, um überhaupt die richtigen Angriffe zu identifizieren.

Noch ein paar allgemeine Hinweise:

  1. Wenn ein Neuheitsangriff mittels einer Anlage möglich ist, sollte das gleiche Dokument nicht mehr gegen den gleichen Anspruch für erfinderische Tätigkeit verwendet werden.
  2. Wenn wir einen Anspruch aus z.B. Anlage 3 bezüglich Neuheit, und aus den Anlagen 4 in Kombination mit Anlage 2 auch noch wegen erfinderischer Tätigkeit angreifen können, dann machen wir das! Und wenn auch noch ein Angriff wegen unzulässiger Erweiterung möglich ist, dann machen wir das ebenfalls!
  3. Übrigens: Der Einspruchsgrund nach Artikel 100 b) EPÜ (unvollständige Offenbarung) sollte in der Prüfung nicht erhoben werden, weil dies gegen Regel 25 (5) ABVEP verstößt!

Ebenfalls lesenswert:

Bewertungspraxis bei Teil B

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie richtig auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil B aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

 

 

So sehr sich die grundsätzlichen Aufgabenstellungen in Teil A und Teil B ähneln – bei Teil A muss eine Neuanmeldung im Lichte zweier SdT-Dokumente erstellt, bei Teil B der Entwurf einer Bescheidserwiderung im Lichte zweier SdT-Dokumente angepasst werden – so unterschiedlich ist die Punktevergabe bei beiden Teilen.

Während bei Teil A der Schwerpunkt klar auf einem erteilbaren Anspruchssatz liegt, verschiebt sich der Schwerpunkt bei Teil B ganz klar in Richtung einer guten Argumentation in der Bescheidserwiderung.

In Punkten ausgedrückt bedeutet das, dass lediglich ca. 30% der Punkte auf den neuen Anspruchssatz entfallen und immerhin 70% der Punkte für eine gute Bescheidserwiderung vergeben werden.

Man könnte also theoretisch die Ansprüche vollkommen falsch geschrieben haben und dennoch die Prüfung mit Bravour bestehen. Doch Vorsicht! Ich schreibe bewusst „theoretisch“, da man natürlich keine vernünftige Argumentation hinbekommen wird, wenn der Anspruchssatz völlig falsch geraten ist.

Daher fallen bei Teil B der Arbeitsaufwand, der betrieben werden muss, und die Punktevergabe auseinander: Man wird mindestens 50% der Zeit investieren müssen, um einen guten Anspruchssatz anhand der vorgegebenen Informationen erarbeiten zu können, sammelt aber erst beim Schreiben der Bescheidserwiderung die „fetten“ Punkte ein.

Man könnte auch sagen der B-Teil hat zwei Phasen:

  1. Eine prüfungsspezifische variable Phase, in der der veränderte Anspruchssatz im Lichte der SdT-Dokumente und der Wünsche des Mandanten erstellt wird; und
  2. Eine relativ konstante Phase mit feststehenden Herausforderungen, die sich mit einer Formulierungshilfe gut vorbereiten lassen, nämlich Zusammenfassung der Dokumente, Erklärungen für Stütze der Änderungen, Argumente für Klarheit, Einheitlichkeit, Neuheit und erfinderische Tätigkeit, wobei diese Aufgaben 70% der Punkte ausmachen.

Ich wiederhole mich, aber ich kann nicht oft genug betonen, dass auch in Teil B, besonders für Phase 2, Formulierungshilfen eine wichtige Voraussetzung dafür sind, um so viele Punkte wie möglich zu holen.

Im Grunde muss das Schreiben der Bescheidserwiderung wie ein gut geöltes Uhrwerk ablaufen. Hierbei sollte man sich übrigens nicht scheuen Textteile durch Ausschneiden und Aufkleben zu verwenden, z.B. wenn es um die Erklärung bestimmter technischer Effekte geht oder den Vorteil einer Erfindung.

Ähnliche Artikel:

 

Detaillierter Ablauf von Teil C

Der C-Teil ist der Prüfungsteil der die größte Anforderung an eine gute Zeiteinteilung stellt. Daher ist ein guter Arbeitsplan mit Checklisten und Vorformulierungen hier unerlässlich. Allerdings gilt auch hier: „Jeder Jeck ist anders“, daher kann mein Weg zur Lösung des C-Teils vielleicht nicht zu Deinem Arbeitsstil passen. Mir hat er aber offensichtlich geholfen und hier schildere ich, wie er aussah.

Detaillierter Ablauf von Teil C

Im Grunde gibt es folgende Schritte, die man im C-Teil durchlaufen muss:

1. Unterlagen sichten und vorsortieren

Zeit: ca. 9:30 – 9:40.

  • Alle Prüfungsblätter entklammern, lochen, abheften
  • Während der gesamten Prüfung:
    • Alle eigenen Blätter mit weichem Bleistift oder hellem Marker nummerieren:
      • Mandantenschreiben: M-1, usw.
      • Einspruchsschriftsatz:
        • Einleitung: E-1, usw.
        • Angriffe gegen Anspruch 1: C1-1, usw.
        • Angriffe gegen Anspruch 2: C2-1, usw.
        • Angriffe wegen unzulässiger Erweiterung oder anderes: S-1, usw.

Wir schreiben nun die erste Seite mit verwendeten Abkürzungen und Einleitung (Adresse, Betreff, Anträge).

2. Form 2300

Achtung! Seit der EEP 2020 wird den Bewerbern für die Prüfungsaufgabe C kein
Formular 2300 „Einspruch gegen ein europäisches Patent“ mehr bereitgestellt.
Auch ohne dieses Formular wird von den Bewerbern jedoch erwartet, eine
vorschriftsgemäße Einspruchsschrift im Einklang mit den Bestimmungen des
EPÜ, insbesondere den Artikeln 99 und 100 und der Regel 76 EPÜ, zu
verfassen und in ihrer Antwort alle einschlägigen Informationen, eine
Erklärung darüber, in welchem Umfang gegen das europäische Patent
Einspruch eingelegt wird, die Einspruchsgründe und Beweismittel sowie
Tatsachen und Argumente anzugeben (vgl. .

3. Mandantenschreiben analysieren

Zeit: ca. 9:40 – 10:00.

Erste Durchsicht Mandantenschreiben

Markierungen am Rand und/oder mittels Farbcode:

RF – Rechtsfragen (ohne Bezug zum Angriff) (Gelb)
AF – Rechtsfragen relevant für Angriff (Gelb)
123 – Unzulässige Erweiterungen; Hierbei den Zeitpunkt der unzulassigen Erweiterung feststellen („Nach Einreichung der Anmeldung“ oder „Während des Prüfverfahrens“?) (Grün)
Prio – Prio-Probleme (Pink)
V – Offenkundliche Vorbenutzung (Gelb)
! – Wichtige sonstige Infos (Gelb)
SdT – Hinweise auf allg. Stand der Technik/Wissen des Fachmanns (Gelb)

Zweite Durchsicht Mandantenschreiben (mit den neuen Prüfungsregeln für Teil C sollten die folgenden Schritte eigentlich nicht mehr nötig sein).

  • Zuerst Beantwortung der Fragen, die keinen Einfluss auf den Angriff haben.
  • Ungewöhnliche Sachverhalte sind meist Hinweise auf Entscheidungen und RiLi.
  • Verbindung zwischen SV und Rechtsgrundlage kurz darstellen (kein Gutachten).
  • Bei Fragen mit Bezug zum Angriff (Prio, 123, Beweise, etc.) in der Hauptsache auf Einspruchs-Schriftsatz verweisen.

Nach der Bearbeitung Markierungen abhaken/streichen!

Wir schreiben an den Mandanten eine Beantwortung seiner Fragen bzw. verweisen auf den Einspruchsschriftsatz (Hierbei so kurz fassen, wie möglich!).

4. Streitpatent analysieren

Zeit: ca. 10:00 – 10:20.

Erstens: Markierungen des Streitpatents (und später der Entgegenhaltungen):

SdT – Informationen über den SdT (Gelb)
TG – Ausführungen zum technischen Gebiet (Gelb)
123 – Unzulässige Erweiterungen (Grün)
Prio – Prioritätsprobleme (Pink)
A – Aufgabe und Lösung (Rot)
E – Technischer Effekt (Blau)
Technische Vor- und Nachteile -> „T+“ oder „T-
Def – Definitionen (Gelb)
Bemerk. – Wichtige Hinweise (z.B. „Löten muss unter Vakuum erfolgen“) (Gelb)
FW – Allgemeines Fachwissen (Gelb)

Zweitens: Beginn der Analyse der Ansprüche:

  1. Jedes Merkmal nummerieren
  2. Eintragen in „Merkmalsanalyse-Tabelle“ (Nur die Spalten 1 und 2 der Tabelle ausfüllen!)

Markierungen und Informationen überprüfen!

Wichtig für erf. Tätigkeit:

  • Erst am Anmeldetag (also mit Nachanmeldung) eingeführte/geänderte Ansprüche kennzeichnen.
  • Nach dem Anmeldetag (also im Prüfverfahren) eingeführte Abschnitte in der Beschreibung/ Zeichnungen/ Ansprüchen kennzeichnen.

Nach der Bearbeitung Markierungen abhaken/streichen!

5. Anspruchs-Angriffs-Matrix (1. Teil)

Zeit: ca. 10:20 – 10:35.

Nun folgt das Eintragen in die „Anspruchs-Angriffs-Matrix“, die unter anderem in den CEIPI-Kursen zum C-Teil und im C-Book sehr gut erklärt wird.

Ich habe mir diese Matrix nicht ausgedacht und möchte daher den Eindruck vermeiden, dass ich mich hier mit fremden Loorbeeren schmücken will, außerdem würde eine detaillierte Erklärung der Vorgehensweise den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

Daher möchte ich alle, die diese Matrix überhaupt nicht kennen auf den verlinkten CEIPI-Kurs zum C-Teil oder das C-Book verweisen.

Für die Anderen reicht die hier folgende kurze Checkliste:

  1. Gegenstände des Streitpatents (A1):
    • Unabhängige Ansprüche (Spalte links)
    • Abhängige Ansprüche in allen Kombinationen (Spalte links)
    • Bei „oder“ oder anderen Alternativen, dies entsprechend getrennt eintragen (z.B. „2a + 1; 2b + 1“)
  2. Prioritäten der Ansprüche (-Kombinationen) einzeln überprüfen!!!
    • Gleiche Erfindung?
    • Erste Einreichung?
    • Gleicher Anmelder?
    • 87 EPÜ
    • Beachte RiLi F-VI
  3. Zeitränge der Ansprüche eintragen (Spalte „P“ oder „AT“)
  4. Unzulässige Erweiterung
    • Für jede Änderung muss es eine Grundlage in den ursprünglich eingereichten Unterlagen geben. Wenn nicht vorhanden -> A. 100 c) – Einwand auf separatem Blatt der Einspruchsschrift formulieren
    • Aufpassen bei Stütze nur in Abbildungen
      • 100 c) – Einwand wahrscheinlich angebracht (T 169/83)
    • Beachte auch Bemerkungen im Mandantenschreiben
      • z.B. wenn Merkmal nur in Kombination mit anderen Merkmalen offenbart ist
    • ggf. in Spalte „A. 123“ eine Markierung!

Anspruchs-Angriffs Matrix am Ende nochmals überprüfen!

Wir schreiben weitere Seiten, die sich mit dem „Tatsachen-Vortrag“ befassen, also vor allem dem Zeitrang der Ansprüche.

6. Analyse der fünf Entgegenhaltungen

Zeit: ca. 10:35 bis 11:00.

1. Für jedes Dokument den Typ des Dokuments feststellen

  • EP oder WO-Schrift
  • Nationale „Nicht-EP“-Schrift (Achtung bei 54 (3) – Angriffen dürfen nur Schriften mit Erstreckung auf EP genutzt werden!)
  • Wissenschaftliche Publikation; Dokument aus EP-Register. (Achtung: Wann war diese Schrift der Öffentlichkeit zugänglich?)
  • Eidesstattliche Versicherung, Internetpublikation, etc. (Beweismittel zulässig? Zeugenbeweis hilfsweise anbieten?)

2. Zeitränge bestimmen

  • Anmeldung vor AT bzw. Prio, Veröffentlichung danach -> 54 (3)
  • Vor dem AT bzw. der Prio -> 54 (2)
  • Datum der Veröffentlichung bestimmen -> „X“
  • Datum der Einreichung bestimmen -> „P“
  • Beachte: Vor in Kraft treten des EPÜ2000 (13.12.2007) -> Benennung der einzelnen Staaten wichtig (Benennungsgebühr bezahlt?, R. 23a) (Art. 158 bei PCT) (RiLi C-III, 8.1)
  • Beachte Teilanmeldungen vs. Stammanmeldung (verschiedene Kriterien möglich -> siehe Übergangsregelungen)
  • Beachte: Bei 54 (3) – Schriften nur EP-Anmeldungen relevant (oder PCT-Anmeldungen für die die regionale Phase vor dem EPA eingeleitet wurden).

7. Anspruchs-Angriffs-Matrix (2. Teil)

  • Zeitränge „P“ und „X“ in Anspruchs-Angriffs-Matrix eintragen
  • Evtl. benannte Staaten in Anspruchs-Angriffs-Matrix eintragen
  • „Verwendbarkeit“ in Anspruchs-Angriffs-Matrix eintragen („X“ und „@“)

Wir schreiben außerdem eine Übersicht über alle verwendeten Dokumente (inklusive Zeitrang) und sonstigen Beweismittel. Dies klingt einfach, erfordert aber eine große Sorgfalt.

8. Durchlesen & Kennzeichen der Entgegenhaltungen

Zeit: ca. 11:00 – 11:45 [6-8 min. pro Druckschrift].

1. Markierungen der Entgegenhaltungen:

  • TG – Ausführungen zum technischen Gebiet (Gelb)
  • SdT – Informationen über den SdT (Gelb)
  • 123 – Unzulässige Erweiterungen (Grün)
  • Prio – Prioritätsprobleme (Pink)
  • A – Gelöste Aufgabe (Rot)
  • E – Technischer Effekt (Blau)
  • Technische Vor- und Nachteile -> „T+“ oder „T-
    1. Vor allem „Weglehre“ (Blau-Gelb )
  • Def – Definitionen (Gelb)
  • – Wichtige Hinweise (z.B. „Löten muss unter Vakuum erfolgen“) (Gelb)
  • Q – Explizite Querverweise auf andere Druckschriften (Gelb)
  • FW – Allgemeines Fachwissen (Gelb)

2. Welche der Merkmale sind in Entgegenhaltung offenbart?

  • Eintragen in „Merkmalsanalyse-Tabelle
  • Notwendige Interpretationen von Merkmalen kennzeichnen
  • Bemerkungen zu besonderen Auffälligkeiten notieren.
    • Nur wenige Unterschiede -> Effekt der Unterschiede in Streitpatent nachlesen
    • Äquivalente, Alternativen? -> weitere Erläuterungen notwendig?
    • Etwaige Interpretationen mit anderem Dokument notwendig?
    • Vorurteile oder sonstige negative Bemerkungen im Text?

9. Überlegen der Angriffe

Zeit: bis ca. 12:00.

1. Systematische Abarbeitung der Angriffsmöglichkeiten mittels der Anspruchs-Angriffs-Matrix und der Merkmalsanalysetabelle

  • Alle Merkmale in einer Entgegenhaltung gefunden?
    1. Angriffe nach Art. 54 (Neuheit)
    2. Dokument, z.B. „A2“ bei Art. 54 – Spalte eintragen
  • Bei 54 (3)- Schriften:
    1. Sollten auch nur für Neuheitsangriffe zu gebrauchen sein!
    2. Extra-Spalte beachten!
  • Alle Merkmale bis auf eines (oder zwei) gefunden?
    1. Angriffe nach Art. 56 (Erf. Tät.)
    2. Suche „Kombinationsdokument“, beachte aber:
      1. „Negative Lehre“ meist Hinweis, dass anderes Dokument nSdT
      2. Abweichender technischer Hintergrund ebenfalls Hinweis auf anderes Dokument als nSdT
      3. Fachwissen – „FW“ (Gelb) ebenfalls beachten!!!!
      4. Bei „unabhängigen Teillösungen“ sind auch mehr als zwei Dokumente kombinierbar
    3. Dokument-Kombination z.B. „A3 + A6“bei Art. 56 – Spalte eintragen

Beachte: Vorgehensweise bei abhängigen Ansprüchen

In der Regel Dokumente ansehen, die für übergeordneten, unabhängigen Anspruch gefunden wurden.

  1. Neuheits-Dokument ->
    1. Neuheitsangriff,
    2. wenn nicht, dann meist erf. Tät.-Angriff
  2. Tät.-Dokument -> nur für erf. Tät. nutzbar
    1. Ein Erf. Tät.-Angriff kann fortgesetzt werden, wenn:
      1. Zusätzliche Merkmale im nächstliegenden SdT (gleiche Aufgabe und gleiche Unterschiede)
      2. Zusätzliche Merkmale in der zweiten Entgegenhaltung

Beachte! Bei einer unabhängigen Teilaufgabe:

  • Zusätzliche Merkmale in einer dritten Entgegenhaltung verwenden.
  • Dokumente des übergeordneten Angriffs nicht verwenden, wenn eine bessere Entgegenhaltung verwendbar wird (prüfe nSdT-Bewertung; insbesondere wenn die verwendete Entgegenhaltung in eine andere Richtung führt)

Überprüfe Angriffe (insbesondere nSdT), markieren nSdT in Merkmalsanalysetabelle!!!!

Kalkuliere Zeiten für Angriffe:

  • Rest-Gesamtzeit sollte an dieser Stelle mindestens sein: 2h 30min.
  • 123 – ca. 10 min./Angriff
  • Neuheit – ca. 20 min/Angriff
  • Erf.- Tät. – ca. 30 min./Angriff

10. Schreiben der Angriffe

Zeit: variabel, Berechnung siehe unter 9.

An dieser Stelle sollten alle Angriffe und welche Dokumente sich dafür eignen feststehen!

Ist das der Fall schreiben wir nun detaillierte Angriffe gemäß folgender Reihenfolge:

  • Unzulässige Erweiterung
  • Neuheit
  • Erfinderische Tätigkeit
  • Sonstiges

11. Form 2300 fertig ausfüllen

Zeit: ca. 15 Minuten vor Abgabe.

Wie die Überschrift schon sagt, füllen wir nun die Form 2300 fertig aus. Es fehlen in der Regel noch die Einträge welche Angriffe erfolgen sollen und welche Beweismittel abweichend von Dokumenten verwendet werden (z.B. Zeugenbeweis).

12. „Zusammenbau“ des Einspruchsschriftsatzes

Zeit: ca. 10 Minuten vor Abgabe.

Folgende Reihenfolge sollte hierbei beachtet werden (Achtung! Danach die Seiten „dokumentenecht“ nummerieren (Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]):

  1. Mandantenschreiben
  2. Einführung
  3. 123 und sonst. Angriffe
  4. Neuheitsangriffe
  5. Erfinderische Tätigkeit
  6. Form 2300

13. Endkontrolle und Abgabe

Zeit: ca. 5-10 Minuten vor Abgabe.

Nun folgt noch die Endkontrolle, also:

  • Überprüfung der Nummerierung der Seiten
  • Vollständigkeit der Seiten
  • Alle Angriffe erfolgt?
  • Noch offene Mandantenfragen?
  • Form 2300 vollständig (unterschrieben?)
  • etc.

Schlussbemerkung

Wie man sieht ist dies ein ziemlich straffer Ablaufplan und man sollte sich zur Zeitersparnis daher unbedingt für jeden der Abschnitte „Wir schreiben“ eine eigene Formulierungshilfe erstellen. Idealerweise sollte diese alle denkbaren Alternativen abdecken, so dass man in der Prüfung lediglich noch erkennen muss welcher Fall hier vorliegt und dann die richtigen Argumente, Formulierungen und insbesondere Zitate der Rechtsquellen nur noch „herunterschreiben“ muss.

Wer z.B. bei einer „unzulässiger Erweiterung mit nicht einschränkendem fakultativen Merkmal“ noch nach Worten und Gesetzes-Zitaten suchen muss, hat eigentlich schon verloren.

Gleiches gilt natürlich insbesondere für den Aufgabe-Lösungs-Ansatz, der bei Angriffen wegen erfinderischer Tätigkeit perfekt beherrscht werden muss!

Ich habe damals übrigens eine Tabelle in Querformat verwendet, die in einer linken Spalte meine Checklisten für jeden der oben genannten Schritte enthielt und in der rechten Spalte die jeweiligen Formulierungshilfen mit der maximal möglichen Detailtiefe und allen denkbaren Alternativen.