Die EQE wird bekanntlich nur noch online durchgeführt und darf an einem vom Prüfling frei wählbaren, geeigneten Ort abgelegt werden. Die Türen müssen bei der Prüfung geschlossen bleiben. Niemand, außer dem Prüfling, darf sich im Raum aufhalten.
Für die Prüfung wird das Tool „WISEflow“ (https://europe.wiseflow.net/) in Verbindung mit einem „Lockdown-Browser“ verwendet. Der Prüfling wird dabei von einer K.I. und menschlichen Aufsehern per Bild- und Ton-Aufzeichnung überwacht.
Der Ablauf der Prüfung ist hier festgelegt.
Natürlich gibt es einen Verhaltenscodex, der hier zu finden ist.
Essen, Getränke und Medikamente sind ebenso gestattet wie standardmäßiges, nicht
elektrisches und nicht elektronisches Schreibtischzubehör (Notizpapier, Stifte usw.). Bewerber dürfen alle Printmaterialien wie z. B. Bücher und Unterlagen nutzen, die sie für die Beantwortung der Prüfungsaufgaben als nützlich erachten.
Im Lockdown-Browser hat man außerdem Zugriff auf einige der relevanten Rechtstexte als „externe Ressourcen“. Prüflinge können zum Beispiel auf der Website der EPA Rechtstexte navigieren, die sich auf der epo.org Domain befinden und manche PCT Texte auf der WIPO Webseite. Archivierte Versionen der EPA-Rechtstexte sind jedoch nicht zugänglich.
Mit Ausnahme des für die Prüfung erforderlichen Computersystems (PC oder Laptop,
Bildschirm, Tastatur, Maus usw.), Routers und Druckers sind keine anderen elektronischen Geräte (z. B. Taschenrechner, Digitaluhren, Tablets, Smartphones und Smartwatches) gestattet. Die Nutzung von Kopfhörern, Headsets oder anderen, nicht elektronischen Vorrichtungen zur Geräuschreduktion wie z. B. Ohrstöpseln ist nicht gestattet.
Strengstens verboten ist die Hilfe von Dritten anzunehmen oder Prüfungsunterlagen oder ihre eigenen Antworten außerhalb des Cloud-basierten
Prüfungssystems zu kopieren, zu übermitteln oder weiterzugeben. Insbesondere Tastaturkürzel wie CTRL-C oder CTRL-P, etc. sind verboten und können zum Durchfallen bei der Prüfung führen. Ein Ausdrucken der Prüfungsteile ist allerdings erlaubt.
Technische Voraussetzungen und Schwierigkeiten
Sämtliche technischen „Unwägbarkeiten“ werden gemäß den „Anweisungen an die Bewerber für den Ablauf der europäischen Eignungsprüfung“ auf den Prüfling abgewälzt. Er hat im Zweifel dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfung erfüllt sind, insbesondere Software und Hardware-Anforderungen müssen erfüllt sein.
Angemeldete Bewerber können in gewissem Rahmen die Bedienung üben und ihre technischen Voraussetzungen prüfen, indem sie im „EPO – EQE Compendium“ Bereich in WISEflow üben.
Ich personlich halte dies für hochproblematisch, insbesondere da bei Verbindungsproblemen der Prüfling zunächst einmal nachweisen muss, dass der Fehler nicht durch die von ihm verwendete Technik verursacht wurde, sondern Seitens des EPA aufgetreten ist. Zeitverluste, die durch technische Schwierigkeiten entstehen können aufgrund der Chancengleichheit gegenüber den anderen Prüflingen auch nicht einfach nachgeholt werden. Nachträgliche Beschwerden bringen in der Regel nicht viel, da die aufgrund des Zeitverlusts entstandenen Punktverluste selbst bei einer erfolgreichen Beschwerde in der Regel nicht adäquat „zurückerstattet“ werden.
Pausen
Bewerber der Vorprüfung dürfen den Lockdown-Browser nicht schließen, den Raum nicht verlassen und sich vom Blickfeld der Kamera nicht entfernen, unabhängig davon, ob sie ihre Antwort einreichen oder die Prüfung beenden wollen.
Bewerber der Hauptprüfung dürfen innerhalb der ersten 60 Minuten ab Beginn einer
Prüfungsaufgabe oder eines Teils davon (Flow) den Lockdown-Browser nicht schließen, den Raum nicht verlassen und sich vom Blickfeld der Kamera nicht entfernen, unabhängig davon, ob sie ihre Antwort einreichen oder die Prüfung beenden wollen.
Bewerber dürfen sich während der Prüfung nicht von ihrem Schreibtisch wegbewegen. Sie müssen während der gesamten Prüfung im Blickfeld der Kamera sein; ausgenommen sind die genannten Pausen:
a) Eine außerplanmäßige Pause während der Prüfung ist nur wenn zwingend notwendig und nur bei Aufgabe A, Aufgabe B, den beiden Teilen der Aufgabe C und Teil D2 der Aufgabe D möglich, und zwar frühestens 60 Minuten nach dem offiziellen Beginn der Prüfung. Für die neuen Prüfungsteile M1-M4 ist diese Vorschrift noch nicht aktualisiert worden, wird aber wahrscheinlich analog angewendet werden.
b) Eine außerplanmäßige Pause sollte nicht länger als drei Minuten dauern. Bewerber müssen die Aufsichtsperson über das Chat-Widget informieren, wenn sie eine außerplanmäßige Pause machen, sowie wenn sie an ihren Platz zurückkehren. Bewerber müssen jedoch nicht auf eine Genehmigung durch das Aufsichtspersonal warten, bevor sie ihren Platz verlassen.
Während einer außerplanmäßigen Pause dürfen Bewerber keine Materialien oder
Unterlagen von ihrem Tisch mitnehmen.
c) Während einer außerplanmäßigen Pause wird die Prüfungsuhr nicht angehalten.
Beschwerde über den Ablauf der Prüfung
Bewerber, die entsprechend Punkt I.8. der Anweisungen an die Bewerber Beschwerde über den Ablauf der Prüfung einlegen wollen, müssen dies bis zum Ende des Tages der betreffenden Prüfungsaufgabe durch Ausfüllen des entsprechenden Formblatts tun:
Formblatt für die Vorprüfung (verfügbar am 17.03.2023, 16:10 – 23:59, MEZ)
Formblatt für Aufgabe A (verfügbar am 09.03.2023, 13:30 – 23:59, MEZ)
Formblatt für Aufgabe B (verfügbar am 14.03.2023, 13:00 – 23:59, MEZ)
Formblatt für Aufgabe C (verfügbar am 16.03.2023, 16:15 – 23:59, MEZ)
Formblatt für Aufgabe D (verfügbar am 07.03.2023, 16:45 – 23:59, MEZ)