Archiv für den Monat: Dezember 2014

Analyseblatt für den B-Teil

Gerade wenn der B-Teil zu komplex zu werden droht, empfiehlt es sich ein Analyseblatt inklusive „Merkmalstabelle“ zu erstellen. In diesem Beitrag gehe ich genauer auf dieses Analyseblatt ein.

Wenn Du mittels der hier geschilderten Methode die Patentanmeldung im B-Teil so markiert hast, dass alle Teile farbig markiert sind, die von einer der beiden Entgegenhaltungen vorweg genommen werden, solltest Du eigentlich die Merkmale relativ gut sehen, die noch nicht SdT sind und sich demnach für die Konstruktion neuer Ansprüche eignen.

Doch manchmal sind die Merkmale so verstreut oder so zahlreich, als dass man die neue und erfinderische Kombination nicht sofort erkennen kann. Hier hilft mein detaillierteres Analyseblatt, welches ich hier kurz vorstellen will.

Die erste Seite meines Analyseblatts fragt wichtige Hinweise ab, die Du in jedem Fall ausfüllen solltest, nämlich:

  • Wichtige Wünsche des Mandanten
  • Wichtige Hinweise des Prüfers
  • Wichtige Hinweise im Patent
  • Sind D1 und D2 kombinierbar

Die folgende Tabelle ist nun die, die Du bei komplizierten Fällen nutzen kannst, um besser SdT zu identifizieren, der für einen Schutz geeignet ist.

Doch Vorsicht: Diese Methode benötigt Zeit und sollte nur eingesetzt werden, wenn Du anders nicht weiter kommst (außerdem solltest Du diese Methode vorher gut üben, damit Du so wenig Zeit wie möglich verlierst).

Das Hauptproblem bei komplexen  Merkmalskombinationen ist es sicherzustellen, dass man wie bei einer Zwiebelschale richtig vom allgemeinen Oberbegriff zu immer spezielleren Begriffen geht. In der Regel ist der Oberbegriff und ein Teil der Zwischenbegriffe schon vom Stand der Technik (also einer der beiden Dokumente) offenbart, meist bleiben aber einige spezielle Begriffe, Begriffsfamilien bzw. konkrete Werte oder Wertbereiche übrig, die man dann in den neuen Ansprüchen verwenden kann.

Ein einfaches Beispiel um zu erläutern was ich meine…

Anspruch 1 der Patentanmeldung soll in der Ausgangsform lauten:

„[…] und ein Lösungsmittel, welches ein Alkohol ist.“

Im Text der Patentanmeldung findest Du folgende Aussagen:

  • Das Lösungsmittel kann ein Alkohol sein.“
  • „Der Alkohol sollte ein mehrwertiger Alkohol sein.“
  • „Der Alkohol ist bevorzugt ein zweiwertiger oder dreiwertiger Alkohol.“
  • „Ein besonders bevorzugter zweiwertiger Alkohol ist Ethan-1,2-diol (Trivialname Ethylenglycol), ein besonders bevorzugter dreiwertiger Alkohol ist Propan-1,2,3-triol (Trivialname Glycerol oder Glycerin).“
  • „Bei der Verwendung von Propan-1,2,3-triol löst sich der Wirkstoff überraschender Weise 100mal besser auf, was die Menge an benötigtem Lösungsmittel deutlich verringert.“

Nun nehmen wir weiter an „einwertige Alkohole als Lösungsmittel“ und „einwertige Alkohole, z.B. Ethanol“ seien in D1 offenbart. Das Merkmal „ein zweiwertiger Alkohol als Lösungsmittel“ sei wiederum schon in D2 offenbart.

Was bedeutet das für unseren Anspruch?

Die Begrenzung des Anspruchs auf „wobei der Alkohol ein mehrwertiger Alkohole ist“ wäre zu breit, da D2 mit seiner speziellen Offenbarung eines zweiwertigen Alkohols auch mehrwertige Alkohole schon vorweg nimmt.

Man könnte allerdings den Anspruch immer noch auf „Ethan-1,2-diol“ einschränken, da diese spezielle Verbindung nirgendwo offenbart ist.

Ebenfalls lohnend erscheint eine Beschränkung auf „dreiwertige Alkohole insbesondere Propan-1,2,3-triol“, da diese auch noch mit einem überraschenden technischen Effekt verbunden sind.

Um nun beide Merkmale zu schützen, könnte der Anspruch also im Idealfall wie folgt lauten: „[…] und ein Lösungsmittel, welches ein mehrwertiger Alkohol ist, wobei der mehrwertige Alkohol ausgewählt ist aus der Gruppe Ethan-1,2-diol und einem dreiwertigen Alkohol.“

In einem Unteranspruch definieren wir dann „… wobei der dreiwertige Alkohol Propan-1,2,3-triol ist.“

Was haben wir in diesem stark vereinfachten Beispiel also gemacht:

1. Wir haben identifiziert, welche Merkmale von Allgemein zu Speziell für „Lösungsmittel“ in der Patentanmeldung zu finden sind.

Das Lösungsmittel kann ein Alkohol sein. Der Alkohol kann ein einwertiger oder mehrwertiger Alkohol sein. Der mehrwertige Alkohol kann ein zwei- oder dreiwertiger Alkohol sein. Konkretes Beispiel für einen zweiwertigen Alkohole ist Ethan-1,2-diol, konkretes Beispiel für einen dreiwertigen Alkohol ist Propan-1,2,3-triol.

2. Wir haben außerdem identifiziert, welche Merkmale durch welche Druckschrift schon vorweg genommen worden sind.

3. Dann haben wir uns die „übriggebliebenen“ Merkmale angesehen und so das allgemeinste Merkmal identifiziert, dass noch nich vorweg genommen ist: Bei den zweiwertigen Alkoholen ist das nur „Ethan-1,2-diol“, bei den dreiwertigen Alkoholen ist es der Sammelbegriff „dreiwertige Alkohole„..

4. Nun haben wir uns den spezifischsten Oberbegriff gesucht, der die beiden „Merkmalsgruppen“ [Ethan-1,2-diol] und [dreiwertige Alkohole] einheitlich mit einem Begriff zusammenfasst. Dieser Oberbegriff muss selbst nicht neu sein. Im vorliegenden Beispiel war das „mehrwertige Alkohole“.

5. Nun prüfen wir, ob wir mit Verwendung dieses Oberbegriffs und der Beschränkung innerhalb dieses Oberbegriffs auf die jeweiligen „Merkmalsgruppen“ [Ethan-1,2-diol] und [dreiwertige Alkohole] einen Anspruchssatz entwerfen können, der neu, erfinderisch und einheitlich ist.

Wenn ja, dann haben wir die Beschränkung gefunden, die maximalen Schutz im Lichte der D1 und D2 gewährt.

Wenn dann im Text auch kein ungewöhnlicher Hinweis steht (wie z.B.  „Ethan-1,2-diol ist sehr kostspielig“ oder „Ethan-1,2-diol funktioniert nur sehr schlecht“) kann man davon ausgehen, dass dies die Beschränkung ist, die auch von der Prüfungsabteilung erwünscht war.

Man erkennt schon an diesem einfachen Beispiel, dass das Auffinden der richtigen Oberbegriffe und Beschränkungen schwieriger wird, wenn wir es mit zahlreichen Merkmalen zu tun haben.

Und hier kommt die Analysetabelle ins Spiel.

Im Grunde machen wir hier nichts anderes als zuvor, aber durch die tabellarische Gestaltung wird es übersichtlicher.

Wir gehen wir folgt vor: Auch in die Tabelle tragen wir alle Merkmale ein, angefangen mit dem allgemeinsten Merkmal ganz links, bis zum speziellen Merkmal ganz rechts.

In unserem Beispiel sieht das so aus:

© Nico Riffel 2014

© Nico Riffel 2014

 

 

 

Nun markieren wir jedes Merkmal farblich mit unserem Farbcode: Also Orange für Merkmale, die schon in D1 stehen, Pink für Merkmale, die schon in D2 stehen und Grün für noch nicht offenbarte Merkmale:

© Nico Riffel 2014

© Nico Riffel 2014

 

 

 

 

Wer will kann hier auch noch zusätzliche Bemerkungen zu dem besonderen technischen Effekt eintragen, der bei dreiwertigen Alkoholen beobachtet wurde.

Nun suchen wir uns den speziellsten Oberbegriff, der alle grünen Begriffe einheitlich beschreibt, hier „mehrwertige Alkohole“.

Und voilà: Man sieht (mit etwas Übung) auf einen Blick welchen Oberbegriff mit welchen Beschränkungen man für die Merkmalsgruppe „Lösungsmittel“ verwenden muss.

So exerziert man das für alle Merkmale durch, z.B. Bindemittel, Vernetzungsmittel, Farbe, etc. und erhält dann am Ende eine gute Sammlung von beschränkenden Merkmalen, die man in seine Ansprüche aufnehmen muss, um diese neu und (wahrscheinlich) auch erfinderisch zu machen.

Am Ende kann man dann relativ einfach die Merkmale abhaken, die man in seinen Ansprüchen alle abgedeckt hat und so ausschließen, dass eine wichtige Merkmalsgruppe übersehen wird.

Vergiss hierbei jedoch nicht auch auf „ungewöhnliche Hinweise“ (blaue Markierungen und Hinweise auf dem Analyseblatt) zu achten. Diese verraten z.B. ob man ein Merkmal, welches eigentlich nicht durch die Druckschriften vorweg genommen worden ist, aus einem anderen Grund doch nicht verwenden sollte (z.B. mangelnde Ausführbarkeit, wirtschaftlich uninteressant, etc.).

Hier findest Du die Analysetabelle als PDF zu Deiner Verwendung:

Merkmalsanalyse_für_B-Teil

 

 

Detaillierter Ablauf von Teil B

Nachfolgend schildere ich meine Methode den B-Teil anzugehen. Dies ist der Weg, den ich erfolgreich in meiner Prüfung beschritten habe. Ich will an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich nur den Chemie-B-Teil geschrieben habe, für den Elektro-/Maschinenbau-Teil kann der Ablauf anders aussehen. Dieser Ablauf kann Dir jedenfalls zur Erstellung einer eigenen Formulierungshilfe, Checkliste oder Mindmap dienen.

Die Bearbeitung von Teil B lässt sich in folgende Schritte einteilen:

1. Allgemeine Vorbereitung

Mit Erhalt der Arbeit werden erst einmal alle Prüfungsblätter entklammert, gelocht und abgeheftet. Der vom Mandanten vorgeschlagene Anspruchssatz wird hierbei extra abgeheftet (mit eigenem Trennstreifen). Zum Abheften nimmt man am besten einen vorbereiteten Ordner, der hier näher beschrieben wird.

Während des Schreibens werden alle eigenen Blätter für die Abgabe mit hellem Marker (oder weichem Bleistift) nach folgendem Schema nummeriert:

  • Ansprüche: A-1, A-2, A-3, etc.
  • Beschreibung: B-1, B-2, B-3, etc.
  • Mandantenschreiben (in der Regel nicht nötig): M-1, M-2, M-3, etc.

Auf das Blatt B-1 kann man schon folgenden Text schreiben:

<Seite B-1>

Verwendete Abkürzungen:

Art. = Artikel (des EPÜ 2000)
R. = Regel (des EPÜ 2000)

RiLi = Prüfungsrichtlinien des EPA
S. = Seite
Z. = Zeile
(n)SdT = (nächstliegender) SdT
PA = Patentanmeldung
D1 = Dokument 1
D2 = Dokument 2
erf. Tät. = erfinderische Tätigkeit

In Erwiderung auf den Bescheid vom XX.YY.ZZZZ werden hiermit neue Patentansprüche 1-X eingereicht, die die ursprünglich eingereichten Ansprüche 1-Y ersetzen.

Warum sollte man jetzt schon eine Seite schreiben? Nun, es beruhigt. Während die anderen sich aufgeregt in die Dokumente stürzen, heftet man erst einmal ruhig ab und schreibt die erste Seite. Das bringt den Puls wieder auf Normalwert, bringt das Adrenalin wieder runter und startet die „Prüfungsroutine“, die man bis zu diesem Zeitpunkt schon dutzendmal eingeübt hat.

Es mag sein, dass es Dir nicht so geht, aber mir hat es geholfen mich erst einmal mit einer vertrauten Tätigkeit zu beschäftigen, bevor ich mir überhaupt die Arbeit im Detail ansah.

2. Brief des Mandanten lesen und „verarbeiten“

Nun wenden wir uns dem Brief des Mandanten zu. Hier sind folgende Fragen primär zu klären:

  • Gibt es Hinweise auf den zitierten SdT?

Wenn „Ja“, dann auf dem „Analyseblatt“ notieren.

  • Welche Wünsche hat der Mandant?

Diese Wünsche sind unbedingt einzuhalten, daher ebenfalls auf dem Analyseblatt notieren. Manchmal ist es auch gut den Wunsch direkt auf dem Blatt mit dem vorgeschlagenen Anspruchssatz einzutragen (z.B. „Unbedingt das Verfahren im pH-Bereich von 7,5 bis 9 erhalten!“).

  • Ist eine Antwort an den Mandanten nötig?

Normalerweise wird keine Antwort an den Mandanten verlangt.

Aber man sollte auch bei einer Abweichung von dieser Regel nicht in Panik verfallen. Sollten wirklich einmal rechtliche Fragen an den Mandanten zu beantworten sein, so sollte man das als ein gutes Zeichen werten, nämlich dass wahrscheinlich die eigentliche Aufgabe so einfach ist und so gut in der vorgegebenen Zeit gelöst werden kann, dass sich die Prüfungsabteilung genötigt sah eine zusätzliche „Hürde“ einzubauen.

3. Analyse der Anmeldung

Die Anmeldung schauen wir uns dreimal durch:

Beim ersten Mal versuchen wir den Sachverhalt zu verstehen.

Beim zweiten Mal wird die Anmeldung nach folgenden Kriterien markiert:

a. Die Absätze werden je nach ihrem Schwerpunkt beschriftet:

  • Stoff
  • pharmazeutische Zusammensetzung/Formulierung
  • Verfahren
  • Verwendung (medizinische/nichtmedizinische Verwendung)
  • etc.

b. Hinweise auf erhaltenswerte Teile der Erfindung (gelb-unterstreichen; Markierung „E“). Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden. Häufige Schlüsselworte sind:

  • „besonders […]“
  • „signifikant verbessert“
  • „stark erhöht“
  • „muss“
  • „essentiell“
  • „wichtig“

c. Hinweise auf mögliche abhängige Ansprüche (gelb; Markierung „A“). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „alternativ“
  • „wahlweise“
  • „ebenfalls gute Ergebnisse“
  • „vorzugsweise“
  • „erhöht“
  • „geeignet“
  • „fakultative Bestandteile“

d. Hinweise auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch ein Hinweis im Mandantenschreiben) (Lila-unterstrichen, „NN“). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „keine Wirkung“
  • „keine Reaktion“
  • „zu langsam“
  • „wirtschaftlich uninteressant“
  • „mindert die Effizienz“
  • „nicht wesentlich“
  • „erhebliche Zusatzkosten“

e. Hinweise auf mangelnde Neuheit oder mangelnde erf. Tätigkeit (lila-gestrichelt, SdT). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „bekannt“
  • „handelsüblich“
  • „normalerweise“
  • „sind Standard“

f. Markierungen für eine spätere Aufgabe-Lösungs-Argumentation:

  • „NachT“: Nachteile im SdT
  • „OA“: objektive Aufgabe
  • „L“: Lösung(en)

g. „Ungewöhnliche“ Hinweise oder scheinbare Definitionen (blau; „!“ oder „Def.“):

    • Definitionen sind evtl. wichtig zur Überwindung von (Un)klarheitseinwänden
    • „Ungewöhnliche Hinweise“ können z.B. Hinweise auf einen technischen Effekt sein, der eine besondere Aufmerksamkeit verdient. So ist denkbar, dass die Erfindung nicht über die gesamte Breite ausführbar ist, oder dieser Effekt einem speziellen Anspruch abgedeckt werden muss oder gar die Einreichung einer Teilanmeldung nötig wird. Zum Beispiel:„Wenn das Bindemittel XY ist, müssen 0,3 – 0,8% eines Vernetzungsmittels zugegeben werden, um die Stabilität zu erhalten.“

h. Testsysteme gut verstehen!

Nimm Dir die Zeit die beschriebenen Testsysteme gut zu verstehen und auf die Tabellen anzuwenden. Im Chemie B-Teil läuft es eigentlich immer auf den Abgleich mehrerer Tabellen hinaus. Hier muss man erkennen, welche Parametergruppen aufgrund welcher Eigenschaften interessant sein könnten. Daher sollte man sich folgende Fragen gut beantworten bzw. in der Tabelle markieren:

  • Welcher Parameter wird hier wie gemessen?
  • Was sind gute, was sind schlechte und was sind herausragende Messwerte?

Beim dritten Durchgang füllst Du die Merkmals-Analysetabelle aus.

Das bedeutet, genauso wie für Teil A, füllst Du die Tabelle mit allen Merkmalen, sortiert von allgemein zu speziell aus.

Hier ist Analysetabelle für Teil B nochmals erklärt.

4. Analyse des Amtsbescheids

Nun lesen wir den Amtsbescheid sorgfältig. Insbesondere Hinweise auf die Druckschriften D1 und D2 sollte man auf dem Analyseblatt festhalten und/oder in der jeweiligen Druckschrift gelb markieren.

  • Wo sind Merkmale erwähnt?
  • Fehlen wichtige Merkmale?
  • Hat der Prüfer besondere Anmerkungen (z.B: Klarheitseinwände)?

5. Analyse der SdT-Dokumente D1 und D2

Bei der Analyse der SdT-Dokumente ist größte Sorgfalt geboten. Bedenke: Du willst  die „Lücken“ im Schutzbereich finden, die weder D1 noch D2 abdecken. Diese Analyse ist daher der eigentliche Kern des B-Teils und sollte deshalb möglichst ohne Fehler durchgeführt werden!

Ich bin bei diesem Schritt wie folgt vorgegangen:

  • D1 habe ich oben mit Orange markiert, D2 in Pink.
  • Dann habe ich beide Dokumente gelesen.
  • Dann habe ich alle Merkmale, die schon durch D1 vorweg genommen waren, in der Merkmals-Analysetabelle mit Orange markiert.
  • Dann habe ich alle Merkmale, die schon durch D2 vorweg genommen waren, in der Merkmals-Analysetabelle mit Pink markiert.
  • Danach habe ich alle übrig gebliebenen Teile, also jene, die nicht durch D1 und D2 vorweg genommen waren, in der Merkmals-Analysetabelle grün markiert.
  • Danach habe ich nochmals alle Markierungen überprüft, um sicher zu stellen, dass ich nichts falsch markiert habe (insbesondere die grünen Teile).
  • Nun folgt noch die Prüfung der Kombinierbarkeit von D1 und D2. Dies ist wichtig für die Strategie beim Aufgabe-Lösungs-Ansatz und die Zeiteinteilung. Hätte der Fachmann die Dokumente miteinander kombiniert? Welches Dokument ist der nächste SdT (manchmal sind beide auch gleichwertig)?

6. Entwurf des neuen Anspruchssatzes

Nun beginnen wir mit dem Erstellen eines neuen Anspruchssatzes (dabei beachten, dass in Teil B in der Regel nicht eine Vielzahl neuer Ansprüche erwartet wird, sondern eher eine gute Anpassung der vorhandenen Ansprüche).

Anhand von Analysetabelle oder Analyseblatt und den Markierungen (grün) in der Anmeldung versuchen wir nun die Merkmale identifizieren, die erstens vor allem in Entgegenhaltung nicht vorkommen, die der nSdT ist.

Dabei unbedingt beachten, ob bestimmte Merkmale im Anspruch 1 mit „oder“ verknüpft sind. Wenn ja, dann ist die Neuheit und erf. Tätigkeit gegenüber beiden Alternativen zu prüfen.

Weiterhin achten wir auch auf blau markierte „ungewöhnliche“ Hinweise.

Hierbei sollte man den Anspruch 1 so ergänzen/umformulieren, dass diese(s) unterscheidende(s) Merkmal(e) mit in den Anspruch aufgenommen wird/werden.

Natürlich wählt man möglichst eine Beschränkung, die

  • Innerhalb der Wünsche des Mandanten ist.
  • Möglichst einheitlich ist.
  • Die geringste Beschränkung darstellt.
  • Von der Beschreibung gestützt ist.
  • Klar ist.

Nun prüfen wir, was getan werden muss, um den Anspruch 1 auch gegen das andere Dokument neu und erfinderisch werden zu lassen.

Hierbei sollte man vor allem auf Merkmale achten, die in diesem Dokument nicht oder z.B. nur in einer Variante erwähnt sind.

Nun prüfen wir noch, ob der nun beschränkte Teil des Anspruchs 1 immer noch eine einheitliche Erfindung darstellt (Lösen alle Kombinationsmöglichkeiten die Aufgabe?) und alle Merkmale klar sind.

  • Haben wir alle Hinweise, Mandantenwünsche und Markierungen beachtet?
  • Sind alle Widersprüche aufgeklärt, macht der Schutzbereich so auch Sinn?

i. Abhaken!

Bei der Kontrolle des Anspruchssatzes (vor dem Schreiben der Beschreibung) sollte man sich nochmals kurz die Zeit nehmen die Markierungen abzuhaken. Hat man alle Argumente richtig verwendet? Sind nun alle Aussagen angesichts des Anspruchsentwurfes sinnvoll?

Dann kann es weitergehen…

7. Schreiben der Beschreibung: Basis für die Ansprüche

Ist man mit seinem Anspruchssatz zufrieden, dann kann man sich an das Schreiben der Beschreibung machen, welches sich wiederum aus mehreren Schritten zusammensetzt. Bedenke hierbei: Anders als beim A-Teil gibt es auf eine gute Beschreibung ordentlich Punkte.

Erst einmal ein paar allgemeine Hinweise zum Verfassen der Beschreibung:

  • Für alle Änderungen ist die Grundlage vollständig anzugeben. Um die volle Punktzahl zu erlangen, ist es erforderlich, die Änderungen kenntlich zu machen und anzugeben, welche Stellen in der ursprünglich eingereichten Anmeldung diese Änderungen stützen.
  • Wurden Merkmale aus verschiedenen Teilen der Anmeldung kombiniert oder wurde der Wortlaut der Anmeldung geändert, muss auch dargelegt werden, worin die Änderung ihre Grundlage hat.
  • Die Beispiele und/oder Zeichnungen sind zumeist nicht die am besten geeignete Grundlage für Änderungen, weil nur selten argumentiert werden kann, dass einzelne Merkmale aus einem Beispiel oder einer Zeichnung unabhängig von den anderen Merkmalen des Beispiels oder der Zeichnung offenbart werden.

Konkret können wir also zum Beispiel schreiben:

<Seite B-2>

  1. Neue Ansprüche/Änderungen

Anspruch 1 basiert auf dem ursprünglichen Anspruch 1, wobei die Zusammensetzung durch (1) <Merkmal XX>  wie auf Seite 1, Zeile 29 offenbart, und (2) eine Charakterisierung <Merkmal YY>, wie es durch Seite 3, Zeilen 4-5 gestützt ist, näher definiert wurde.

Anspruch 2 ist gestützt durch Seite 2, Zeile 29.

Anspruch 3 ist gestützt durch Seite 3, Zeilen 3-4.

Anspruch 4 ist gestützt durch Seite 3, Zeilen 5-6.

Anspruch 5 ist gestützt durch Seite 3, Zeile 7.

Anspruch 6 ist gestützt durch Seite 2, Zeilen 29-30.

Anspruch 7 ist gestützt durch die bevorzugte Zubereitung gemäß Seite 2, Zeilen 17-26.

Anspruch 8 entspricht ursprünglichem Anspruch 3, wobei der Verweis auf die Zusammensetzung entsprechend dem neuen Anspruchssatz geändert wurde und die Trocknungstemperatur gemäß Seite 4, Zeile 7 geändert wurde.

Anspruch 9 ist gestützt durch Seite 4, Zeile 1.

8. Schreiben der Beschreibung: Klarheitsargumente

Wir schreiben zum Beispiel:

2. Klarheit

In Punkt 3 des Bescheids wird die mangelnde Klarheit des ursprünglichen Anspruchs 2 beanstandet.

Ursprünglicher Anspruch 2 wurde jedoch gestrichen und durch den neu eingereichten Anspruch 7 ersetzt, der eine bevorzugte Zubereitung betrifft, deren Bestandteile sich nicht zu mehr als 100% summieren.

9. Schreiben der Beschreibung: Zusammenfassung der Dokumente und Neuheit

Allgemeine Hinweise zur Neuheit:

In der Regel werden 4-5 Punkte allein für die Zusammenfassung der Dokumente 1 und 2 vergeben. In der Zusammenfassung der Dokumente sollten die Verfahrens- und Vorrichtungsmerkmale erwähnt sein, die für Neuheit und erfinderische Tätigkeit relevant sind. Wenn man bedenkt, dass man hierzu meist wörtlich die Zusammenfassung des Amtsbescheids verwenden kann, sollte man diese Punkte mitnehmen, oder?

Ob eine gesonderte Zusammenfassung vorgelegt wird oder die Dokumente im Rahmen der Begründung der Neuheit oder der erfinderischen Tätigkeit zusammengefasst werden, spielt übrigens keine Rolle.

Ungefähr 15% der Punkte werden außerdem für die Erörterung der Neuheit des Anspruchs 1 vergeben. Um die volle Punktzahl zu erlangen, muss genau hervorgehoben werden worin sich Anspruch 1 von den SdT-Dokumenten unterscheidet.

Wir schreiben z.B.:

3. Neuheit

3.1 In Punkt 1 des Bescheids wird die mangelnde Neuheit der Ansprüche 1-3 gegenüber D1 beanstandet.

D1 beschreibt eine Zusammensetzung für <individuell ergänzen>.

D1 beschreibt jedoch nicht, dass <individuell ergänzen>. Aus diesem Grund ist Anspruch 1 neu gegenüber D1.

Die Ansprüche 2-7 sind abhängig von Anspruch 1 und umfassen daher ebenfalls die Merkmale des Anspruchs 1. Aus diesem Grund sind auch die Ansprüche 2-7 neu gegenüber D1.

3.2 In Punkt 2 des Bescheids wird die mangelnde Neuheit der ursprünglichen Ansprüche 1-3 gegenüber D2 beanstandet.

D2 beschreibt <individuell ergänzen>.

Vorliegender Anspruch 1 betrifft jedoch <individuell ergänzen>. Dies ist in D2 nicht offenbart und daher ist Anspruch 1 neu gegenüber D2.

Die Ansprüche 2-7 sind abhängig von Anspruch 1 und umfassen daher ebenfalls die Merkmale des Anspruchs 1. Aus diesem Grund sind auch die Ansprüche 2-7 neu gegenüber D2.

3.3 Anspruch 8 betrifft ein Verfahren zur Herstellung <individuell ergänzen>, wobei alle Bestandteile der Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1-7 miteinander verknetet werden.

Ein solcher Schritt ist weder in D1 noch D2 offenbart und daher neu.

Anspruch 9 betrifft <individuell ergänzen>, die unter Verwendung der Zusammensetzung hergestellt worden ist. Eine Verwendung der Zusammensetzung ist deshalb ebenfalls neu (RiLi C-IV, 11.12.). Aus diesem Grund ist auch Anspruch 9 neu gegenüber D1 und D2

usw.

10. Schreiben der Beschreibung: Erfinderische Tätigkeit

Hier ist vor allem die gute Ausarbeitung eines Aufgabe-Lösungs-Ansatzes entscheidend.

Ein allgemeines Prüfungsschema für den Aufgabe-Lösungs-Ansatz sieht wie folgt aus:

1. Schritt: Identifikation des nSdT

DX ist nächstliegender SdT, da DX – ebenso wie der Gegenstand von Anspruch 1 (siehe Absatz [0003] von AX) – [Beschreibung des technischen Gebiets] betrifft […]

2. Schritt: Offenbarung der Anlage

Offenbarung von DX    

DX offenbart […siehe z.B. Bescheid…].

 3. Schritt: Unterschied zur PA

Unterscheidungsmerkmal

Anspruch 1 unterscheidet sich von [Gegenstand] nach DX dadurch, dass … [Unterschiede].

4. Schritt: Technischer Effekt der Unterschiede

Wirkung

Dies bewirkt den Effekt, dass […] [genaues Zitat der Wirkung nicht vergessen!]

5. Schritt: Die „objektiv zu lösende Aufgabe“

Aufgabe

Die objektiv zu lösende Aufgabe war es also, […].

6. Schritt: Naheliegen

Naheliegen

Zur Lösung der Aufgabe hätte der Fachmann zunächst DX selbst nichts entnommen, dass […].

DX selbst hätte den Fachmann also nicht motiviert […]

Auf der Suche nach einem geeigneten […] hätte der Fachmann auch nicht DY zu Rate gezogen.

DY befasst sich vielmehr mit [Technische Aufgabe].

Der DY hätte der Fachmann daher nicht die Lösung entnehmen können.

7. Schritt: „could-would“

Der Fachmann würde auch nicht DX mit DY kombinierten, da ….

Da DY keine Lehre enthält, die dem Fachmann einen Hinweis auf die Lösung der oben definierten Aufgabe gibt, … .

8. Schlusssatz

Da der Fachmann zur Lösung der Aufgabe AX mit AY nicht kombiniert hätte [oder] nicht naheliegend zum Gegenstand von Anspruch 1 gelangt wäre, beruht Anspruch 1 auf einer erfinderischen Tätigkeit, Art. 100 a), 52 (1), 56 EPÜ.

11. Schreiben der Beschreibung: Anträge

Nun schreiben wir noch die Anträge, z.B.:

Anträge

Es wird beantragt, die geänderten Ansprüche 1-9 der weiteren Prüfung zugrunde zu legen.

[Optional: zB.: Bei einem Hinweis in Mandantenschreiben auf ein eiliges Verfahren]:

Des Weiteren wird ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gemäß dem PACE-Programm gestellt (Abl. 2007, S. 3, F.1).

Anlagen:

Neue Ansprüche 1-9

12. Endkontrolle

In der Endkontrolle sortieren wir alle Blätter und gehen wir nochmals unsere Unterlagen durch:

  • Haben wir alle Hinweise des Mandanten und des Prüfers bearbeitet?
  • Haben wir alle wichtigen Markierungen mit Hinweisen auf besonders schützenswerte Merkmale (so gut wie möglich) geschützt?
  • Sind noch irgendwelche Fragen offen?

Wenn alles in Ordnung ist, dann nummerieren wir noch unsere Seiten mit einem dokumentenechten Stift (nach dem Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]) und geben alles ab!

Viel Erfolg!

 

 

Wie viel Zeit brauche ich zur Vorbereitung?

In Gesprächen wird mir immer wieder die Frage gestellt, wie viel Zeit man eigentlich zur Vorbereitung auf die Prüfung einplanen sollte. Natürlich ist diese Frage nicht so pauschal zu beantworten, zu individuell ist das jeweilige Lerntempo, das Vorwissen und der eigene Anspruch an die Vollständigkeit der Vorbereitung. Dennoch will ich in diesem Beitrag versuchen, ein paar allgemeine Richtlinien zu geben.

„Wie viel Zeit muss ich für die Vorbereitung auf die EQE einplanen?“. Diese und ähnliche Fragen bekomme ich regelmäßig gestellt.

Und die einzige richtige Antwort, ganz im Sinne des Klischees, das viele von Anwälten im Allgemeinen und Patentanwälten im Speziellen haben, kann nur sein: „Es kommt darauf an!“

Denn es hängt davon ab:

  • wie schnell man lernt
  • welches Vorwissen man schon hat
  • wie leicht man die notwendigen Prüfungstechniken begreift
  • wie viel Hilfe man von erfahrenen Prüflingen bekommt
  • und nicht zuletzt welchen Anspruch auf Vollständigkeit man an seine eigene Vorbereitung stellt.

Das EPA empfiehlt in seinem „Leitfaden zur Vorbereitung“ 400-600 Stunden persönlicher Studien plus der Zeit, die noch für Kurse benötigt wird.

Dementsprechend rechnet das EPA also mit bis zu 75 vollen Arbeitstagen oder fast 4 Monaten ausschließlicher Vorbereitung auf die EQE. Wohlgemerkt: Hinzu kommt noch die Zeit, die für die Kurse benötigt wird.

Man geteilter Auffassung sein, ob diese Einschätzung so richtig ist. Was sicherlich zutrifft ist, dass die EQE deutlich mehr Vorbereitungszeit braucht, als man sich anfangs klar machen will.

Dies liegt vor allem an folgenden Gründen:

  • der Stoff ist sehr komplex
  • die Vorbereitung muss in der Regel „neben dem Job“ erfolgen
  • allein das Schreiben einer Übungsklausur unter „Realbedingungen“ verbraucht inklusive ordentlicher Vor- und Nachbereitung einen vollen Arbeitstag
  • neben dem eigentlichen Lernen muss eine Menge an Hilfsmaterial vorbereitet werden

10 Regeln für ein gutes Zeitmanagement

Um Dir eine erste Richtlinie zu geben, wie eine gute Prüfungsvorbereitung aussehen sollte, möchte ich daher folgende 10 Regeln nennen:

1. Fange früh genug an

Damit meine ich, dass Du Dich am Besten schon zu Beginn Deiner praktischen Ausbildung mit dem Thema EQE auseinandersetzen solltest. Anfangs wird es vielleicht vor allem um das Erreichen der Anmeldevoraussetzungen gehen, später um den Inhalt der Vorprüfung, später dann um die einzelnen Prüfungsteile und um ganz konkrete Fragestellungen und deren Lösung.

Wer hier frühzeitig anfängt sich eine strukturierte Wissenssammlung zurecht zu legen, z.B. in Form von thematisch sortierten Ordnern oder einer Online-Sammlung, der ist klar im Vorteil.

Wer auf diese Weise schon früh gut vorbereitet ist, kann auch während seiner praktischen Ausbildung neu erworbenes Wissen so ablegen, dass er es für die „heiße Phase“ der Prüfungsvorbereitung im letzten Jahr vor der Prüfung griffbereit hat.

2. Verstehe, worauf es in der EQE ankommt

Hand in Hand mit Nummer 1 geht das frühe Verständnis der Hürden und Herausforderungen bei der EQE.

Wer schon früh weiß, worauf es in der Prüfung ankommen wird, z.B. weiß, dass der „Aufgabe-Lösungs-Ansatz“ (Problem-Solution-Approach) ein zentraler Bestandteil der Prüfung sein wird, kann sich schon früh eine hilfreiche Checkliste(n) erstellen und die richtigen Formulierungen früh üben, so dass sie in Fleisch un Blut übergehen.

Auf diese Weise lassen sich schon früh Lernschwerpunkte setzen, so dass man gerade die Dinge der EQE, die viele Punkte geben, besonders gut beherrscht.

3. Suche Dir früh eine gute Lerngruppe

Ich habe das an anderer Stelle schon einmal geschrieben, halte es aber für so wichtig, dass ich es hier wiederholen will: Suche Dir früh eine gute Lerngruppe!

Alleine lernen hat durchaus seine Berechtigung und seinen Sinn. Gerade in Zeiten in denen man sich neuen Stoff erst einmal aneignen will, kann eine Zusammenarbeit mit anderen störend sein. Insbesondere wenn jeder ein anderes Lerntempo hat.

Aber es gibt immer einen Punkt in der Prüfungsvorbereitung an dem man auf Hilfe von außen angewiesen ist.

Zum Beispiel weil man:

  • Einen Sachverhalt nicht versteht (oder es mehrere Interpretationsmöglichkeiten gibt)
  • Man eine „neutrale“ Bewertungsstelle für die Übungsklausuren braucht
  • Man neue Sichtweisen auf ein Problem benötigt
  • Man sichergehen will alle rechtlichen Aspekte ausreichend abgedeckt zu haben
  • Eine Motivationsquelle benötigt, um das Lernpensum zu schaffen
  • uvm.

Eine (gute) Lerngruppe kann das alles leisten. Darum suche Dir früh potentielle Partner. In großen Kanzleien oder Firmen gibt es vielleicht andere Kanditaten in der gleichen Situation wie Du, in kleineren Kanzleien musst Du eben auf den einschlägigen Kandidatenseminaren oder vergleichbaren Treffen nach geeigneten Partnern suchen.

Die Größe der Lerngruppe sollte aber vier Personen nicht übersteigen und alle sollten einen vergleichbaren Willen zum Bestehen der EQE mitbringen.

4. Suche Dir einen „Mentor“

Es schadet nicht, neben der Lerngruppe, auch einen Patentanwalt mit bestandener EQE als Ansprechpartner zu haben.

Damit meine ich nicht Deinen Ausbilder, der sich natürlich ebenfalls mit Deiner Ausbildung beschäftigen sollte.

Nein, ich meine einen jüngeren Patentanwalt, dessen europäische Prüfung nicht mehr als zwei bis drei Jahre zurück liegen sollte und der Dir daher aktuelle Informationen über die Prüfung, passende Literatur und gute Kurse geben kann.

Denn Dein Ausbilder muss per Definition schon mindestens 5 Jahre als europäischer Patentanwalt gearbeitet haben und daher wird bei ihm die Prüfung meist schon deutlich länger her sein. Er kann Dir daher zwar fachlich helfen, Dir aber kaum noch gute Tipps für die Prüfung selbst geben, da sich die Bedingungen inzwischen schon mehrfach geändert haben.

Ein weiterer Vorteil eines „Mentors“ ist, dass dieser (in der Regel) nicht direkt weisungsbefugt ist, man also hier sich eher traut auch mal eine vermeintlich „dumme“ Frage zu stellen, die man eventuell seinem Ausbilder, der gleichzeitig auch noch der eigene Chef ist, nicht unbedingt stellen will.

5. Wo soll man anfangen?

Wenn man vor dem großen Berg steht, den die EQE mit ihrer ganzen Informationsfülle darstellt, dann weiß man meist nie, womit man beginnen soll.

Die Einführung der Vorprüfung hat den Vorteil, dass der Prüfling nun besser „an die Hand genommen“ wird und eine Anleitung bekommt, auf was er sich erst einmal schwerpunktmäßig vorbereiten sollte.

Ich empfehle daher zu Beginn eine intensive Beschäftigung mit den Rechtsfragen, die in der Vorprüfung und im DI-Teil gestellt werden.

Unterstützend hierzu kann man sich mit der „Einleitenden Literatur“ beschäftigen, die ich hier beschrieben habe, sich schon einmal einen guten Kommentar zulegen, die Fragen von DeltaPatents für den D-Teil durcharbeiten und sich z.B. den Newsletter vom EPA mit den regelmäßigen Rechtsfragen bestellen.

Auch der Kurs, der zur Vorbereitung auf die Vorprüfung vom EPA angeboten wird, ist eine lohnende Ergänzung zur ersten Prüfungsvorbereitung.

Auf diese Weise findet man einen guten Einstieg in die EQE und lernt – ganz nebenbei – auch noch wertvolle Informationen für die echte Praxis als Patentanwalt.

Diese Vorbereitung ist dann später auch für alle anderen Prüfungsteile eine gute Grundlage, da eine richtige rechtliche Bewertung der Hintergründe natürlich auch bei allen anderen Teilen eine Rolle spielt, selbst wenn sie nicht immer explizit abgefragt wird.

6. Erstelle konsequent Hilfsmaterialien

Während Du Dich auf die Prüfung vorbereitest, solltest Du immer hinterfragen, wie Du am besten die neuen Erkenntnisse für Dich festhalten kannst. Und zwar so, dass Du auch in zwei Jahren noch weißt, was Du damit bezweckt hast.

Das bedeutet z.B., dass Du Formulierungshilfen für wiederkehrende Aufgaben sammelst, oder dir Checklisten anfertigst, oder Mindmaps entwirfst, oder Entscheidungen zusammenfasst, oder Deine Bücher mittels Farbmarkierungen, Fußnoten, Verweisen und Klebezetteln „aufbereitest“.

Versuche auch bei einem neuen Problem, diese umfassend zu lösen. Also nicht nur die konkrete Fragestellung zu beantworten, sondern auch die zugehörigen Themenbereiche nachzulesen und evtl. in eigenen Worten zusammenzufassen bzw. „aufzuarbeiten“.

Wenn Du z.B. eine Frist berechnen musst. Könntest Du Dir eine Mindmap erstellen, die nicht nur EPÜ-Fristen, sondern auch PCT-Fristen umfasst und auch auf Ausnahmen wie z.B. Fristversäumnisse, etc. eingeht.

Vielleicht bastelst Du Dir auch einen „Fristenrechner„, mit dessen Hilfe Du Fristen besser und sicherer berechnen kannst?

7. Schwäche Schwächen und stärke Stärken

Jeder Mensch hat Schwächen und Stärken. Wie im wahren Leben zeigt sich auch bei der EQE, dass man zwar Schwächen abschwächen sollte, aber die besten Ergebnisse erzielt, wenn man vor allem seine Stärken konsequent ausbaut.

Bei den Schwächen sollte man also nur die Schwächen angehen, die wirkliche „Roadblocks“ darstellen.

Wenn z.B. meine Handschrift so unleserlich ist, dass außer mir keiner diese entziffern kann, dann muss ich etwas ändern.

Wenn aber meine Handschrift leidlich leserlich ist und ledigilich unter Zeitdruck unleserlich wird, dann sollte ich meine Energie eher darauf verwenden strukturiert zu schreiben, ein gutes Schreibwerkzeug zu besitzen und mir ansonsten einen Arbeitsablauf zurecht legen, der mich eben nicht unter Zeitdruck setzt, sondern bei dem ich z.B. während der gesamten Prüfung „abgebbares Material“ produziere.

8. Mache so viele Übungsklausuren wie möglich unter „Realbedingungen“

Ich wiederhole mich mit diesem Hinweis auch in meinen anderen Beiträgen, aber es ist einfach wichtig, die Übungsklausuren wie „wertvolle Schätze“ zu behandeln, die man daher möglichst unter Realbedingungen schreiben sollte, damit man maximalen Nutzen daraus ziehen kann.

Wer im Internet schnell mal nach einem Stichwort sucht, eine elektronische Hilfe zur Berechnung einer Frist nutzt, sich keine echte Zeitbegrenzung setzt, oder Pausen an Stellen vorsieht, an denen man in der Prüfung keine hat, betrügt sich selbst und wird in der Regel am Ende eine deutlich bessere Arbeit erstellen, als es ihm in der Prüfung möglich gewesen wäre.

Das Ergebnis ist klar: Man glaubt sich gut vorbereitet, amüsiert sich evtl. sogar über die anderen Prüflinge und deren offensichtlichen Fehler, und scheitert dann grandios in der eigentlichen Prüfung.

Macht diesen Fehler bitte nicht!

Allerdings muss ich zugeben, dass mein Tipp ein großes Problem hat: Gerade für das Verständnis der Prüfung und das erstellen guter Hilfsmaterialien wie z.B. Formulierungshilfen ist es unerlässlich alte Klausuren inklusive der Prüferkommentare und Musterlösungen durchzusehen.

Eine teilweise Lösung aus diesem Dilamme ist folgendes: Mit gedachten Scheuklappen durch die Prüfungen zu gehen. Dabei nimmt man sich eine konkrete Aufgabe vor, wie z.B. Formulierungshilfen für den Aufgabe-Lösungs-Ansatz zu finden und sucht nur nach solchen Textstellen, ignoriert aber so gut wie möglich den Rest der Prüfung indem man gar nicht erst versucht die Prüfung ganz zu lesen oder zu verstehen.

Wenn man dann noch die Prüfung ein paar Wochen oder Monate herum liegen lässt, bevor man sie wirklich unter Realbedingungen schreibt, ist der „Schaden“ meist gering, weil man sich nur noch wenig an Einzelheiten erinnern kann.

Ein anderer Ansatz ist es eine oder zwei Aufgaben zu „opfern“, dass heißt diese hier nach allen Regeln der Kunst auf verwertbare Hinweise durchzugehen und eben einzugehen, dass man diese Prüfungen nicht mehr unter Realbedingungen schreiben wird. Hierzu würde ich vor allem die Arbeiten vor 2009 verwenden, auch wenn sich seither die Prüfungsbedingungen geändert haben.

Die dritte und letzte Lösung ist, dass man natürlich nach jeder Übungsklausur auch eine detaillierte Analyse seiner Hilfsmittel anfertigt und so seine Hilfsmittel kontinuierlich verbessert.

9. Plane feste „Klausur-Termine“ im letzten halben Jahr vor der Prüfung ein

Mit „Klausur-Termin“ meine ich nicht die Prüfungsarbeit an sich, sondern das „Klausur“ im Sinne von „Rückzug“.

In der heißen Phase der Prüfungsvorbereitung solltest Du Zeiten einplanen in denen Du konsequent am Stück, ohne Unterbrechung und fokussiert auf die EQE lernen kannst.

Was Du konkret machst, hängt natürlich von Deinem Charakter ab, gehe aber nicht davon aus, dass Du „am Feierabend“ oder „am Wochende im Kreise der Familie“ die nötige Ruhe findest, um richtig zu lernen.

Geeignete Beispiele wären:

  • Ein fester Platz in einem Lern-Raum in einer Bibliothek
  • Ein Aufenthalt in einem Kloster (kein Scherz, viele Klöster bieten die Möglichkeit in ihren Gästehäusern unterzukommen und dort ungestört zu arbeiten)
  • Ein Urlaub (allein!)
  • Eine Berghütte
  • etc.

10. Gehe bestmöglich vorbereitet in die Trainings-Kurse

Es gibt zahlreiche Anbieter von Seminaren und Trainingskursen. Die Kurse von den großen Anbietern sind auch wirklich sehr hilfreich und zu empfehlen.

Ich habe jedoch gemerkt, dass ich mehr Nutzen aus ihnen ziehen kann, wenn ich schon so gut vorbereitet bin, dass ich der Meinung bin eigentlich den Prüfungsteil schon schreiben zu können.

So kann man sich im Seminar auf die Dinge konzentrieren, die noch wirkliche Lücken darstellen und hat nicht das Problem, dass man von den vielen Informationen und Übungen „erschlagen“ wird.

Diese Herangehensweise bedingt aber auch, dass man sich rechtzeitig so gut vorbereitet hat, dass man eben schon gut vorbereitet ins Seminar gehen kann und danach immer noch so viel Zeit bleibt die aufgezeigten Lücken zu schließen und entsprechend nochmals an sich zu arbeiten.

Man muss also für diese Strategie mindestens ein halbes Jahr von dem EQE-Termin schon bestens vorbereitet sein, so dass man z.B. im Herbst ein Seminar besucht und dann die Winterpause für den Feinschliff nutzen kann.

Viel Erfolg!

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Was uns Schlüsselworte verraten…

In eigentlich jedem Prüfungsteil werden Schlüsselworte oder -bemerkungen verwendet, die als klare Hinweise auf bestimmte Sachverhalte und Lösungsstrategien zu werten sind. Wer als Prüfling ein Gespür für diese Schlüsselworte entwickelt, kann die richtigen Schwerpunkte bei der Beantwortung der Aufgabe setzen.

Grundlagen

Ein wichtiges Merkmal aller EQE-Teile ist, dass sie Schlüsselworte und -bemerkungen enthalten, die einen klaren Hinweis auf die Lösungsstrategie geben sollen. Sie sind gewissermaßen „versteckte Codes“, die dem Prüfling helfen sollen die richtigen Antworten zu liefern bzw. die richtigen Schwerpunkte bei der Beantwortung zu setzen.

Ich will daher in diesem Beitrag mal ein paar Schlüsselworte und -bemerkungen vorstellen, die häufig in den einzelnen Prüfungsteilen verwendet werden und erklären was hinter ihnen stecken kann.

Natürlich kann diese Liste nie vollständig sein. Auch sollte man nicht unbedingt am konkreten Wort „kleben“ sondern eher versuchen, die dahinter stehende Logik zu verstehen.

Wenn Du von Anfang auf diese Schlüsselworte achtest, z.B. indem Du sie bei jeder Übungsaufgabe aktiv suchst und gelb markierst, wirst Du bald ein Gespür dafür bekommen, welche Hinweise sich in einer Aufgabe verbergen.

Teil A und B (Chemie)

Teil A und B sind bezüglich der verwendeten Schlüsselworte sehr ähnlich (zumindest im Bereich Chemie).

Bei beiden Teilen geht es darum einen erteilbaren Anspruchssatz zu entwickeln. Daher überwiegen auch in der Aufgabe die Hinweise welche Erfindungsteile lohnenswert in einen Anspruch aufgenommen werden sollten.

Ein paar Beispiele:

  • Schlüsselwort(e): “sehr wünschenswert”, “besonders bevorzugt”, “außerordentlich wertvoll”, “zum allerersten Mal”, “die besten Ergebnisse”, „besonders […]“, „signifikant verbessert“, „stark erhöht“, „muss“, „essentiell“, „wichtig“
  • Übersetzung: Hinweis auf erhaltenswerte Teile der Erfindung. Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden.

 

  • Schlüsselwort(e): “weiterer Vorteil”, “vorzugsweise”, “sind geeignet”, “streben wir auch Schutz an”, “noch akzeptable Auflösung”, “kann dazu dienen”, “zufriedenstellend”, “bessere Ergebnisse werden erreicht”, „alternativ“, „wahlweise“, „ebenfalls gute Ergebnisse“, „vorzugsweise“, „erhöht“, „geeignet“, „fakultative Bestandteile“
  • Übersetzung: Meist als Hinweis dass das Merkmal in einem Unteranspruch verwendet werden kann. In Teil B kann dies auch ein Hinweis auf mögliche sinnvolle Beschränkungen des Anspruchssatzes sein.

 

  • Schlüsselworte: „von … bis …“
  • Übersetzung: Bei Bereichen immer prüfen, ob hierauf ein Schutz möglich ist. Insbesondere wenn ein technischer Effekt mit dem Auswahlbereich verbunden ist.

 

  • Schlüsselwort(e): “konventionell”, “bekannt”, “ausführlich beschrieben”, “allgemein anerkannt”, “dem Fachmann wohlbekannt”, „handelsüblich“, „normalerweise“, „sind Standard“
  • Übersetzung: Klarer Hinweis auf Stand der Technik. Hier ist kein “Blumentopf” zu gewinnen, also auch keine Energie verschwenden! Die einzige Ausnahme: Die Kombination ist als neu und “überraschend” beschrieben.

 

  • Schlüsselbemerkung: „Unsere Firmenpolitik ist es keine Anspruchsgebühren zu zahlen.“
  • Übersetzung: Nicht mehr als 15 Ansprüche!
  • Schlüsselwort(e): „keine Wirkung“, „keine Reaktion“, „zu langsam“, „wirtschaftlich uninteressant“, „mindert die Effizienz“, „nicht wesentlich“, „erhebliche Zusatzkosten“
  • Übersetzung: Hinweis auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch solch ein Hinweis auch im Mandantenschreiben).

Teil C

Bei Teil C muss man vor allem auf das Mandantenschreiben achten. Eigentlich versteckt sich dort in jedem Absatz mindestens ein Hinweis auf eine Handlung, die der Prüfling durchführen muss.

Zwischen den vielen individuellen Hinweisen, die spezifisch für den jeweiligen Fall sind, gibt es auch hier wiederkehrende Muster.

Ein paar Beispiele:

  • Schlüsselbemerkung: „… am Tag der Einreichung hinzugefügt.“
  • Übersetzung: Hier gibt es möglicherweise ein Prioritätsproblem. Also auf Dokumente achten, die hier die Zwischenveröffentlichungen für das Merkmal sein können und die wirksame Prioritäts-Inanspruchnahme genauer prüfen.

 

  • Schlüsselbemerkung: „… während der Prüfung hinzugefügt.“
  • Übersetzung: Achtung! Hier könnte eine unzulässige Erweiterung vorliegen!

 

  • Schlüsselbemerkung: „A ist identisch mit B, abgesehen davon …“
  • Übersetzung: Achtung! Genau die genannten Unterschiede können Prioritätsprobleme oder unzulässige Erweiterungen darstellen. Hier ist zu prüfen wann die Änderungen ins Verfahren eingebracht wurden.

 

Teil DI

Im DI-Teil sind recht konkrete Rechtsfragen zu lösen, daher braucht man hier nicht so sehr nach Schlüsselworten schauen.

Allgemein sollte man aber im Hinterkopf behalten, dass fast immer Fristen berechnet werden müssen. Daher ist jede Datumsangabe als ein Hinweis auf eine Fristenprüfung anzusehen.

Teil DII

Im DII-Teil ist eigentlich auch wie bei DI immer die korrekte Berechnung von Fristen wichtig. Daher ist auch hier fast jede Datumsangabe als ein Hinweis auf eine Fristenprüfung zu verstehen. Außerdem kommt es eigentlich immer vor, dass bestimmte Handlungen versäumt wurden und innerhalb einer Frist (die konkret berechnet werden muss) nachzuholen sind. Ist die reguläre Frist schon abgelaufen, so gibt es evtl. Weiterbehandlungsmöglichkeiten oder Wiedereinsetzungen (letztere eher selten). Hierbei übrigens immer auch die Gebührenzahlungen für die einzelnen Handlungen erwähnen.

Weitere Schlüsselworte, die bei Teil DII eine Rolle spielen können sind z.B.:

  • Schlüsselwort(e): „bekannt“, etc. (siehe bei Teil A und B)
  • Übersetzung: Auch bei Teil D sind Hinweise auf den bekannten SdT wichtig. Kann aber auch ein Hinweis darauf sein, genauer nach der Lösung zu suchen. Nur weil die Einzelkomponenten „bekannt“ sind, kann die Kombination dennoch neu und erfinderisch sein.

 

  • Schlüsselbemerkung: „Unsere Patentangelegenheiten werden von einem unserer Angestellten bearbeitet, der unser Patent-Manager ist und auch unsere Firma vor dem EPA vertritt.“
  • Übersetzung: Unser Patentvertreter ist ein patentrechtlicher Laie, der möglicherweise zahlreiche formelle Fehler gemacht hat. Seine Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen.

 

    • Schlüsselwort(e): „unerwartet“, „überraschend“, „A ist nicht so gut wie B“, „weitaus effizienter“
    • Übersetzung: Achtung! Hier versteckt sich möglicherweise die Erfindung.

 

  • Schlüsselbemerkung: Konkrete Länder sind erwähnt.
  • Übersetzung: Im Sachverhalt ist garantiert zu prüfen, in welchen Ländern welcher Schutz besteht. Möglicherweise wird eine (Nicht-)Verletzungshandlung im Ausland zu prüfen sein, in dem kein Schutz besteht.

 

  • Schlüsselbemerkung: „Die Anmeldung wurde kurz nach ihrer Einreichung zurückgenommen.“
  • Übersetzung: Garantiert muss geprüft werden, ob die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch genommen werden kann (in der Regel ja). Was ist außerdem noch zu beachten, wenn die Prioanmeldung zurückgenommen wurde und man die Priorität beanspruchen will? Denkt z.B. mal an Übersetzungserfordernisse…

 

  • Schlüsselbemerkung: „Wir haben eine Aufforderung des EPA erhalten.“ Häufig mit der Bemerkung kombiniert, dass man darauf noch nicht reagiert hätte.
  • Übersetzung: Wir sind hier in einer EPA-Prüfung. Natürlich ist dem Amt IMMER Folge zu leisten und auf deren Schreiben zu reagieren (;-)). Also welche Handlungen sind vorzunehmen und welche Fristen (und Gebühren gelten)?

 

  • Schlüsselbemerkung: „Wir wollen unser Produkt auf den europäischen Markt bringen.“
  • Übersetzung: Sag‘ mir Patentanwalt: Haben wir ausreichend Schutz in Europa bzw. wie können wir diesen verbessern?

 

  • Schlüsselbemerkung: „einvernehmliche Lösung“
  • Übersetzung: Bitte keinen Einspruch, sondern eher Kreuzlizenz oder ähnliches prüfen.

 

Zeitlinien-Übersicht im DII-Teil

Der DII-Teil ist trotz seiner Reform seit dem Jahr 2013 immer noch ein schwieriger Brocken auf dem Weg zur bestandenen EQE. Meist ist der Fall sehr komplex angelegt und der Bewerber muss erst einmal den Sachverhalt sortieren, bevor er sich an die Bearbeitung der Lösung wagen kann. Hier will ich ein nützliches „Werkzeug“ vorstellen, die Erstellung einer „Timeline“- oder Zeitlinien-Übersicht.

Der DII-Teil stellt die Prüflinge vor die große Herausforderung viel Information in wenig Zeit richtig verarbeiten und einsortieren zu müssen. Vor allem sind im DII-Teil häufig viele verschiedene zeitliche Daten zu finden die mit bestimmten Sachverhalten in Korrelation gesetzt werden müssen.

Hier hat sich in der Vergangenheit eine relativ einfache Methode bewährt, mit der man diese Informationen festhalten kann:

Zuerst klebt man zwei DIN A4-Blätter so zusammen, dass ein DIN A3-Blatt entsteht (oder man bringt gleich ein DIN A43-Blatt zur Prüfung mit).

Nun teilt man das Blatt in folgende Abschnitte:

1. Die gesamte obere Hälfte des Doppelblattes sollte für die Zeitlinien reserviert sein. Hier empfehle ich für jedes Schutzrecht eine eigene Zeitlinie zu zeichnen und für jede Partei eine eigene Farbe zu verwenden.

Ich habe jedenfalls zum besseren Verständnis für den DII-Teil mal eine solche „Zeitlinien-Übersicht“ anhand des DII-Teils von 2014 erstellt (übrigens ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

 

 

 

 

 

Wie man sehen kann, wird für jede Schutzrechtsfamilie ein eigener Zeitstrahl erstellt, der alle wichtigen Daten enthält, wie z.B. Prioritätsanmeldetag, Tag der Nachanmeldung, Inanspruchnahme von Prioritäten (per Pfeil), Veröffentlichungsdatum (wichtig z.B. zur Abgrenzung von 54 (2) und 54 (3)-Schriften). Es ist dabei auch eine gute Praxis mit Farben zumindest eigene Anmeldungen und gegnerische Anmeldungen zu unterscheiden (insbesondere wichtig, wenn mehr als zwei Parteien involviert sind).

Bei dieser Methode ist es übrigens wichtig erst einmal den ganzen Text zu lesen und am besten alle Zeitangaben im Text zu markieren. Nur so erhält man ein Gefühl dafür wie man auf dem Blatt die Zeitangaben in Relation zueinander positionieren muss. So wird z.B. im DII-Teil von 2014 die sehr frühe Anmeldung EPFR3 erst relativ spät im Text erwähnt. Hat man gleich beim ersten Lesen begonnen alles festzuhalten, dann kommt man dort evtl. in Platzprobleme.

Ein Anmerkung: Da sich der Sachverhalt hier in einen „Stoff-Anmeldungen“-Teil und einen „Verfahrens“-Teil aufspaltet, könnte man auch darüber nachdenken EPFR1, EPFR2 und EPCZ1 links nebeneinander und EPFR3 und PCTCZ2 rechts nebeneinander aufzuzeichnen (ist hier aber nicht „prüfungsentscheidend“).

2. In der unteren Hälfte des Doppelblattes wird dann das Blatt nochmals zweigeteilt: In das obere Drittel werden links „Allgemeine Infos“ über den Mandanten und den Gegner eingetragen und rechts wichtige „Hinweise“ im Text festgehalten.

Die „Hinweise“ können hierbei alles betreffen, was einem beim Lesen der Aufgabe besonders ungewöhnlich oder „festhaltenswert“ erscheint.

Schlüsselworte hierfür können z.B. Bemerkungen sein, wie „es ist uns besonders wichtig„, „was wir noch nicht erwähnt hatten“ oder „besonders merkwürdig/auffallen war„, etc..

Natürlich können auch die Fragen weitere Hinweise auf bestimmte Sachverhalte enthalten, bei denen es sich lohnt genauer hinzusehen.

Wie man sieht, enthält meine „Hinweisbox“ als ersten Hinweis den Wunsch des Mandanten den indischen Lieferanten zu behalten. Meines Erachtens ein deutlicher Hinweis zu prüfen, ob der indischen Lieferant das geschützte Verfahren weiterhin anwenden darf.

Der zweite Hinweis betrifft den Mandantenwusch nach „freundschaftlicher“ Zusammenarbeit mit der CLC. Dies ist meines Erachtens ein ziemlich deutlicher Hinweis auf eine Kreuzlizenz oder eine Rechteübertragung. Ich würde jedenfalls diesen Punkt unbedingt diesbezüglich prüfen.

Außerdem habe ich noch einen dritten Hinweis auf die Situation von PCTCZ2 aufgeschrieben. So wie hier die Aufgabe formuliert ist (Stichwort „deutliche Verbesserung“), muss man einfach prüfen, welche Möglichkeiten es gibt dieses Schutzrecht doch noch für den Mandanten nutzbar zu machen. Im Kopf müssen bei einem solchen Sachverhalt einfach die Signallampen für Themen wie „Wiedereinsetzung“ und „Weiterbehandlung“ angehen!

Weitere Hinweise, die man z.B. auch noch in die Hinweisbox schreiben könnte:

  • Prioritätssituation der EPCZ1-Ansprüche: Offensichtlich können nicht alle Anspruchsmerkmale die Prioritäten von CZ1 wirksam in Anspruch nehmen.
  • Überraschende Wirkung von Y.
  • Hinweis, dass eine Übersetzung von CZ1 eingereicht werden muss, um beim EPA Prioritätsansprüche zu bestätigen.

Ich habe diese Hinweise für mich unten bei der Zusammenfassung der verschiedenen Schutzrechte festgehalten. Ich denke aber inzwischen, zur besseren Übersicht ist es besser man hält diese Punkte auch oben im Hinweisfeld fest.

Am Ende der Prüfung sollte man nämlich jeden Hinweis nochmals durchgehen und schauen, ob man diesen in seiner Antwort in irgendeiner Form auch berücksichtigt hat. Durch Wegstreichen des jeweiligen „erledigten“ Hinweises kann man dann sicher gehen, dass man keinen Hinweis übersehen hat.

Die unteren zwei Drittel sind den Zusammenfassungen der verschiedenen Schutzrechten gewidmet. Auch hier habe ich mit Farbcodes gearbeitet.

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

 

 

 

 

 

Hier hält man vor allem stichwortartig die Hinweise auf den Schutzumfang der Anmeldung fest und weitere Angaben, wie z.B. Validierung in bestimmten Ländern, Prioritätsbeanspruchungen, etc. Auch hier verwendet man natürlich nach Möglichkeit einheitliche Farbcodes.

Man sieht, dass man so auf der gesamten DIN A3-Seite eine gute Zusammenfassung des Sachverhalts auf einen Blick hat.

Probiere mal aus, ob Dir die Zeitlinienübersicht bei Teil DII hilft.

 

Die Bewertungspraxis bei Teil A

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis richtig zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis bei Teil A aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

Grundlagen

Bei Teil A liegt der Schwerpunkt ganz klar auf der Gestaltung eines erteilbaren Anspruchssatzes anhand der Vorgaben durch den Mandanten und den SdT.

Dies macht sich auch bei der Bewertung bemerkbar. So wurden 2014 wieder bis zu 70 Punkte allein auf die möglichen unabhängigen Ansprüche vergeben. Weitere 15 Punkte wurden dann noch für die abhängigen Ansprüche vergeben.

85% aller Punkte entfielen somit 2014 allein auf einen erteilbaren Anspruchssatz mit 15 Ansprüchen (mehr Ansprüche wollte der Mandant nicht!). Das bedeutet allein die Abgabe der 15 erteilbaren Ansprüche hätte schon zum komfortablen Bestehen der Prüfung ausgereicht!

Du siehst also, dass Du dementsprechend 70%-85% der Zeit bis zu 3 der 3,5 Prüfungsstunden der Ausarbeitung des Anspruchssatzes widmen solltest.

Der richtige Anspruchssatz bringt die „fetten Punkte“

Hierbei gilt:

  • Ist ein Anspruch nicht neu, dann gibt es Null Punkte!
  • Bei schwerwiegenden Mängeln der Ansrpüche bzgl. erfinderischer Tätigkeit oder dem Übersehen „essentieller“ Merkmale kann es schon mal Abzüge in Höhe von 10 – 20 Punkten geben.
  • Als „Daumenwert“ kann man pro fehlendem Merkmal (wenn das Merkmal nicht ganz so gravierend ist) meist bis zu 5 Punkte Abzug ansetzen
  • Mangelnde Klarheit wird meist geringer bestraft (ca. 2 Punkte Abzug)

Diese Punktevergabepraxis hat natürlich Auswirkungen auf die allgemeine Herangehensweise bei Teil A.

Das wichtigste Ziel in Teil A müssen für Dich daher einer oder mehrere sinnvolle, an Mandantenwünschen orientierte, erteilbare, unabhängige Ansprüche sein!

Das bedeutet für Deine Prüfungsstrategie z.B.:

  • Du machst Dich unbedingt mit allen Anspruchskategorien vertraut und hast selbst für eher exotische Anspruchskategorien (z.B. Product-by-Process) klare Anweisungen und Beispiele in Deinen Unterlagen.
  • Du wirst im Zweifel lieber ein beschränkendes Merkmal zu viel im Anspruch stehen haben, als eines zu wenig.
  • Du liest die Mandantenwünsche ganz genau: Meist lassen sich alle wichtigen Wünsche (auf Schlüsselworte achten!) auch umsetzen (-> Anwendung der „reversen Logik“ in der Prüfung).

Die Beschreibung bringt auch Punkte

Obwohl der Schwerpunkt bei Teil A also ganz klar auf den Ansprüchen liegt, solltest Du die Punkte, die man durch eine gute Beschreibung erhalten kannst, nicht vollständig ignorieren. Hier liegen nämlich wieder einmal sehr „niedrig hängende Früchte“ versteckt.

So werden z.B. eigentlich immer 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2 vergeben. Etwas, dass man mit ein wenig Übung locker „herunterschreiben“ kann.

Außerdem wird in Teil A immer mehr Wert auf eine korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ gelegt. Etwas, was Du gut als Checkliste mittels Formulierungshilfen vorbereiten kannst. Hier können also nochmals 5-6 leichte Punkte geholt werden.

Außerdem wird in der Regel die „konsistente“ Anpassung der Beschreibung an die Ansprüche mit weiteren 3-5 Punkten belohnt. Diese solltest Du ebenfalls vergleichsweise einfach  erreichen, insbesondere wenn Du erst die Beschreibung nach Ausarbeitung des Anspruchssatzes beginnst.

Diese insgesamt 15 Punkte scheinen also auf den ersten Blick nicht viel zu sein und retten die Arbeit natürlich nicht, wenn der erste unabhängige Anspruch schon ein Neuheits-Problem hat, aber sie können das entscheidende Zünglein an der Waage sein. Außerdem lassen sie sich innerhalb von ca. 30 Minuten einsammeln, sofern Du gut vorbereitet bist.

Zum Abschluss noch zwei „Hausaufgaben“:

  1. Gehe mal alle Prüfungen der letzten zehn Jahre durch und sammele alle Anspruchskategorien, die Du finden kannst. Erstelle Dir nun eine schöne Übersicht mit allen Kategorien, einem Beispiel bzw. einer Formulierungshilfe und evtl. noch Rechtsprechung bzw. Richtlinienzitate, etc. dazu.
  2. Erstelle Dir eine gute Checkliste mit Formulierungshilfen für das Ausarbeiten einer Beschreibung in Teil A. Hier sollte die Detailtiefe so groß sein, dass Du quasi Deinen Verstand ausschalten kannst und einfach nur die Vorlage abschreiben und mit den Falldetails an den passenden Stellen ergänzen kannst.

 

 

Ordnung auf dem Tisch

Die richtige Ordnung auf dem Tisch (und darunter) ist nicht zu unterschätzen. Gerade in Teil C hat man mit so vielen Dokumenten zu tun, dass es prüfungsentscheidend sein kann, ob man auch in der Hektik immer den Überblick über seine Unterlagen hat.

Ich gebe es offen zu: Ich bin kein Leertischler. Zwar bemühe ich mich in der täglichen Arbeit einen aufgeräumten Schreibtisch zu bewahren, aber ich bin weit davon entfernt ein echter Leertischler zu werden, so wie es von vielen Zeit- und Produktivitätsmanagern gefordert wird.

Ich bin einfach ein zu kreativer Mensch, als dass ich mit nur einem Schreibwerkzeug, Schreibblock und der Computertastatur auf meinem Schreibtisch zufrieden wäre.

Was im normalen Arbeitsleben allerdings noch eine „lässliche Sünde“ ist, kann in der Prüfung häufig eine entscheidende Bedeutung bekommen: Wer nicht zu jeder Zeit alle Unterlagen griffbereit und geordnet sortiert hat, wird ernsthafte Probleme bekommen.

Daher will ich sieben Tipps geben, wie ihr optimal vorbereitet in die Prüfung geht:

7 Tipps für einen ordentlichen Prüfungsplatz

1. Ordner mit Trennstreifen und Klarsichthüllen

Stellt euch für jeden Prüfungsteil einen Schnellhefter oder schmalen Leitz-Ordner zusammen, der folgendes enthält:

a. Als erstes braucht ihr Trennstreifen. Am besten verschiedenfarbig für jedes Schreiben, welches ihr bekommt. Also z.B. in Teil C für das Mandantenschreiben, das Patent, jede der Entgegenhaltungen und Form 2300.

b. Sowie weitere Trennstreifen für jedes Dokument, welches ihr selbst anfertigen werdet. Also z.B. Antwort auf Mandantenschreiben, neue Ansprüche, etc.

Bei Teil C geht ihr sogar noch weiter ins Detail und macht zusätzlich einen Abschnitt für „Einleitung“, „unzulässige Erweiterung (Art. 123)“, einen für „Neuheit (Art. 54)“, einen für „erfinderische Tätigkeit (Art. 56)“, einen für „Sonstiges“ und evtl. noch einen für „Schluss“.

c. Weiterhin braucht ihr Klarsichthüllen, die möglichst transparent sind und sich oben und seitlich öffnen lassen.

d. Zu jedem Trennstreifen, den ihr für ein eigenes Dokument vorgesehen habt, heftet ihr nun mittels eines Heftstreifens eine Klarsichthülle, so dass ihr die Einzelseiten eines selbst angefertigten Dokuments leicht in die dafür thematisch passende Klarsichthülle stecken könnt.

e. Die Heftstreifen könnt ihr nun in den Schnellhefter oder schmalen Leitz-Ordner abheften.

Wenn ihr nun in der Prüfung eure Unterlagen erhaltet, dann entfernt ihr zuerst einmal alle Heftklammern (Enthefter), locht die Dokumente und heftet sie auf dem passenden Heftstreifen inklusive Trennstreifen ab.

Auf diese Weise erhaltet ihr einen Schnellhefter oder schmalen Leitz-Ordner mit leicht entnehmbaren und dank Trennstreifen korrekt beschrifteten (und farblich markierten) Dokumenten.

Wenn ihr euch dann noch angewöhnt eure Farbmarkierungen in anderen Texten mit den passenden Textmarkern zu machen, also Textmarker verwendet, die farblich zu dem passen Dokument gehören (z.B. orangener Marker und orangener Trennstreifen), dann habt ihr eine zusätzliche Möglichkeit einfach festzuhalten, welches Dokument zu welchem Argument gehört.

Weiterhin könnt ihr so alles was ihr selbst anfertigt in die passende Klarsichthülle stecken (Seitenzahlen aber nicht vergessen) und so griffbereit aufbewahren.

Auf diese Weise habt ihr immer Ordnung in euren Unterlagen, denn ihr habt auf kleinstem Raum dafür gesorgt, dass ihr immer jedes Dokument an der richtigen Stelle habt.

Diese Herangehensweise wurde übrigens vom sehr guten Michalski-Hüttermann-Seminar inspiriert, die eine ähnliche Vorgehensweise empfehlen.

2. Nutzt eine Hängemappen-Transportbox

Nutzt eine Hängemappen-Transportbox für eure vorgefertigten und mitgebrachten Unterlagen.

Update: Alternativ zu der genannten Box, habe ich die Hängemappenbox SWING entdeckt, welche mir handlicher und für die Teile A, B und C geeigneter erscheint, bei denen man eigentlich nicht alle Materialien mitschleppen muss (im Gegensatz zu Teil D). Da die Boxen außerdem in verschiedenen Farben bestellt werden können, könnte man sich z.B. eine rote Box speziell für Teil A herrichten und z.B. eine blaue Box für Teil C vorbereiten. Selbst wenn einige Unterlagen dann doppelt einsortiert werden müssten, hat man auf diese Weise seine Sammlung für den jeweiligen Teil stets griffbereit ohne sich zu überladen.

So könnte man z.B. jeweils eine Hängemappe für

  • PCT
  • PVÜ
  • EURO-PCT
  • EPÜ-Leitfaden
  • Nationales Patentrecht
  • GBK-Entscheidungen
  • Wichtige T- und R-Entscheidungen
  • Auszüge aus dem EPA-Amtsblatt
  • Internationale Verträge
  • Mindmaps
  • Checklisten
  • offizielle Formulare
  • und prüfungsteilspezifische Unterlagen

mitnehmen. Dies ist natürlich nur ein Vorschlag, ihr wollt vielleicht etwas ganz anderes in der Prüfung dabei haben. Auf jeden Fall könnt ihr so viele Informationen auf kleinstem Raum neben euch auf den Boden stellen und habt bei Bedarf alles sofort griffbereit.

3. Nutzt Buchstützen

Für die Bücher, die ihr auf jeden Fall dabei haben wollt, z.B. EPÜ und Rechtsprechung des EPA, solltet ihr einfache Buchstützen mitnehmen.

Das schafft Platz und Ordnung auf dem Schreibtisch und es vermeidet den peinlichen Vorfall wenn mitten in der Prüfung ein Buch mit lautem Knall auf den Boden donnert.

4. (Optional) Nutzt einen Leseständer

Dieser Punkt ist deshalb optional, weil ich selbst einen Leseständer in der Prüfung nie benutzt habe und daher nicht aus Erfahrung sprechen kann. Offensichtlich kann man die Prüfung auch ohne bestehen und mir persönlich wäre es etwas zu viel auf dem Schreibtisch. Dennoch kann es sein, dass man gerade in Situationen, in denen man viel Text aus dem Gesetz oder einem Kommentar abschreiben will, solch einen Leseständer gerne verwenden möchte. Wichtig ist nur, dass ihr auf eine stabile Ausführung achtet, die aber gleichzeitig nicht zu viel Platz wegnimmt.

5. Macht verkleinerte und gebundene Kopien

Manche Literatur, die man in die Prüfung mitnehmen will, hat im Original einfach eine unhandliche Größe. Ich denke da z.B. an die EPA-Richtlinien.

Hier empfiehlt es sich diese Dokumente zweiseitig auszudrucken (Vorder- und Rückseite) und in einem Copyshop binden zu lassen. So kann man z.B. die derzeit 874 Seiten (sic!) der EPA-Richtlinien auf 218 Seiten reduzieren und dennoch verbleiben sie in einem leserlichen Format.

Spare allerdings nicht bei der Bindung: Du willst Doch nicht, dass mitten in der Prüfung beim Blättern die Seiten herausfliegen.

Und, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, achtet darauf, dass ihr die aktuellste Version des jeweiligen Textes habt. Es soll in der Vergangenheit Prüflinge gegeben haben, die nach der Reform der EPA-Richtlinien immer noch die alten Zitatstellen benutzt haben…

6. Nutzt die guten alten „Mäppchen“

Ja, denkt zurück an eure Schulzeit: Die klassische „Schlamperrolle“ sorgt hier für Ordnung. Farbe und Form überlasse ich jedem selbst, denkt aber daran, dass ihr genügend Platz braucht für:

 7. Nutzt eine Brotbox

Gerade bei den langen Prüfungen ist es unerlässlich zwischendrin eine Kleinigkeit zu essen, wie z.B. eine Banane oder einen Apfel. Auch Traubenzucker und ausreichend Flüssigkeit zum Trinken gehören zu einer guten Ausrüstung dazu.

Eine Brotbox erspart euren Mitprüflingen den unschönen Anblick einer halb abgebissenen Brotstulle oder eines langsam braun werdenden Apfelrests und verhindert Butter- oder Saftflecken auf euren Unterlagen.

Hinweis: Für die hier verlinkten Artikel bekomme ich eine Vermittlungsprovision von Amazon, wenn ihr darüber den Artikel bestellt. Euch entstehen dadurch keine Mehrkosten. Ich empfehle hier nur Artikel, die ich selbst in der EQE genutzt habe und für nützlich befunden habe. Ihr könnt natürlich gerne auch andere, vergleichbare Hilfsmittel anderer Firmen und Anbieter kaufen.

Die Bewertungspraxis bei Teil D

© Nico Riffel

© Nico Riffel

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis richtig zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie einzurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil D aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

Grundlagen

Wie ich schon zuvor erwähnt hatte, ist Teil D aus historischen Gründen in einen DI- und einen DII-Teil aufgeteilt.

Dabei hat der Prüfling anscheinend freie Zeiteinteilung.

Ab 2020 kommt das zusätzliche Problem hinzu, dass die Punktevergabe zwischen DI und DII-Teil zwischen 40:60 und 60:40 schwanken kann (siehe Mitteilung des Prüfungssekretariats).

Daher ist mein bisheriger Ratschlag ca. 40% der Zeit, also 2 Stunden, für den DI-Teil aufzuwenden und dementsprechend 60% der Zeit, oder 3 Stunden, für den DII-Teil, veraltet.

Vielmehr müsst ihr in der Prüfung auf die Punkteverteilung schauen und danach eure Zeiteinteilung entsprechend anpassen.

Der DI-Teil: Rechtliche Fragen

Der DI-Teil prüft in abgeschlossenen Fragen spezifische Rechtsgebiete ab. Es scheint so, dass auch in 2020 die  maximalen Punktzahlen für die einzelnen Fragen jeweils in der Prüfung angegeben werden, so dass der Prüfling zumindest in der Prüfung die maximale Zeit berechnen kann, die er für jede Frage aufwenden sollte.

In jedem Fall sollte aber weiterhin der Umfang der Fragen des DI-Teils mit dem Anteil an der Gesamtpunktzahl korrelieren.

Das heißt, bei 40% der Gesamtpunktzahl sollten die Fragen auch so gestaltet sein, dass 2 Stunden (120 Minuten) für die Bearbeitung ausreichen. Machen die DI-Fragen 60% der Gesamtpunktzahl aus, so sollten 3 Stunden (180 Minuten) für die Lösung der Fragen vorgesehen sein.

Daher sollte es bei der von mir schon in der Vergangenheit vorgeschlagenen „3 Minuten-Regel pro Punkt“ bleiben. Das heißt die Gesamtzeit, die man sich pro Aufgabe gönnen sollte, könnt ihr einfach berechnen, indem ihr 3 Minuten mit jedem Punkt multipliziert, den ihr für die Aufgabe bekommt. Also:

  • Bei 5 Punkten, max. 15 Minuten
  • Bei 6 Punkten, max. 18 Minuten
  • Bei 7 Punkten, max. 21 Minuten
  • Bei 8 Punkten, max. 24 Minuten
  • usw.

Dies sind allerdings theoretische Überlegungen, deren praktischer Nutzen sich erst in der 2020-Prüfung zeigen wird. Daher hoffe ich auf euer Feedback, wie ihr das Problem gelöst habt!

Ich empfehle jedenfalls zu Beginn der Prüfung diese Zeiten auf das Deckblatt hinter den einzelnen Fragen zu notieren und dann vor Beginn jeder Frage auch noch die Startzeit und die errechnete „Endzeit“ aufzuschreiben.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, ich begänne mit Aufgabe 4 um 10:22 und Aufgabe 4 würde mit 6 Punkten bewertet. Nun notiere ich mir über der Aufgabe die Startzeit (10:22) und die Endzeit (10:40). Egal wo ich um 10:40 wäre, ich würde die offenen Punkte als kurze Stichpunkte mittels Bleistift notieren und zur nächsten Frage weitergehen.

Erst wenn ich alle sechs Aufgaben auf diese Weise beantwortet hätte und noch Restzeit zum Zeitlimit für D1 übrig bliebe, würde ich mir bei den Fragen, bei denen ich glaubte noch mehr schreiben zu können, noch eine Ergänzung erlauben.

Manche propagieren sogar erst den DII-Teil fertig zu stellen und erst dann noch existierende Lücken zu schließen.

Probiert einfach mal unter „Realbedingungen“ aus, was euch besser liegt.

Standardsituationen

Neben der reinen Berechnung der „Zeit pro Aufgabe“ ist es auch eine gute Übung zu erkennen, wofür in der Vergangenheit Punkte vergeben wurden.

Ein häufiger Fehler, gerade beim D-Teil ist, dass die Prüflinge sich gleich auf das Ergebnis, soll heißen, die Lösung des Problems stürzen. Dabei werden aber wichtige, meiste formale Punkte auf der Strecke gelassen, wie z.B.:

  • das richtige Zitieren aller Rechtsgrundlagen (Artikel, Regel, Case-Law, evtl. Richtlinie)
  • richtige Bewerten und ggf. Beanspruchen von Prioritätsansprüchen
  • richtige Bewertung des Standes der Technik
  • richtige Fristenberechnung (Achtung insbesondere bei Aussetzungen oder Unterschieden zwischen PCT und EPÜ)
  • Nationale Besonderheiten
  • PCT-spezifische Regelungen
  • etc.

Wie man an meiner (unvollständigen) Aufzählung erkennt, sind aber gerade diese Punkte sehr „niedrig hängende Früchte„, da sie immer wieder vorkommen und sehr gut schon in den eigenen Unterlagen vorbereitet werden können.

So gibt es z.B. eigentlich immer ein paar Fragen, die eine korrekte Fristenberechnung verlangen. Wer sich hier eine Checkliste oder eine Mindmap mit allen richtigen Rechtsgrundlagen vorbereitet hat, kann gewissermaßen „im Vorbeigehen“ zahlreiche wertvolle Punkte ohne großen Zeitverlust mitnehmen.

Im Grunde ist es ähnlich wie im Fußball: Jeder will schön spielen und „aus dem Spiel heraus“ Tore machen. Am Ende zählen aber Tore aus Standardsituationen genauso viel wie Tore „aus dem Spiel heraus“. Nur mit dem Unterschied, dass man Standardsituationen wie Eckbälle und Freistöße viel besser vorher üben und vorbereiten kann.

Selbst Jogi Löw hat erkannt, dass man Standardsituationen braucht, um zu gewinnen. Das Ergebnis kennt jeder: Deutschland wurde 2014 Fußballweltmeister und ca. 50% aller Tore in dem Tunier waren Tore aus Standardsituationen. Vielleicht nicht unbedingt immer schön, aber wirkungsvoll!

Macht also nicht den Fehler und lasst die wertvollen Punkte aus „Standardsituationen“ liegen, nur weil sie nicht so attraktiv erscheinen!

Daher meine erste „Hausaufgabe“: Geht mal alle alten Prüfungen der letzten zehn Jahre durch und sucht in den Musterlösungen unter Zuhilfenahme des Prüferberichts alle „Standardsituationen“, die ihr finden könnt und erstellt euch dann irgend eine Checkliste,  Mindmap oder ähnliches Tool mit dessen Hilfe ihr möglichst vollständig bei einer solchen Standardfrage alle Punkte einsammelt.

0,5 Punkte pro Aussage

Aus ungesicherten Quellen habe ich gerüchteweise gehört, dass in der Vergangenheit häufig  in 0,5 Punkten-Schritten bewertet wurde. Ich kann daher nicht wirklich behaupten zu wissen, dass es wirklich so ist. Dieses Gerücht scheint aber, wenn man sich die Bewertungspraxis alter Arbeiten so anschaut, nicht völlig aus der Luft gegriffen zu sein.

Das heißt bei einer Aufgabe von z.B. 6 Punkten müsste ein Prüfling zur vollständigen Beantwortung der Frage ca. 12 „bepunktbare“ Aussagen liefern (und keine Aussage die zu Punktabzug führt).

Dies erreicht ihr natürlich einerseits damit, dass ihr bei den Standardaufgaben eine solche Detailschärfe in euren Checklisten vorbereitet habt, dass ihr möglichst alle Punkte mitnehmt. Das bedeutet aber auf der anderen Seite, dass ihr nicht unnötig  viel Zeit verschwenden solltet, nur um bei einer Frage noch 0,5 Punkte mehr zu erreichen.

Vergiss nicht: Dein Ziel sollten eher stabile 60% sein, anstatt 90% (100% schafft ohnehin keiner)!

Wenn Du das Gefühl hast, dass Du alle Punkte bei einer Frage geholt hast, die man mit vernünftigem Zeitaufwand holen konnte, dann gehe lieber zur nächsten Frage oder beginne mit dem DII-Teil.

Am Ende, wenn Du vorzeitig fertig bist und Dir langweilig ist (kleiner Scherz!), kannst Du immer noch versuchen die letzten Punkte bei der einen oder anderen Frage einzusammeln.

Der DII-Teil: Rechtliche Beurteilung

Leider wird beim DII-Teil nicht genau angegeben, wie viele Punkte auf die jeweiligen Teilfragen (ca. 3-4 Stück) entfallen. Dennoch kann man mit ein wenig Prüfungsgespür erahnen, mit welcher Frage ungefähr wieviele Punkte zu erreichen sind und welche Frage demnach die meiste Aufmerksamkeit verdient.

Aufgrund der offenen Gestaltung des DII-Teils ist es sehr schwierig allgemeine Hinweise zur Lösung zu geben, allerdings gibt es zwei Ansätze, die Dir hier trotzdem helfen können wichtige Punkte zusammeln:

1. Auch bei D-II solltest Du eine große Aufmerksamkeit auf „Standardsituationen“ legen.

Hier kann man recht effektiv mit Schlüsselworten arbeiten:

  • Finde ich irgendwo im Text ein Datum, so prüfe ich immer, ob ich eine Fristberechnung (mit allen Zitaten) durchführen muss.
  • Finde ich Angaben, bei denen ich mich zu Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit äußern muss, dann mache ich eine ordentliche Neuheitsprüfung bzw. einen Aufgabe-Lösungs-Ansatz.
  • Wenn Prioritäten erwähnt sind, so prüfe ich detailliert die richtige Beanspruchung der Priorität.

…und so weiter. (Siehe auch mein Beitrag „Was uns Schlüsselworte verraten!“).

Daher meine zweite „Hausaufgabe“: Geht mal die Musterlösungen aller alten DII-Teile durch und markiert euch mit gelbem Marker, welche Teile der Antwort pure „Standardantworten“ sind. Auch hier ist es eine gute Übung fertig vorformulierte Standardsatzblöcke in einer Checkliste oder Formulierungshilfe vorzuschreiben, die man – thematisch geordnet – in der Prüfung schnell finden und einsetzen kann.

2. Damit man im D-II-Teil nicht den Überblick verliert, sollte man außerdem unbedingt die Zeitlinien-Übersicht-Strategie anwenden, die ich in diesem Beitrag vorstelle.

Viel Erfolg!

Das richtige Schreibwerkzeug

(c) Nico Riffel

(c) Nico Riffel

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, müssen alle Prüfungen handschriftlich gelöst werden. Zwar ist das Ausschneiden und Aufkleben von Text-Passagen erlaubt (und unter gewissen Umständen zum Zeitsparen sogar empfohlen, siehe z.B. Teil B), dennoch wird ein Großteil der Arbeit handschriftlich erledigt. Wer hier nicht aufpasst kann allein schon aufgrund unleserlicher Handschrift wertvolle Punkte verschenken. Daher ist ein richtiges Schreibgerät und eine gute Schreibtechnik unbedingt wichtig.

In der heutigen Zeit, in der die meisten von uns per Tastatur oder sogar per Diktiergerät bzw. Diktiersoftware ihre Texte erstellen, bringt das handschriftliche Schreiben zahlreiche Probleme mit sich:

1. Unleserliche Handschrift

Der Text, den der Prüfling in der EQE erstellt, wird von mindestens zwei Korrektoren gelesen. Die Chance ist dabei hoch, dass der Prüfer kein Muttersprachler für Deutsch ist. Das heißt, er muss nicht nur mit der Handschrift des Prüflings kämpfen, sondern evtl. auch noch mit sprachlichen Hürden.

Gleichzeitig sorgen der Zeitstress und Ermüdungserscheinungen gerade zum Ende der Prüfung dafür, dass die Handschrift noch unleserlicher wird. Wenn dann noch Fehler in Grammatik und Rechtschreibung hinzukommen, kann man sich ausrechnen, dass hier eine große Gefahr droht wichtige Punkte auf der Strecke zu lassen, nur weil der Prüfer die – möglicherweise richtigen – Argumente einfach nicht mehr entziffern kann.

Wer sich unsicher ist, ob seine Handschrift leserlich ist, kann ja seine Übungsklausuren mal einem Freund oder Freundin geben und um deren Meinung bezüglich der Lesbarkeit bitten.

Wer in einer Lerngruppe lernt, ist gut beraten ein oder zwei Klausuren (am besten diejenigen, die unter „Realbedingungen“ angefertigt wurden) gegenseitig zu korrigieren und neben den inhaltlichen Punkten auch auf die Lesbarkeit zu achten.

Be denen, die wie ich eher zu einer schlecht lesebaren Handschrift neigen, hilft nur nur üben, üben, üben.

Ich empfehle auch sich möglichst früh Papier zu verschaffen, welches dem Prüfungspapier ähnelt (hier) und alle Übungsklausuren etc. auf diesem Papier und mit dem richtigen Stift anzufertigen.

Zur Verbesserung der Handschrift gibt es übrigens inzwischen zahlreiche Bücher und Anleitungen, wie z.B. dieses hier: Handschrift-Trainer: Locker, flüssig und lesbar schreiben

2. Physische Belastung der Hand

Neben der Handschrift ist auch die allgemeine physische Belastung der Hand nicht zu unterschätzen. Selbst wenn die eigene Handschrift normalerweise leserlich ist, können Krämpfe, Sehnenscheidenentzündungen und andere Ermüdungserscheinungen ihren Tribut fordern und schlimmstenfalls dazu führen, dass man seine Gedanken nicht mehr richtig auf das Papier bekommt.

Wer die EQE noch nicht mitgemacht hat, wird vielleicht über diesen Punkt lächeln, aber gerade wenn man alle vier Teile auf einmal schreibt, ist die Belastung für eine untrainierte Hand nicht zu unterschätzen. Kaum einer von uns ist es noch gewöhnt 50 – 100 handgeschriebene Seiten in drei Tagen zu produzieren.

Es ist daher unabdingbar, neben dem Üben der Handschrift, auch auf eine gute Handhaltung beim Schreiben zu achten. Das bedeutet, dass man das Handgelenk gerade halten und über dem Papier „schweben“ lassen sollte.  Auf keinen Fall sollte die Hand abgelegt werden und „mit den Fingern“ geschrieben werden.

Weiterhin ist es notwendig, dass man neben der Übung auch das richtige Schreibgerät einsetzt.

In Foren und im Gespräch mit anderen Teilnehmern habe ich hier verschiedene Strategien gelesen bzw. gehört.

Häufig wird empfohlen Stifte mit verschiedenem Durchmesser und Schreibgefühl zu verwenden, um regelmäßig die Haltung wechseln zu können. Bei der Art der zu verwendenden Stifte gehen aber die Meinungen weit auseinander.

So schwören manche auf Füller. Das ist vor allem dann eine Option wenn der Füller gut eingeschrieben ist und man auch im normalen Berufsleben häufiger mit Füller arbeitet. Allerdings muss man sicherstellen, dass der Füller nicht zu sehr schmiert bzw. die Linie auf dem Prüfungspapier zu sehr ausfranzt. Außerdem muss man darauf achten, dass die Tintenpatrone möglichst schnell und unkompliziert ausgetauscht werden kann.

Denn eines ist sicher: In der Prüfung wird mindestens einmal die Patrone leer sein. Daher sollte man vor allem um klassische Füller, die man noch mittels Tintenfass auffüllen muss, einen großen Bogen machen.

Von Bleistiften ist insoweit abzuraten, da diese nicht als „Dokumentenecht“ gelten und daher nicht zum Schreiben der eigentlichen Prüfungantworten eingesetzt werden sollen. Allerdings kann man natürlich Bleistifte für Markierungen einsetzen die in der endgültigen Fassung nicht mehr sichtbar sein sollen.

Auch Kugelschreiber sind mit Vorsicht zu genießen, da sie häufig zum Schmieren neigen. Außerdem ist das Schreibgefühl bei Kugelschreibern nicht jedermanns Sache.

Ich persönlich habe folgende zwei Stifte verwendet:

Der EASY original fühlt sich in der Hand ziemlich griffig und ergonomisch ausgereift an und die Tinte fließt sehr leicht aus der Spitze. Das Gefühl entspricht fast dem eines guten Füllers. Auch die Stärke der Linie war für mein Schriftbild passend. Allerdings ist der Stift nichts für zu große Hände. Ich habe Handschuhgröße 10 (Large) und fand, dass der Stift noch gut in meiner Hand lag. Personen mit größeren Händen werden evtl. nicht so gut mit diesem Stift klar kommen. Ich konnte allerdings mit diesem Stift schnell viel Text produzieren ohne unter zu starken Ermüdungserscheinungen zu leiden.

Als Ersatz und Alternative nutzte ich auch immer mal wieder Stifte aus der COM4-Gel-Serie. Auch hier war das Schreibgefühl angenehm, wenngleich es eher an dem Gefühl eines Kugelschreibers entspricht (was kein Nachteil sein muss). Vor allem fand ich es vorteilhaft, dass die Tinten bei beiden Stiften nicht schmierte (ganz im Gegensatz zu vielen Füllern und vor allem Kugelschreibern).

 3. Rechtschreibung und Textstruktur

Die Handschrift kann man üben, aber meiner Meinung nach nur bedingt verbessern. Klar, man kann überflüssige Schnörkel weglassen und auf eindeutige und einheitlich Buchstaben achten, aber im Grunde bleibt es die eigene Handschrift (es sei denn man bereitet sich über Jahrzehnte auf die Prüfung vor 😉 ).

Was man aber viel schneller ändern kann ist Rechtschreibung und Textstruktur, bzw. auch das gesamte erste Erscheinungsbild des Textes.

Die Rechtschreibung kann man immer verbessern (nicht nur für die Prüfung). Achte schon bei Deinen Probeklausuren darauf. Die Prüfung bietet sich auch dafür an immer wiederkehrende Begriffe zu verwenden. Sorge dafür, dass diese Begriffe und Floskeln in der Formulierungshilfe korrekt sind, insbesondere, wenn Du nicht in Deiner Muttersprache schreibst.

Außerdem: Mache Absätze, nutze Unterstreichungen (am besten mit Lineal!), wähle eindeutige und einleuchtende Nummerierungen und lasse ordentlich Platz zwischen den Absätzen.

Ich empfehle grundsätzlich immer mindestens eine Zeile auf dem Prüfungspapier frei zu lassen. Das sieht sauberer aus und erlaubt es bei Bedarf noch eine Ergänzung leserlich einzufügen.

Wenn Du etwas streichen musst, mache keine „Streichorgie“ daraus. Zur Not nimm Tipp-ex. Ich bevorzuge hierbei übrigens diese Tipp-Ex-Roller, bei denen man einzelnen „Bahnen“ abrollen kann, nicht das flüssige Mittel welches diese millimeterdicke Kruste erzeugt.

Und bitte, bitte! Schreibe nicht erneut auf die mit Tipp-Ex gelöschten Flächen.
Im Zweifel sollte man den Abschnitt lieber neu schreiben.

Lege Dir lieber ein eindeutiges System zu, mit dem Du bei Bedarf Ergänzungen und Ersetzungen deutlich machst. z.B.:

<-> (Ergänzung auf Seite XX)

anfügen an der Stelle, die ihr ergänzen wollt und schreibt dann den Absatz auf ein Extrablatt z.B. so:

<Ergänzung von Seite XX: Außerdem ist im weiteren Merkmal XXX … >

Oder, wenn es nicht zu viel Text ist, dann schreibe es einfach nochmals neu.

4. Satzstellungen und Sprache

Wer viel am Computer schreibt, gewöhnt sich schnell an, dass sich Sätze auch im Nachhinein korrigieren lassen. Am Computer kann man erst einmal seine Gedanken in Rohfassung hinschreiben, dann durchlesen, korrigieren, umstellen, teilweise neu schreiben und umformulieren.

Bei handschriftlicher Arbeit muss dies alles schon vorher passieren. Insofern ähnelt die Erstellung eines handschriftlichen Textes eher der Arbeitsweise beim Diktieren. Hier kann man auch nur schwer einen nachträglichen Satz korrigieren (allerdings kann man ihn schnell neu aufsprechen). Wer aber gelernt hat in einfachen Sätzen ohne große Unterbrechungen zu diktieren, der wird sich auch bei der handschriftlichen Anfertigung von Texten leichter tun.

Folgende Regeln sollte man daher beachten:

      • Standardsätze und -begriffe verwenden (Deine prosaischen Variationen kannst Du Dir für Deinen nächsten Roman aufheben)
      • Kurze Sätze verwenden
      • Einfache Sprache verwenden
      • Passende und einheitliche Fachausdrücke
      • Abkürzungen sparsam und einheitlich verwenden und am Anfang in der Einleitung definieren (nicht in der gleichen Klausur verschiedene Abkürzungen „SdT“, „ST“ und „SdTech“ für den gleichen Fachausdruck „Stand der Technik“ verwenden)

Hier der Beitrag zum Anhören:

Das EQE Prüfungspapier

Seit der Online-Prüfung ist das EQE-Prüfungspapier obsolet geworden. Ich lasse den Artikel noch eine Weile aus „historischen Gründen“ online, werde ihn aber bald löschen.

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Damit man sich frühzeitig auf die richtigen Umstände der Prüfung vorbereiten kann, empfehle ich die ausschließliche Benutzung von Papier, welches dem EQE-Papier in der Prüfung in Bezug auf Layout und Zeilenabstand ähnelt.

Das Papier

Ich habe eine Vorlage hier mal einkopiert. Das Originalpapier enthält allerdings noch zusätzliche Strichcodes, die verhindern sollen, dass jemand mitgebrachtes und gar vorgeschriebenes Papier einsetzt.

Ich finde allerdings, dass es Ehrensache ist, dass niemals versucht wird diese oder andere im Internet erhältliche Kopien in der Prüfung zu verwenden!

Schließlich wollen wir alle einen Beruf als Organe der Rechtspflege ausüben. Eine solche Karriere sollte man nicht mit einem Betrugsversuch beginnen…

EEPPrüfungspapier-724x1024_2

Wie man sieht, ist nicht nur der Zeilenabstand gewöhnungsbedürftig und erinnert an Schulhefte aus der Grundschule. Als weiteres Merkmal enthält jede Seite oben rechts einen Kasten in den die Seitenzahlen einzutragen sind.

Seitenzahlen sind wichtig!

Ich werde an anderer Stelle nochmals darauf eingehen, aber es empfiehlt sich die Seiten erst einmal mit einem hellen Marker, der nicht kopiert wird (z.B. Gelb) vorzuschreiben und erst in den letzten 5 Minuten vor der Abgabe mit einem richtigen Stift nachzuschreiben.

So kann man auch am Ende der Prüfung noch Ergänzungen, Seitenaustausche oder Veränderungen der Reihenfolge vornehmen, ohne dass es in eine Tipp-Ex-Orgie ausartet ;-).

Außerdem empfiehlt es sich „Seitenzahl/Gesamtzahl“ zu schreiben, also z.B. „3/20“, um die Überprüfung zu erleichtern wie viele Gesamtseiten abgegeben wurden.

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, werden die Prüfungsarbeiten kopiert. Je eine Kopie erhält einer der Korrektoren und eine erhält auch der Prüfling zur Kontrolle. Bei dem Kopiervorgang kommt es immer wieder vor, dass beim Blatteinzug ein Blatt nicht richtig mitgenommen und daher nicht kopiert wird.

Die Beschriftung mit Seitenzahlen dient also nicht nur der Übersicht und der Beibehaltung der richtigen Reihenfolge, sie schützt den Prüfling auch davor, dass nicht nur ein Teil seiner Arbeit bewertet wird, weil einfach der Kopierer nicht funktionierte.

Deshalb sollte man, egal wie wenig Lust man auch verspürt in seine Arbeit zu sehen, zumindest die richtige Anzahl der Seiten überprüfen, wenn man die Kopie zugeschickt bekommt. Hat man die Seitenzahlbeschriftung richtig gemacht, dann ist das eine Übung von wenigen Minuten, die viel Ärger ersparen kann…