Archiv für den Monat: Januar 2015

Checkliste für die „Toolbox“

Hier findest Du eine einfache Checkliste mit deren Hilfe Du sicherstellen kannst beim Packen für die Prüfung nichts zu vergessen.

Werkzeugkasten

Wenn es daran geht für die Prüfung zu packen, dann solltest Du unbedingt eine Checkliste nutzen, um sicherzustellen, dass Du nichts vergisst. Ich habe übrigens meinen „Prüfungskoffer“ schon ein paar Wochen vor der Prüfung gepackt und für meine letzten Übungsprüfungen unter Realbedingungen genutzt. So fiel mir relativ schnell auf, wenn ich etwas vergessen hatte und hatte noch Zeit meine Sammlung zu ergänzen.

Folgende Dinge sollte man ungefähr dabei haben…

1. Unterlagen für die Prüfungszulassung

Für die Prüfung benötigt man ein paar Unterlagen, die man auf keinen Fall vergessen sollte, wenn man nicht bei der Prüfung vor verschlossenen Türen stehen will.

  • Platzkarte für die europäische Eignungsprüfung
  • Zulassung zur europäischen Eignungsprüfung
  • Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)

2. „Schreiben und Markieren“

Wie ich schon in meinem Beitrag zum Thema „Schreibwerkzeug“ geschrieben habe, ist ein deutliches Schriftbild sehr wichtig. Weiterhin benötigt man natürlich auch Werkzeuge, um Textstellen gut zu markieren (insbesondere Schlüsselworte) und für die diversen „ausschneiden-und-kleben“-Techniken (insbeosnder bei Teil C) sind Klebestift, Schere, usw. vorgesehen.

3. „Heften und Sortieren“

Da Zeit ein wichtiger Faktor ist, braucht man Hilfsmittel, die einem das Auffinden sowohl der mitgebrachten Unterlagen, als auch der Prüfungsunterlagen erlauben. Genauers beschreibe ich in meinem Beitrag „Ordnung auf dem Tisch„.

4. „Lesehilfen“

Ob man wirklich eine Lesestütze braucht, überlasse ich jedem selbst (mir war das etwas zu viel). Aber Hilfsmittel um wichtige Punkte in Büchern zu markieren und Buchstützen, damit man die Bücher möglichst platzssparend auf dem Tisch unterbringen kann sind durchaus hilfreich. Denn nicht vergessen: der Platz auf den Tischen ist eigentlich an jedem Prüfungsort ein Problem.

5. „Unterlagen“

6. „Essen & Trinken“

  • Traubenzucker
  • Belegte Brote (Brotbox nicht vergessen)
  • Banane, Apfel
  • Wasser, Kakao, Isotonisches Getränk

7. „Sonstiges“

Ergänzungshinweise zur Checkliste nehme ich natürlich gerne unter patentanwalt.riffel(at)gmail.com entgegen.

Hinweis: Für die hier verlinkten Artikel bekomme ich eine Vermittlungsprovision von Amazon, wenn ihr darüber den Artikel bestellt. Euch entstehen dadurch keine Mehrkosten. Ich empfehle hier nur Artikel, die ich selbst in der EQE genutzt habe und für nützlich befunden habe. Ihr könnt natürlich gerne auch andere, vergleichbare Hilfsmittel anderer Firmen und Anbieter kaufen.

Detaillierter Ablauf von Teil A

Im Teil A geht es um das Verfassen eines neuen Anspruchssatzes und einer (rudimentären) Beschreibung anhand der Wünsche und Angaben des Mandanten und im Lichte zweier SdT-Dokumente.

Die Bearbeitung von Teil A lässt sich in folgende Schritte einteilen:

1. Allgemeine Vorbereitung (5 Minuten)

Mit dem Erhalt der Arbeit solltest Du erst einmal alle Prüfungsblätter entklammern, lochen und abheften. Zum Abheften nimmst Du am besten einen vorbereiteten Ordner, der hier näher beschrieben wird.

Während des Schreibens auf die Prüfungsblätter solltest Blätter für die Abgabe mit einem hellem Marker (oder weichem Bleistift) nach folgendem Schema vornummerieren:

  • Ansprüche: A-1, A-2, A-3, etc.
  • Beschreibung: B-1, B-2, B-3, etc.
  • Mandantenschreiben (in der Regel nicht nötig): M-1, M-2, M-3, etc.

Auf das Blatt B-1 kannst Du schon folgenden Text schreiben:

<Seite B-1>

Verwendete Abkürzungen:

Art. = Artikel (des EPÜ 2000)
R. = Regel (des EPÜ 2000)

RiLi = Prüfungsrichtlinien des EPA
S. = Seite
Z. = Zeile
(n)SdT = (nächstliegender) SdT
PA = Patentanmeldung
D1 = Dokument 1
D2 = Dokument 2
erf. Tät. = erfinderische Tätigkeit

Beschreibungseinleitung
Die Erfindung betrifft …

Diese ersten Handlungen helfen Dir die Prüfungsroutine einzuleiten und Dich selbst erst einmal zu beruhigen. Außerdem hast Du schon ein Arbeitsergebnis vorliegen (auch wenn es in dieser Form noch keine Punkte bringt).

2. Schreiben des Anmelders lesen und „verarbeiten“ (1 Stunde)

In Teil A hast Du genügend Zeit das Schreiben des Anmelders zweimal bis dreimal zu lesen und genau das würde ich auch tun.

Bei ersten Durchgang versuchst Du in der „Adlerperspektive“ die Erfindung einfach nur zu verstehen und allgemeine Notizen festzuhalten, beim zweiten Durchgang geht es dann an die „Analyse“ in der „Maulwurfperspektive“. In diesem Durchgang achtest Du besonders auf Schlüsselworte und -bemerkungen die Du mit verschiedenen Marker-Farben markierst.

a. Es hilft dabei die Absätze je nach ihrem Schwerpunkt zu beschriften:

  • Stoff
  • pharmazeutische Zusammensetzung/Formulierung
  • Verfahren
  • Verwendung (medizinische/nichtmedizinische Verwendung)
  • etc.

b. Hinweise auf „essentielle“ Teile der Erfindung. Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden. Häufige Schlüsselworte sind:

  • „besonders […]“
  • „signifikant verbessert“
  • „stark erhöht“
  • „muss“
  • „essentiell“
  • „wichtig“

c. Hinweise auf „nice-to-have“-Merkmale (meist Merkmale für mögliche abhängige Ansprüche). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „alternativ“
  • „wahlweise“
  • „ebenfalls gute Ergebnisse“
  • „vorzugsweise“
  • „erhöht“
  • „geeignet“
  • „fakultative Bestandteile“

d. Hinweise auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch ein Hinweis im Mandantenschreiben). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „keine Wirkung“
  • „keine Reaktion“
  • „zu langsam“
  • „wirtschaftlich uninteressant“
  • „mindert die Effizienz“
  • „nicht wesentlich“
  • „erhebliche Zusatzkosten“

e. Hinweise auf mangelnde Neuheit oder mangelnde erf. Tätigkeit. Häufige Schlüsselworte sind:

  • „bekannt“
  • „handelsüblich“
  • „normalerweise“
  • „sind Standard“

f. Markierungen für eine spätere Aufgabe-Lösungs-Argumentation:

  • „NachT“: Nachteile im SdT
  • „OA“: objektive Aufgabe
  • „L“: Lösung(en)

g. „Ungewöhnliche“ Hinweise oder scheinbare Definitionen:

    • Wünsche des Mandanten. Diese sind wichtig, da hier die Prüfungsabteilung zu den Prüflingen spricht. Wenn der Mandant z.B. keine Verfahrensansprüche will, dann sollte man tunlichst keine Zeit drauf verwenden, da es hierfür wahrscheinlich keine Punkte geben wird.
    • Definitionen sind evtl. wichtig zur Überwindung von (Un)klarheitseinwänden
    • „Ungewöhnliche Hinweise“ können z.B. Hinweise auf einen technischen Effekt sein, der eine besondere Aufmerksamkeit verdient. So ist denkbar, dass die Erfindung nicht über die gesamte Breite ausführbar ist, oder dieser Effekt einem speziellen Anspruch abgedeckt werden muss oder gar die Einreichung einer Teilanmeldung nötig wird. Zum Beispiel: „Wenn das Bindemittel XY ist, müssen 0,3 – 0,8% eines Vernetzungsmittels zugegeben werden, um die Stabilität zu erhalten.“

h. Testsysteme gut verstehen!

Nimm Dir die Zeit die beschriebenen Testsysteme gut zu verstehen und auf die Tabellen anzuwenden. Im Chemie A-Teil läuft es eigentlich immer auf den Abgleich mehrerer Tabellen hinaus. Hier muss man erkennen, welche Parametergruppen aufgrund welcher Eigenschaften interessant sein könnten. Daher sollte man sich folgende Fragen gut beantworten bzw. in der Tabelle markieren:

  • Welcher Parameter wird hier wie gemessen?
  • Was sind gute, was sind schlechte und was sind herausragende Messwerte?

Merkmals-Analyse-Tabelle

Außerdem nutzt Du diesen, oder einen dritten Durchgang dazu die Merkmals-Analyse-Tabelle auszufüllen. Das bedeutet, Du trägst für jedes Merkmal den allgemeinen Oberbegriff, sowie offenbarte Beschränkungen und (Teil)-Bereiche ein.

In der nachfolgenden Abbildung habe ich dies für das Merkmal „Storage Layer“ aus dem Mock-Trial-Paper A durchgeführt.

3. Analyse der SdT-Dokumente D1 und D2 (1 Stunde)

Bei der Analyse der SdT-Dokumente ist größte Sorgfalt geboten. Bedenke: Wir wollen „Lücken“ im Schutzbereich finden den weder D1 noch D2 abdecken. Diese Analyse ist daher der eigentliche Kern des A-Teils und sollte daher möglichst ohne Fehler durchgeführt werden!

  • Zuerst markierst Du D1 mit Orange und D2 (z.B.) in Pink.
  • Dann liest Du beide Dokumente erst einmal im Schnelldurchgang durch um sie zu verstehen.
  • Im zweiten Lesedurchgang markierst Du alle Merkmale, die schon durch D1 vorweg genommen sind, in der Merklmals-Analysetabelle mit Orange.

  • Dann markierst Du alle Merkmale, die schon durch D2 vorweg genommen sind, in der Anmeldung mit Pink.

  • Danach kannst Du noch alle übrig gebliebenen Teile, also jene die nicht durch D1 und D2 vorweg genommen sind, grün markieren.

  • Danach habe ich nochmals alle Markierungen überprüft, um sicher zu stellen, dass ich nichts falsch markiert habe (insbesondere die grünen Teile).

Normalerweise kann man schon mit dieser Methode einen guten Überblick über die „übrig gebliebene“ Erfindung bekommen. Ich habe die Benutzung der Analysetabelle in diesem Beitrag nochmals genauer erklärt.

4. Entwurf des neuen Anspruchssatzes (30 Minuten – 1 Stunde)

Wenn Du Dir nun die „grünen Merkmale“ ansiehst, dann musst Du noch überprüfen, welche der Merkmale auch einen spezifischen „technischen Effekt“ verursachen. Denn diese sind nicht nur neu gegenüber dem SdT, sondern wahrscheinlich auch erfinderisch.

In der Regel wird es nur ein paar „lohnende“ Merkmale geben, die sich dementsprechend auszeichnen und Du wirst feststellen, dass wahrscheinlich je eines dieser Merkmale meist ausreicht um jeweils einen Anspruch „neu und erfinderisch“ werden zu lassen.

Doch diese Merkmale reichen noch nicht. Du musst Dir als nächstes auch deine Schlüsselworte ansehen. Insbesondere die „essentiellen“ Merkmale müssen meist in die unabhängigen Ansprüche aufgenommen werden um auch das Erfordernis des Ausführbarkeit zu erfüllen.

Außerdem solltest Du natürlich auch die Wünsche des Mandanten nochmals lesen um auszuschließen, dass Du eine Anspruchskategorie entwirfst, die nicht gewünscht ist. Außerdem findet sich meist auch ein Hinweis im Mandantenschreiben welche Kategori(en) besonders bevorzugt sind.

Gibt es keinen eindeutigen Hinweis auf die Anspruchskategorie, so gilt natürlich:

  • Stoffanspruch > Verfahrensanspruch > Verwendungsanspruch > alles andere.
  • Am Ende sollte der Anspruch 1 den breitesten Schutz darstellen, den man vernünftigerweise bekommen kann.
  • Identifiziere ich mehrere Kategorien, so wähle ich für jede (sinnvolle) Kategorie einen unabhängigen Anspruch.

Steht der Satz aus 1-3 unabhängigen Ansprüchen, dann überprüfst Du natürlich die Ansprüche nochmals darauf, dass sie sich nicht doch schon im SdT wiederfinden.

Im Zweifelsfall nimmst Du lieber ein Merkmal mehr in den Anspruch hinein (gegebenenfalls ein „nice-to-have“-Merkmal) als eines zu wenig.

Am Ende prüfst Du auch noch, ob der nun beschränkte Teil des Anspruchs 1 immer noch eine einheitliche Erfindung darstellt (Lösen alle Kombinationsmöglichkeiten die Aufgabe?) und alle Merkmale klar sind.

Erst wenn Du von Deinen unabhängigen Ansprüchen überzeugt bist überlegst Du Dir noch ein paar abhängige Ansprüche, die bestimmte Ausführungsformen oder Merkmale näher definieren. Hierzu nutzt Du vor allem die „Nice-to-have“-Merkmale in Deiner Schlüsselwortmarkierung.

In der Regel werden nicht mehr als 15 Ansprüche erwartet und daher auch keine Punkte für mehr als 15 Ansprüche vergeben. Du solltest es an dieser Stelle also nicht übertreiben.

Abhaken!

Wenn nicht schon geschehen, solltest Du Dir an dieser Stelle nochmals kurz die Zeit nehmen die Markierungen abzuhaken. Hast Du alle Argumente richtig verwendet? Sind nun alle (grünen) Merkmale angesichts des Anspruchsentwurfes sinnvoll abgedeckt?

Ja? Dann kann es weitergehen…

5. Schreiben der Beschreibung (ca. 20-30 Minuten)

Wenn Du mit Deinem Anspruchssatz zufrieden bist, dann kannst Du Dich an das Schreiben der Beschreibung machen. Hier gibt es drei Teile auf die Du Dich fokussieren solltest:

  • 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2
  • korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ (5-6 Punkte)
  • Konsistenz zwischen den Ansprüchen und der Beschreibung (5 Punkte)

Um den Prozess zu beschleunigen solltest Du Dir aus alten Prüfungen eine Formulierungshilfe erstellen, so dass Du die obigen Teile schnell „herunterschreiben“ kannst.

Wenn Du Ausschneide- und Aufklebe-Techniken verwendest, achte darauf, dass der Klebstoff nicht die Seiten zusammenklebt.

Vergiss nicht: Es gibt nur maximal 15 Punkte zu erreichen, also verschwende hier nicht zu viel Zeit, die Du evtl. an anderer Stelle besser verwenden kannst.

6. Endkontrolle (letzten 5-10 Minuten)

In der Endkontrolle sortierst Du alle Blätter und gehst nochmals Deine Unterlagen durch, insbesondere den Notizzettel vom Anfang:

  • Hast Du alle Hinweise des Mandanten beachtet?
  • Hast Du alle „essentielle“ Merkmale möglichst schon in den unabhängigen Ansprüchen geschützt?
  • Sind die wichtigsten „nice-to-have“-Merkmale zumindest in abhängigen Ansprüchen geschützt?

Wenn alles in Ordnung ist, dann nummerierst Du noch Deine Seiten diesmal mit einem dokumentenechten Stift (nach dem Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]) und gibst alles ab!

Viel Erfolg!

 

 

 

 

 

Bewertungspraxis bei Teil C

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie richtig auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil C aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

 

 

 

Die Punktevergabe bei Teil C teilt sich in zwei Bereiche auf:

  1. „Use of Information“
  2. „Argumentation“

Use of information

Für „Use of information“ gibt es in der Regel 45% der Punkte. Damit meint die Prüfungskommision dass der Prüfling zeigt, dass er alle zur Verfügung gestellten Informationen irgendwie zur Kenntnis genommen und in der Prüfung „verarbeitet“ hat.

Das kann z.B. sein:

  • Zeitränge und Typus der Entgegenhaltungen richtig beschreiben/bewerten.
  • Angaben wie Anspruchsmerkmale, technische Wirkungen, technische Aufgaben und Hinweise im Stand der Technik erkennen und sinnvoll verwenden.
  • Richtige Zitierungen (also z. B. Absatz, Figur oder Bezugszeichen).
  • Definitionen für Fachbegriffe aus den Unterlagen übernehmen (selbst wenn man vom Fach ist und die Definition in den Unterlagen für falsch oder ungenau hält, sollte man diese Definitionen verwenden und keine eigenen, R. 22 ABVEP).
  • Erläuterungen bei abweichender Terminologie zwischen Patentanmeldung und Entgegenhaltung.
  • Gute Begründung zum nächstliegender SdT beim Aufgabe-Lösungs-Ansatz.
  • Überhaupt die Ausarbeitung eines guten Aufgabe-Lösungs-Ansatzes unter Nutzung aller Informationen.
  • Ordentliche Anträge, Hinweis auf Gebührenzahlung, richtige Bezeichnung von angegriffenem Patent und Entgegenhaltungen, Einsprechender (meist das Unternehmen), etc.. Wer allerdings Form 2300 richtig ausfüllt (und abgibt!) kann hier leichte Punkte holen.

Wie man sieht, können diese Punkte zu einem großen Anteil allein durch eine gute Checkliste mit Formulierungshilfe eingesammelt werden. Natürlich muss man auch die Prüfungsunterlagen sorgfältig lesen und richtig markieren, aber wenn man gut vorbereitet in die Prüfung geht, sollte man in der Lage sein ca. 30 von 45 Punkten als „niedrig hängende Punkte“ einzusammeln.

Argumentation

Mit „Argumentation“ (55% der Punkte) ist die rechtlich-inhaltliche Auseinandersetzung mit der Prüfung gemeint. Das betrifft natürlich vor allem das Erkennen der richtigen Angriffe und eine gute Argumentation bei der Ausformulierung der Neuheits- und erfinderische Tätigkeitsangriffe.

Auch hier ist es selbstverständlich, dass die mitgebrachten Unterlagen richtige und gut ausformulierte Agriffe bezüglich Neuheit und erfinderischer Tätigkeit erlauben.

Vor allem die Anspruchs-Angriffs-Matrix (siehe „Detaillierter Ablauf von Teil C“) und die Merkmalstabelle sind hierbei wichtige Hilfsmittel, um überhaupt die richtigen Angriffe zu identifizieren.

Noch ein paar allgemeine Hinweise:

  1. Wenn ein Neuheitsangriff mittels einer Anlage möglich ist, sollte das gleiche Dokument nicht mehr gegen den gleichen Anspruch für erfinderische Tätigkeit verwendet werden.
  2. Wenn wir einen Anspruch aus z.B. Anlage 3 bezüglich Neuheit, und aus den Anlagen 4 in Kombination mit Anlage 2 auch noch wegen erfinderischer Tätigkeit angreifen können, dann machen wir das! Und wenn auch noch ein Angriff wegen unzulässiger Erweiterung möglich ist, dann machen wir das ebenfalls!
  3. Übrigens: Der Einspruchsgrund nach Artikel 100 b) EPÜ (unvollständige Offenbarung) sollte in der Prüfung nicht erhoben werden, weil dies gegen Regel 25 (5) ABVEP verstößt!

Ebenfalls lesenswert:

Bewertungspraxis bei Teil B

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie richtig auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil B aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

 

 

So sehr sich die grundsätzlichen Aufgabenstellungen in Teil A und Teil B ähneln – bei Teil A muss eine Neuanmeldung im Lichte zweier SdT-Dokumente erstellt, bei Teil B der Entwurf einer Bescheidserwiderung im Lichte zweier SdT-Dokumente angepasst werden – so unterschiedlich ist die Punktevergabe bei beiden Teilen.

Während bei Teil A der Schwerpunkt klar auf einem erteilbaren Anspruchssatz liegt, verschiebt sich der Schwerpunkt bei Teil B ganz klar in Richtung einer guten Argumentation in der Bescheidserwiderung.

In Punkten ausgedrückt bedeutet das, dass lediglich ca. 30% der Punkte auf den neuen Anspruchssatz entfallen und immerhin 70% der Punkte für eine gute Bescheidserwiderung vergeben werden.

Man könnte also theoretisch die Ansprüche vollkommen falsch geschrieben haben und dennoch die Prüfung mit Bravour bestehen. Doch Vorsicht! Ich schreibe bewusst „theoretisch“, da man natürlich keine vernünftige Argumentation hinbekommen wird, wenn der Anspruchssatz völlig falsch geraten ist.

Daher fallen bei Teil B der Arbeitsaufwand, der betrieben werden muss, und die Punktevergabe auseinander: Man wird mindestens 50% der Zeit investieren müssen, um einen guten Anspruchssatz anhand der vorgegebenen Informationen erarbeiten zu können, sammelt aber erst beim Schreiben der Bescheidserwiderung die „fetten“ Punkte ein.

Man könnte auch sagen der B-Teil hat zwei Phasen:

  1. Eine prüfungsspezifische variable Phase, in der der veränderte Anspruchssatz im Lichte der SdT-Dokumente und der Wünsche des Mandanten erstellt wird; und
  2. Eine relativ konstante Phase mit feststehenden Herausforderungen, die sich mit einer Formulierungshilfe gut vorbereiten lassen, nämlich Zusammenfassung der Dokumente, Erklärungen für Stütze der Änderungen, Argumente für Klarheit, Einheitlichkeit, Neuheit und erfinderische Tätigkeit, wobei diese Aufgaben 70% der Punkte ausmachen.

Ich wiederhole mich, aber ich kann nicht oft genug betonen, dass auch in Teil B, besonders für Phase 2, Formulierungshilfen eine wichtige Voraussetzung dafür sind, um so viele Punkte wie möglich zu holen.

Im Grunde muss das Schreiben der Bescheidserwiderung wie ein gut geöltes Uhrwerk ablaufen. Hierbei sollte man sich übrigens nicht scheuen Textteile durch Ausschneiden und Aufkleben zu verwenden, z.B. wenn es um die Erklärung bestimmter technischer Effekte geht oder den Vorteil einer Erfindung.

Ähnliche Artikel:

 

Detaillierter Ablauf von Teil C

Der C-Teil ist der Prüfungsteil der die größte Anforderung an eine gute Zeiteinteilung stellt. Daher ist ein guter Arbeitsplan mit Checklisten und Vorformulierungen hier unerlässlich. Allerdings gilt auch hier: „Jeder Jeck ist anders“, daher kann mein Weg zur Lösung des C-Teils vielleicht nicht zu Deinem Arbeitsstil passen. Mir hat er aber offensichtlich geholfen und hier schildere ich, wie er aussah.

Detaillierter Ablauf von Teil C

Im Grunde gibt es folgende Schritte, die man im C-Teil durchlaufen muss:

1. Unterlagen sichten und vorsortieren

Zeit: ca. 9:30 – 9:40.

  • Alle Prüfungsblätter entklammern, lochen, abheften
  • Während der gesamten Prüfung:
    • Alle eigenen Blätter mit weichem Bleistift oder hellem Marker nummerieren:
      • Mandantenschreiben: M-1, usw.
      • Einspruchsschriftsatz:
        • Einleitung: E-1, usw.
        • Angriffe gegen Anspruch 1: C1-1, usw.
        • Angriffe gegen Anspruch 2: C2-1, usw.
        • Angriffe wegen unzulässiger Erweiterung oder anderes: S-1, usw.

Wir schreiben nun die erste Seite mit verwendeten Abkürzungen und Einleitung (Adresse, Betreff, Anträge).

2. Form 2300

Achtung! Seit der EEP 2020 wird den Bewerbern für die Prüfungsaufgabe C kein
Formular 2300 „Einspruch gegen ein europäisches Patent“ mehr bereitgestellt.
Auch ohne dieses Formular wird von den Bewerbern jedoch erwartet, eine
vorschriftsgemäße Einspruchsschrift im Einklang mit den Bestimmungen des
EPÜ, insbesondere den Artikeln 99 und 100 und der Regel 76 EPÜ, zu
verfassen und in ihrer Antwort alle einschlägigen Informationen, eine
Erklärung darüber, in welchem Umfang gegen das europäische Patent
Einspruch eingelegt wird, die Einspruchsgründe und Beweismittel sowie
Tatsachen und Argumente anzugeben (vgl. .

3. Mandantenschreiben analysieren

Zeit: ca. 9:40 – 10:00.

Erste Durchsicht Mandantenschreiben

Markierungen am Rand und/oder mittels Farbcode:

RF – Rechtsfragen (ohne Bezug zum Angriff) (Gelb)
AF – Rechtsfragen relevant für Angriff (Gelb)
123 – Unzulässige Erweiterungen; Hierbei den Zeitpunkt der unzulassigen Erweiterung feststellen („Nach Einreichung der Anmeldung“ oder „Während des Prüfverfahrens“?) (Grün)
Prio – Prio-Probleme (Pink)
V – Offenkundliche Vorbenutzung (Gelb)
! – Wichtige sonstige Infos (Gelb)
SdT – Hinweise auf allg. Stand der Technik/Wissen des Fachmanns (Gelb)

Zweite Durchsicht Mandantenschreiben (mit den neuen Prüfungsregeln für Teil C sollten die folgenden Schritte eigentlich nicht mehr nötig sein).

  • Zuerst Beantwortung der Fragen, die keinen Einfluss auf den Angriff haben.
  • Ungewöhnliche Sachverhalte sind meist Hinweise auf Entscheidungen und RiLi.
  • Verbindung zwischen SV und Rechtsgrundlage kurz darstellen (kein Gutachten).
  • Bei Fragen mit Bezug zum Angriff (Prio, 123, Beweise, etc.) in der Hauptsache auf Einspruchs-Schriftsatz verweisen.

Nach der Bearbeitung Markierungen abhaken/streichen!

Wir schreiben an den Mandanten eine Beantwortung seiner Fragen bzw. verweisen auf den Einspruchsschriftsatz (Hierbei so kurz fassen, wie möglich!).

4. Streitpatent analysieren

Zeit: ca. 10:00 – 10:20.

Erstens: Markierungen des Streitpatents (und später der Entgegenhaltungen):

SdT – Informationen über den SdT (Gelb)
TG – Ausführungen zum technischen Gebiet (Gelb)
123 – Unzulässige Erweiterungen (Grün)
Prio – Prioritätsprobleme (Pink)
A – Aufgabe und Lösung (Rot)
E – Technischer Effekt (Blau)
Technische Vor- und Nachteile -> „T+“ oder „T-
Def – Definitionen (Gelb)
Bemerk. – Wichtige Hinweise (z.B. „Löten muss unter Vakuum erfolgen“) (Gelb)
FW – Allgemeines Fachwissen (Gelb)

Zweitens: Beginn der Analyse der Ansprüche:

  1. Jedes Merkmal nummerieren
  2. Eintragen in „Merkmalsanalyse-Tabelle“ (Nur die Spalten 1 und 2 der Tabelle ausfüllen!)

Markierungen und Informationen überprüfen!

Wichtig für erf. Tätigkeit:

  • Erst am Anmeldetag (also mit Nachanmeldung) eingeführte/geänderte Ansprüche kennzeichnen.
  • Nach dem Anmeldetag (also im Prüfverfahren) eingeführte Abschnitte in der Beschreibung/ Zeichnungen/ Ansprüchen kennzeichnen.

Nach der Bearbeitung Markierungen abhaken/streichen!

5. Anspruchs-Angriffs-Matrix (1. Teil)

Zeit: ca. 10:20 – 10:35.

Nun folgt das Eintragen in die „Anspruchs-Angriffs-Matrix“, die unter anderem in den CEIPI-Kursen zum C-Teil und im C-Book sehr gut erklärt wird.

Ich habe mir diese Matrix nicht ausgedacht und möchte daher den Eindruck vermeiden, dass ich mich hier mit fremden Loorbeeren schmücken will, außerdem würde eine detaillierte Erklärung der Vorgehensweise den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

Daher möchte ich alle, die diese Matrix überhaupt nicht kennen auf den verlinkten CEIPI-Kurs zum C-Teil oder das C-Book verweisen.

Für die Anderen reicht die hier folgende kurze Checkliste:

  1. Gegenstände des Streitpatents (A1):
    • Unabhängige Ansprüche (Spalte links)
    • Abhängige Ansprüche in allen Kombinationen (Spalte links)
    • Bei „oder“ oder anderen Alternativen, dies entsprechend getrennt eintragen (z.B. „2a + 1; 2b + 1“)
  2. Prioritäten der Ansprüche (-Kombinationen) einzeln überprüfen!!!
    • Gleiche Erfindung?
    • Erste Einreichung?
    • Gleicher Anmelder?
    • 87 EPÜ
    • Beachte RiLi F-VI
  3. Zeitränge der Ansprüche eintragen (Spalte „P“ oder „AT“)
  4. Unzulässige Erweiterung
    • Für jede Änderung muss es eine Grundlage in den ursprünglich eingereichten Unterlagen geben. Wenn nicht vorhanden -> A. 100 c) – Einwand auf separatem Blatt der Einspruchsschrift formulieren
    • Aufpassen bei Stütze nur in Abbildungen
      • 100 c) – Einwand wahrscheinlich angebracht (T 169/83)
    • Beachte auch Bemerkungen im Mandantenschreiben
      • z.B. wenn Merkmal nur in Kombination mit anderen Merkmalen offenbart ist
    • ggf. in Spalte „A. 123“ eine Markierung!

Anspruchs-Angriffs Matrix am Ende nochmals überprüfen!

Wir schreiben weitere Seiten, die sich mit dem „Tatsachen-Vortrag“ befassen, also vor allem dem Zeitrang der Ansprüche.

6. Analyse der fünf Entgegenhaltungen

Zeit: ca. 10:35 bis 11:00.

1. Für jedes Dokument den Typ des Dokuments feststellen

  • EP oder WO-Schrift
  • Nationale „Nicht-EP“-Schrift (Achtung bei 54 (3) – Angriffen dürfen nur Schriften mit Erstreckung auf EP genutzt werden!)
  • Wissenschaftliche Publikation; Dokument aus EP-Register. (Achtung: Wann war diese Schrift der Öffentlichkeit zugänglich?)
  • Eidesstattliche Versicherung, Internetpublikation, etc. (Beweismittel zulässig? Zeugenbeweis hilfsweise anbieten?)

2. Zeitränge bestimmen

  • Anmeldung vor AT bzw. Prio, Veröffentlichung danach -> 54 (3)
  • Vor dem AT bzw. der Prio -> 54 (2)
  • Datum der Veröffentlichung bestimmen -> „X“
  • Datum der Einreichung bestimmen -> „P“
  • Beachte: Vor in Kraft treten des EPÜ2000 (13.12.2007) -> Benennung der einzelnen Staaten wichtig (Benennungsgebühr bezahlt?, R. 23a) (Art. 158 bei PCT) (RiLi C-III, 8.1)
  • Beachte Teilanmeldungen vs. Stammanmeldung (verschiedene Kriterien möglich -> siehe Übergangsregelungen)
  • Beachte: Bei 54 (3) – Schriften nur EP-Anmeldungen relevant (oder PCT-Anmeldungen für die die regionale Phase vor dem EPA eingeleitet wurden).

7. Anspruchs-Angriffs-Matrix (2. Teil)

  • Zeitränge „P“ und „X“ in Anspruchs-Angriffs-Matrix eintragen
  • Evtl. benannte Staaten in Anspruchs-Angriffs-Matrix eintragen
  • „Verwendbarkeit“ in Anspruchs-Angriffs-Matrix eintragen („X“ und „@“)

Wir schreiben außerdem eine Übersicht über alle verwendeten Dokumente (inklusive Zeitrang) und sonstigen Beweismittel. Dies klingt einfach, erfordert aber eine große Sorgfalt.

8. Durchlesen & Kennzeichen der Entgegenhaltungen

Zeit: ca. 11:00 – 11:45 [6-8 min. pro Druckschrift].

1. Markierungen der Entgegenhaltungen:

  • TG – Ausführungen zum technischen Gebiet (Gelb)
  • SdT – Informationen über den SdT (Gelb)
  • 123 – Unzulässige Erweiterungen (Grün)
  • Prio – Prioritätsprobleme (Pink)
  • A – Gelöste Aufgabe (Rot)
  • E – Technischer Effekt (Blau)
  • Technische Vor- und Nachteile -> „T+“ oder „T-
    1. Vor allem „Weglehre“ (Blau-Gelb )
  • Def – Definitionen (Gelb)
  • – Wichtige Hinweise (z.B. „Löten muss unter Vakuum erfolgen“) (Gelb)
  • Q – Explizite Querverweise auf andere Druckschriften (Gelb)
  • FW – Allgemeines Fachwissen (Gelb)

2. Welche der Merkmale sind in Entgegenhaltung offenbart?

  • Eintragen in „Merkmalsanalyse-Tabelle
  • Notwendige Interpretationen von Merkmalen kennzeichnen
  • Bemerkungen zu besonderen Auffälligkeiten notieren.
    • Nur wenige Unterschiede -> Effekt der Unterschiede in Streitpatent nachlesen
    • Äquivalente, Alternativen? -> weitere Erläuterungen notwendig?
    • Etwaige Interpretationen mit anderem Dokument notwendig?
    • Vorurteile oder sonstige negative Bemerkungen im Text?

9. Überlegen der Angriffe

Zeit: bis ca. 12:00.

1. Systematische Abarbeitung der Angriffsmöglichkeiten mittels der Anspruchs-Angriffs-Matrix und der Merkmalsanalysetabelle

  • Alle Merkmale in einer Entgegenhaltung gefunden?
    1. Angriffe nach Art. 54 (Neuheit)
    2. Dokument, z.B. „A2“ bei Art. 54 – Spalte eintragen
  • Bei 54 (3)- Schriften:
    1. Sollten auch nur für Neuheitsangriffe zu gebrauchen sein!
    2. Extra-Spalte beachten!
  • Alle Merkmale bis auf eines (oder zwei) gefunden?
    1. Angriffe nach Art. 56 (Erf. Tät.)
    2. Suche „Kombinationsdokument“, beachte aber:
      1. „Negative Lehre“ meist Hinweis, dass anderes Dokument nSdT
      2. Abweichender technischer Hintergrund ebenfalls Hinweis auf anderes Dokument als nSdT
      3. Fachwissen – „FW“ (Gelb) ebenfalls beachten!!!!
      4. Bei „unabhängigen Teillösungen“ sind auch mehr als zwei Dokumente kombinierbar
    3. Dokument-Kombination z.B. „A3 + A6“bei Art. 56 – Spalte eintragen

Beachte: Vorgehensweise bei abhängigen Ansprüchen

In der Regel Dokumente ansehen, die für übergeordneten, unabhängigen Anspruch gefunden wurden.

  1. Neuheits-Dokument ->
    1. Neuheitsangriff,
    2. wenn nicht, dann meist erf. Tät.-Angriff
  2. Tät.-Dokument -> nur für erf. Tät. nutzbar
    1. Ein Erf. Tät.-Angriff kann fortgesetzt werden, wenn:
      1. Zusätzliche Merkmale im nächstliegenden SdT (gleiche Aufgabe und gleiche Unterschiede)
      2. Zusätzliche Merkmale in der zweiten Entgegenhaltung

Beachte! Bei einer unabhängigen Teilaufgabe:

  • Zusätzliche Merkmale in einer dritten Entgegenhaltung verwenden.
  • Dokumente des übergeordneten Angriffs nicht verwenden, wenn eine bessere Entgegenhaltung verwendbar wird (prüfe nSdT-Bewertung; insbesondere wenn die verwendete Entgegenhaltung in eine andere Richtung führt)

Überprüfe Angriffe (insbesondere nSdT), markieren nSdT in Merkmalsanalysetabelle!!!!

Kalkuliere Zeiten für Angriffe:

  • Rest-Gesamtzeit sollte an dieser Stelle mindestens sein: 2h 30min.
  • 123 – ca. 10 min./Angriff
  • Neuheit – ca. 20 min/Angriff
  • Erf.- Tät. – ca. 30 min./Angriff

10. Schreiben der Angriffe

Zeit: variabel, Berechnung siehe unter 9.

An dieser Stelle sollten alle Angriffe und welche Dokumente sich dafür eignen feststehen!

Ist das der Fall schreiben wir nun detaillierte Angriffe gemäß folgender Reihenfolge:

  • Unzulässige Erweiterung
  • Neuheit
  • Erfinderische Tätigkeit
  • Sonstiges

11. Form 2300 fertig ausfüllen

Zeit: ca. 15 Minuten vor Abgabe.

Wie die Überschrift schon sagt, füllen wir nun die Form 2300 fertig aus. Es fehlen in der Regel noch die Einträge welche Angriffe erfolgen sollen und welche Beweismittel abweichend von Dokumenten verwendet werden (z.B. Zeugenbeweis).

12. „Zusammenbau“ des Einspruchsschriftsatzes

Zeit: ca. 10 Minuten vor Abgabe.

Folgende Reihenfolge sollte hierbei beachtet werden (Achtung! Danach die Seiten „dokumentenecht“ nummerieren (Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]):

  1. Mandantenschreiben
  2. Einführung
  3. 123 und sonst. Angriffe
  4. Neuheitsangriffe
  5. Erfinderische Tätigkeit
  6. Form 2300

13. Endkontrolle und Abgabe

Zeit: ca. 5-10 Minuten vor Abgabe.

Nun folgt noch die Endkontrolle, also:

  • Überprüfung der Nummerierung der Seiten
  • Vollständigkeit der Seiten
  • Alle Angriffe erfolgt?
  • Noch offene Mandantenfragen?
  • Form 2300 vollständig (unterschrieben?)
  • etc.

Schlussbemerkung

Wie man sieht ist dies ein ziemlich straffer Ablaufplan und man sollte sich zur Zeitersparnis daher unbedingt für jeden der Abschnitte „Wir schreiben“ eine eigene Formulierungshilfe erstellen. Idealerweise sollte diese alle denkbaren Alternativen abdecken, so dass man in der Prüfung lediglich noch erkennen muss welcher Fall hier vorliegt und dann die richtigen Argumente, Formulierungen und insbesondere Zitate der Rechtsquellen nur noch „herunterschreiben“ muss.

Wer z.B. bei einer „unzulässiger Erweiterung mit nicht einschränkendem fakultativen Merkmal“ noch nach Worten und Gesetzes-Zitaten suchen muss, hat eigentlich schon verloren.

Gleiches gilt natürlich insbesondere für den Aufgabe-Lösungs-Ansatz, der bei Angriffen wegen erfinderischer Tätigkeit perfekt beherrscht werden muss!

Ich habe damals übrigens eine Tabelle in Querformat verwendet, die in einer linken Spalte meine Checklisten für jeden der oben genannten Schritte enthielt und in der rechten Spalte die jeweiligen Formulierungshilfen mit der maximal möglichen Detailtiefe und allen denkbaren Alternativen.