Registrierungs- und Zulassungsbedingungen

Diese Informationen finden sich auch auf den Seiten des Prüfungssekretariats (hier).

Nur registrierte Bewerber können sich anmelden. Das bedeutet, du musst dich zunächst einmal zu Beginn deiner Beschäftigungs- und Ausbildungszeit registrieren lassen.

Bewerber, die sich nicht rechtzeitig registriert haben, können sich nicht zur EEP anmelden.

Siehe hierzu die Mitteilung des Prüfungssekretariats der europäischen Eignungsprüfung.

Wer muss sich registrieren und bis wann?

Du musst dich registrieren, wenn du:

  • Eine Ausbildung unter der Leitung eines zugelassenen Vertreters begonnen hast oder
  • Deinen Arbeitgeber vor dem EPA vertrittst oder
  • Als Prüfer beim EPA tätig bist und
  • Planst, Dich zum ersten Mal zur EEP anzumelden oder
  • Dich in der Vergangenheit schon zur EEP angemeldet hast, aber nicht zugelassen wurdest.

Du solltest dich so schnell wie möglich nach Beginn deiner Beschäftigung registrieren. Die Frist für die verpflichtende Registrierung vor der Anmeldung zur Grundlagenaufgabe F 2025 ist der 28. Mai 2024. Siehe ABl. EPA 2024, A26.

Welche Beschäftigungszeiten kannst du registrieren lassen?

Es wird dringend empfohlen, dass du dich so früh wie möglich nach Beginn deiner Ausbildung registrierst. Du kannst aber auch Beschäftigungszeiten registrieren lassen, die du in der Vergangenheit abgeschlossen hast.

Wie kann ich mich registrieren?

Die Registrierung muss über das EQC-Portal erfolgen.

Du solltest folgende Unterlagen bereithalten:

  • Eine beglaubigte Kopie deines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Beglaubigte Kopien deiner akademischen Qualifikationen (Abschlussurkunden und Leistungsnachweise)

Bewerber für die EQE müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Qualifikation

Du musst dich in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fachgebiet qualifiziert haben, zum Beispiel in Biologie, Biochemie, Chemie, Elektronik, Pharmakologie oder Physik.

Entscheidungen zur Qualifikation werden nach Artikel 11 (1) a) der Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung (VEP) und den Regeln 11 bis 14 der Ausführungsbestimmungen getroffen.

Berufserfahrung

Zum Zeitpunkt der Prüfung musst du das erforderliche Praktikum unter der Leitung eines zugelassenen Vertreters vor dem EPA gemacht haben oder als Angestellter in einem Unternehmen in einem Vertragsstaat mit Patentangelegenheiten befasst gewesen sein.

Die praktische Erfahrung ist sehr wichtig, weil ein großer Teil des Wissens, das ein Europäischer Patentvertreter braucht, während dieser Ausbildung erworben wird. In dieser Zeit solltest du an möglichst vielen verschiedenen Aufgaben im Zusammenhang mit Patentanmeldungen und Patenten beteiligt gewesen sein.

Berufserfahrungszeiten werden nur anerkannt, wenn sie nach Abschluss der vorgeschriebenen Qualifikation erworben wurden. Die praktische Ausbildung muss vor dem Prüfungstermin abgeschlossen sein.

Verpflichtende Registrierung

Du kannst Dich nur zur Grundlagenaufgabe F 2025 anmelden, wenn du dich bis spätestens 28. Mai 2024 registriert hast (siehe oben). Siehe ABl. EPA 2024, A26.

Anmeldezeitraum

  1. Grundlagenaufgabe F 2025: Du kannst dich ab dem 8. Juli 2024 anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 23. September 2024 über das EQC-Portal erfolgen.
  2. Hauptprüfung 2025 (Aufgaben A, B, C und D): Du kannst dich ab dem 8. Juli 2024 anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 23. September 2024 über das EQC-Portal erfolgen.

Anmeldeprozess und Gebühren Du musst das Anmeldeverfahren einhalten und die entsprechenden Gebühren zahlen, wie im folgenden Dokument festgelegt.

Anmeldeprozess und Gebühren für die EEP 2025.

Bestimmte Bewerber können eine Gebührensubvention beantragen (es gelten die Zulassungskriterien).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.