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© Nico Riffel

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Große Veränderungen werfen ihre Schatten voraus: Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für die EQE in Kraft (siehe hier und hier).

Das System aus Vorprüfung und den vier Teilen A bis D wird komplett umgestellt. Es gibt zukünftig fünf Teile, die M1, M2, M3, M4 und F heißen werden. Die Umstellung beginnt in 2025 und soll 2027 abgeschlossen sein. 

In der Übergangszeit werden Kombinationen aus alten und neuen Teilen geprüft: Im Jahr 2025 sind das die Teile A, B, C, D und F:

  • D – Dienstag, 11.03.2025
  • A – Donnerstag, 13.03.2025
  • B – Dienstag, 18.03.2025
  • C – Donnerstag, 20.03.2025
  • F – Freitag, 21.03.2025

(*Die obigen Teile A-D entsprechen dabei nach wie vor den bekannten Teilen A-D aus den früheren Prüfungen (wie sie zuletzt in den Ausführungsbestimmungen zur VEP (ABVEP) vom 13. Dezember 2018 definiert wurden)).

Hier findest Du eine Übersicht, wie die Prüfungen in der Übergangszeit von 2025 – 2027 aussehen werden. Bis die Übergangszeit abgeschlossen ist, stehen den Prüflingen mehrere Strategien zur Verfügung. Dies erhöht die Flexibilität, aber auch die Komplexität der Prüfungen der nächsten Jahre.

Die neuen Teile im kurzen Überblick

Aufgabe F (genannt „Grundlagenprüfung“) prüft deklaratives Wissen im Patentverfahrensrecht und in der Anspruchsanalyse. Inhaltlich wird die Aufgabe F der Vorprüfung entsprechen. Es gibt auch neue Regelungen welche Prüflinge die Aufgabe F überhaupt ablegen müssen:

  • Bewerber, die schon die Vorprüfung bestanden haben, sind von Teil F befreit (siehe Art. 25 der Übergangsbestimmungen).
  • Nach mindestens einjähriger Beschäftigungszeit (im Sinne von Artikel 11 (2) VEP) die Aufgabe F ablegen; oder
  • Nach mindestens dreijährigen Beschäftigungszeit zu allen Aufgaben M1, M2, M3 und M4 anmelden. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung die Aufgabe F abzulegen (vgl. R. 10 der Ausführungsbestimmungen zur VEP).

Ich gehe auf der Seite „Übergangsregelungen“ auf die verschienene Prüfungs-Modi in der Übergangszeit, insbesondere in Bezug auf Aufgabe F, nochmals genauer ein. Aufgabe F wird jedenfalls das erste Mal in 2025 abgehalten werden. Die Vorprüfung entfällt ab 2025.

Aufgabe M1 (Artikel 1 (5) b) VEP) prüft, ob die Bewerber Aufgaben im Zusammenhang mit der Analyse und Bewertung von Informationen durchführen und Anweisungen eines Mandanten bewerten und umsetzen können. Die Aufgabe M1 dauert insgesamt drei Stunden und besteht aus zwei Teilen, die jeweils 90 Minuten dauern. Jeder Teil kann eine oder mehrere Aufgabenstellungen umfassen. Die Aufgabe M1 kann verschiedene Arten von Fragen umfassen, wie Multiple-Choice-Fragen (Einfach- oder Mehrfachauswahl), tabellarische Fragen, Ausfüllfragen, Dropdown-Menü-Fragen, Bewertungsauswahl-/Rangfolge-Fragen, Matrix-Mehrpunktskala-Fragen und/oder Drag-and-Drop-Fragen sowie offene Fragen, die eine Freitextantwort erfordern. M1 wird das erste Mal 2026 abgehalten.

Aufgabe M2 prüft, ob die Bewerber in der Lage sind, das verfahrensrechtliche und materielle Patentrecht des EPÜ und des PCT anzuwenden. Es wird geprüft, ob die Bewerber mit allen Verfahren des EPÜ und des PCT sowie mit dem Verfahrensrecht vertraut sind. Die Aufgabe M2 dauert insgesamt zwischen 2,5 und 3 Stunden und besteht aus zwei Teilen. Teil 1 von Aufgabe M2 dauert nicht länger als 90 Minuten und umfasst verschiedene Arten von Fragen, darunter Multiple-Choice-Fragen (Einfach- oder Mehrfachauswahl), tabellarische Fragen, Ausfüllfragen, Dropdown-Menü-Fragen, Bewertungsauswahl-/Rangfolge-Fragen, Matrix-Mehrpunktskala-Fragen und/oder Drag-and-Drop-Fragen. Teil 2 von Aufgabe M2 dauert nicht länger als 90 Minuten und umfasst offene Fragen, die eine Freitextantwort erfordern. Dieser zweite Teil entspricht anscheinend dem ersten Teil des alten D-Teils. Dementsprechend sind Bewerber, die den D-Teil bestanden haben, vom (gesamten!) M2-Teil befreit (siehe Artikel 25 e) der Übergangsbestimmungen). M2 wird das erste Mal 2026 abgehalten.

Aufgabe M3 stellt fest, ob die Bewerber über die erforderlichen Fähigkeiten zur Analyse, Ausführung und Erstellung von Patentdokumenten und -einreichungen verfügen. Die Aufgabe M3 dauert insgesamt 7,5 Stunden und besteht aus drei Teilen, die jeweils zwischen zwei und drei Stunden dauern. Die drei Teile befassen sich mit der Abfassung von Ansprüchen, der Beantwortung von Amtsbeschwerden und Einsprüchen. Bei allen drei Teilen müssen die Bewerber Freitextantworten auf der Grundlage einschlägiger Unterlagen geben und Patentdokumente und/oder eine Einreichung beim EPA oder bei der WIPO ausarbeiten oder abändern. Dabei entspricht

Dementsprechend sind Bewerber, die den A-, B- und/oder C-Teil bestanden haben, vom entsprechenden Teil der M3-Prüfung befreit (siehe Artikel 25 der Übergangsbestimmungen). M3 wird das erste Mal 2027 abgehalten. 

Aufgabe M4 prüft, ob die Bewerber in der Lage sind, den Mandanten zu beraten und eine Antwort in Form eines Rechtsgutachtens auf eine Anfrage zu geben. Die Aufgabe M4 dauert insgesamt zwischen 2 und 2,5 Stunden und umfasst eine oder mehrere Aufgabenstellungen. Dieser Teil entspricht dem zweiten Teil des alten D-Teils. Dementsprechend sind Bewerber, die den D-Teil bestanden haben, vom M4-Teil befreit (siehe Artikel 25 der Übergangsbestimmungen). M4 wird das erste Mal 2027 abgehalten. 

Um an den fünf Aufgaben teilnehmen zu können, müssen die Bewerber Beschäftigungszeiten von einem Jahr für Aufgabe F, von zwei Jahren für Aufgaben M1 und M2 und von drei Jahren für Aufgaben M3 und M4 nachweisen. Wobei die „Beschäftigungszeit“ ab der Registrierung beim Prüfungssekretariat gerechnet wird.

Wenn du gleichzeitig die deutsche und die europäische Ausbildung machst, musst du besonders auf das Timing deines Amtsjahres achten. Diese Zeit zählt nämlich nicht als Beschäftigungszeit für die EEP – sie wird erst nach Abschluss des Amtsjahres und deiner Zulassung zur deutschen Prüfung anteilig mit sechs Monaten angerechnet. Deshalb haben deutsche Kandidaten in der Vergangenheit die EEP oft erst nach vier statt nach drei Jahren abgelegt. Wie bei der alten EEP kann es auch bei der neuen EEP sinnvoll sein, das Amtsjahr zu verschieben, z.B. wenn du nach zwei Jahren Kandidatenzeit die Prüfungsteile F, M1 und M2 bestanden hast. Dann kannst du die beiden letzten Prüfungsteile M3 und M4 noch vor oder während des Amtsjahres ablegen und die europäischen Prüfungen werden nicht durch ein weiteres Jahr getrennt.

Man sieht also es ändert sich einiges. Dementsprechend werde ich meine Seite auch grundlegend überarbeiten, damit Prüflinge auch für die Zukunft noch wertvolle Informationen hier finden können.

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