Die Europäische Eignungsprüfung soll nach wie vor feststellen, ob Du die nötigen Qualifikationen und Kenntnisse hast, um Anmelder vor dem Europäischen Patentamt (EPA) zu vertreten. Dafür musst Du Wissen in folgenden Bereichen nachweisen: europäisches Patentrecht, der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit im Patentwesen (PCT), die Pariser Verbandsübereinkunft, die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA, sowie nationales Recht, soweit es für europäische Patentanmeldungen und -patente relevant ist.
Wichtig zu beachten: Die Prüfung bezieht sich nur auf Rechtsvorschriften, die am 31. Oktober des Vorjahres in Kraft waren.
Die Vorschriften zur europäischen Eignungsprüfung (VEP 2025) findest Du hier und die Ausführungsbestimmungen (ABVEP 2025) hier. Die Prüfung findet normalerweise einmal jährlich statt und besteht aus fünf Aufgaben:
- Aufgabe F testet Deine Grundkenntnisse im Patentverfahrensrecht und in der Analyse von Ansprüchen. F1 wird erstmals 2025 abgehalten.
- Aufgabe M1 prüft, ob Du Informationen analysieren und bewerten sowie Anweisungen eines Mandanten umsetzen kannst. M1 wird erstmals 2026 abgehalten.
- Aufgabe M2 prüft, ob Du das verfahrensrechtliche und materielle Patentrecht des EPÜ und des PCT anwenden kannst. M2 wird erstmals 2026 abgehalten.
- Aufgabe M3 prüft, ob Du in der Lage bist, Patentdokumente und -einreichungen zu analysieren, zu erstellen und auszuführen. Diese Aufgabe besteht aus drei Teilen: Abfassung von Ansprüchen, Beantwortung von Amtsbeschwerden und Einsprüchen. M3 wird erstmals 2027 abgehalten.
- Aufgabe M4 testet, ob Du in der Lage bist, Mandanten zu beraten und ein Rechtsgutachten zu erstellen. M4 wird erstmals 2027 abgehalten.
Den Zeitplan für die Einführung der Aufgaben findest Du hier.
Um an den Aufgaben teilnehmen zu können, musst Du folgende Beschäftigungszeiten nachweisen: ein Jahr für Aufgabe F, zwei Jahre für Aufgaben M1 und M2 und drei Jahre für Aufgaben M3 und M4 (siehe Abbildung).
Du darfst alle Bücher und Unterlagen verwenden, die Du für die Beantwortung der Prüfungsaufgaben als nützlich erachtest.
Auch wenn es zunächst so aussieht, als wäre die neue Prüfung gegenüber der alten deutlich aufgebläht worden, stellt sich bei näherer Betrachtung heraus, dass sich viele Teile der alten Prüfung in den neuen Teilen wiederfinden. Im Grunde wurde nur etwas „umsortiert“ und die Schwerpunkte scheinen etwas anders gesetzt worden zu sein.
Die neue Aufgabe F entspricht z.B. der alten Vorprüfung. Allerdings mit dem Vorteil, dass Prüflinge, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben, von der Vorprüfung F befreit sind (vgl. Regel 10 der Ausführungsbestimmungen zur VEP). Diese neue Lösung eröffnet neue „taktische“ Möglichkeiten, die ich im entsprechenden Kapitel zur Aufgabe F nochmals näher beleuchten werde.
Die Aufgabe M3 fasst die alten Prüfungsteile A, B und C zusammen. Da jeder M3-Teil kürzer ist, als die früheren Teile A bis C, muss auch zwangsläufig die Komplexität der Fragestellung reduziert werden. Alternativ kann natürlich auch der Zeitaufwand mittels Multiple-Choice, Drop-Down oder anderen technischen System reduziert werden. Bekanntlich verlor man als Prüfling vor allem durch das Schreiben der Antworten die meiste Zeit. Es bleibt abzuwarten, ob es der Prüfungsabteilung gelingt, das Zeitmanagement richtig einzuschätzen. Die Ähnlichkeit der Teile wird auch dadurch unterstrichen, dass Prüflinge mit bestandenem A, B und/oder C-Teil vom entsprechenden M3-Teil befreit sind (siehe Art. 25 der Übergangsbestimmungen).
Aufgaben M2 und M4 entsprechen dem alten D-Teil. Die Zeit entspricht auch ungefähr der Zeit, die man früher zum Lösen des D-Teils hatte. Zusammen mit technischen Neuerungen, besteht sogar die Chance, dass das Zeitmanagement komfortabler wird. Prüflinge, die den alten D-Teil schon bestanden haben (oder noch in 2025 oder 2026 bestehen werden), sind vom M2- und M4-Teil befreit (siehe Art. 25 der Übergangsbestimmungen).
Was ändert sich noch?
Im Detail ändert sich in meinen Augen vor allem die Schwerpunktsetzung der einzelnen Teile. So wird der ehemalige Teil C als dritter Teil der Aufgabe M3 in Zukunft mit nur noch 2-3 Stunden Bearbeitungszeit deutlich kürzer ausfallen, während mit dem neuen M1-Teil noch mehr Augenmerk auf rechtliche Fragen gelegt wird.
Über den M1-Teil ist noch nicht sehr viel bekannt, er erinnert jedoch in seiner Beschreibung an bestimmte praktische Fragestellungen des Mandanten, die sich früher eingestreut in den anderen Teilen A, B, C oder D als „Nebenbemerkung“ gefunden haben. Es bleibt abzuwarten, wie der M1-Teil im Detail ausgestaltet werden wird.
Eine weitere wichtige Änderung ist, dass das System von festen Punktzahlen und Ausgleichsmöglichkeiten zwischen den Teilen abgeschafft wird. In Zukunft wird das Prüfungssekretariat die Bestehensschwelle anhand der Leistungen der Prüflinge flexibel festlegen dürfen (in bestimmten Punkte-Bereichen). Das wird in Zukunft bedeuten, dass z.B. zum Bestehen der Aufgabe M3 in 2027 vielleicht 55 Punkte nötig sein werden, in 2028 jedoch die Aufgabe M3 vielleicht schon mit 35 Punkte bestanden werden kann. Es wird sich zeigen ob sich dieses neue System bewährt.